1.) Der Regionalrat fordert die Landesregierung auf, ähnlich wie in Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hamburg und Bremen die Landesbauordnung dergestalt zu verändern, dass bei Neubauten von überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden verpflichtend PV-Anlagen vorgesehen werden.
2.) Der Regionalrat fordert die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung auf, Vorschläge zu unterbreiten wie durch entsprechende Ergänzungen im Regionalplan die Nutzung und Errichtung von PV-Anlagen auf Dächern und Freiflächen stärker angeregt und vorangetrieben werden können.
Begründung:
Gewerbeimmobilien haben wegen ihrer großen Dachflächen eine besondere Bedeutung für die Beschleunigung des Solar-Ausbaus. Diverse Bundesländer wollen PV-Pflicht auf großen Gewerbeneubauten gesetzlich verankern und haben hierfür gesetzgeberische Initiativen gestartet.
Agro-Photovoltaik erhält endlich mehr öffentliche Wahrnehmung.
Unlängst hat das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) einen ausführlichen Leitfanden vorgelegt. Das Land NRW beginnt in Mai 2021 mit Kampagne „Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern“.
Zur Auftaktveranstaltung 10.05.2021 schreibt die Energieagentur NRW:
„Besonders für viele Gewerbe kann die Installation einer PV-Anlage einen erheblichen Mehrwert darstellen. Häufig bietet die Kombination von erhöhtem Strombedarf und größeren Gebäudekomplexen mit entsprechenden Dachflächen hervorragende Voraussetzungen für den Ausbau von PV. Dieser ermöglicht eine wirtschaftliche und unabhängigere Stromversorgung.Gleichzeitig
können Unternehmen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, ihre „Corporate Social Responsibility“ öffentlichkeitswirksam präsentieren und ihre Kundenbindung stärken.“
Die Regionalplanung sollte alle diese Ansätze aufgreifen und überlegen, wie sie auch verstärkt in der Regionalplanung verankert werden können. Das Land NRW sollte auch gesetzgeberisch wie andere Bundesländer tätig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Krause
Fraktionsvorsitzender
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