“Entfesselung” statt Sorgfaltspflicht
Umweltschutz wird vor Gericht gemacht. Dieser Eindruck verfestigte sich mit den jüngsten Urteilen zur Klimapolitik oder zur Luftreinhaltung. Offenbar hat das viel kritisierte umweltpolitische Vollzugsdefizit eine Entwicklung ausgelöst, die zwangsläufig erscheint. Wenn Politik Entfesselung statt Sorgfaltspflicht predigt, Freiheit mit Rücksichtslosigkeit verwechselt, das Verursacherprinzip aus den Augen verliert und den Umwelt- und Naturschutz für verhandelbar erklärt, ist es im Rechtsstaat folgerichtig, dass sich Gerichte mit den offenkundigen Gesetzesverstößen beschäftigen. Umweltrecht ist Menschenrecht. Das wird in den kommenden Jahren auch bei der „Wasserfrage“ deutlich werden.
Seit vier Jahrzehnten wird über zu viel Nitrat im Grundwasser und über die fatalen Folgen einer auf intensive Landwirtschaft ausgerichteten Agrarpolitik diskutiert, seit mindestens zwei Jahrzehnten geht es um die mangelnde Umsetzung des europäischen Gewässerrechts. Auch im Entwurf zum dritten Bewirtschaftungsplan der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nimmt die NRW-Landesregierung das Verfehlen europäischer Vorgaben im Jahre 2027 in Kauf. Der angestrebte gute Zustand von Grund- und Oberflächenwasser wird dank unzureichender Maßnahmen fast flächendeckend verfehlt.
Ausssitzen statt Handeln
Ursprünglich hatte die WRRL die Herstellung des guten ökologischen und chemischen Zustands aller Gewässer bis 2015 zum Ziel. Damit ist gemeint, dass menschlich verursachte Belastungen möglichst geringe Abweichungen des natürlichen Gewässerzustands verursachen. Doch die Ziele der WRRL sind bis heute in den entscheidenden Politik- und Verwaltungsbereichen wie Land- und Forstwirtschaft, Raum‑, Verkehrs- oder Bauleitplanung nicht wirklich angekommen. Stattdessen müssen die Wasserwerke das Grundwasser teuer und aufwendig aufbereiten, damit es uns als Trinkwasser zur Verfügung stehen kann. Handlungsbedarf besteht auch bei Verunreinigungen der Gewässer mit so genannten Pflanzenschutzmitteln, mit Medikamentenresten, Mikroplastik und anderen als Spurstoffe verharmloste Gesundheitsgifte für Menschen, Tiere und Pflanzen.
Der BUND wirft der Landesregierung ein „Versagen beim Schutz unserer natürlichen Lebensadern vor“. NRW verstoße bewusst gegen geltendes EU-Recht, weil es in der dritten Bewirtschaftungsrunde zur Wasserrahmenrichtlinie für viele Seen und Flüsse die Zielerreichung den derzeitigen Kindern und Enkeln überlassen möchte. Der in NRW verfolgte Ansatz der Freiwilligkeit trage zur weiteren Verschleppung des Gewässerschutzes bei, kritisiert der BUND.
Eine ausführliche Analyse der Naturschutzverbände:
Am 22. Juni 2021 haben die NRW Naturschutzverbände eine 220-seitige Stellungnahme zum Entwurf des nordrhein-westfälischen WRRL-Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2022 – 2027 veröffentlicht. Darin wird deutlich, dass es nicht reicht, wenn nur die Maßnahmen umgesetzt werden, bei denen sich der geringste Widerstand aufbaut. Zu wenig Personal, zu wenig Geld und zu wenig verfügbare Flächen hemmen in NRW die Umsetzung des rechtskräftigen Wasserrechts.
Vollzugsdefizite werden hingenommen
Auch die Düsseldorfer Bezirksregierung setzt auch beim Gewässerschutz weniger auf Vorsorge als auf Gerichtsverfahren. Mit dem Gewässerschutz wird es in dieser Region wohl ähnlich gehen. Anstatt den Menschen im Regierungsbezirk mit allen Mitteln ihr Menschenrecht auf saubere Atemluft und reines Wasser zu ermöglichen, setzt Radermacher weiterhin auf gerichtliche Vergleiche – so ihre Ausführungen in der Sitzung des Regionalrates am 21.06.21.
Erst Gerichtsurteile zwingen zum Handeln
Prof Dr. Max-Jürgen Seibert, der mittlerweile pensionierte Vorsitzende des OVG Münster habe sich – so Radermacher – bereit erklärt, auch das Düsseldorfer Verfahren zwischen DUH und Landesregierung zu moderieren. Das sei „ausgesprochen gut“ gewesen, weil Seibert eine „unglaublich ruhige und souveräne Art“ habe und „tief im Thema steckte“. Radermacher sei sehr froh gewesen, dass sich nicht ein neuer Senat mit der Düsseldorfer Luftreinhaltung beschäftigen musste. Jetzt sei auch der Düsseldorfer Luftreinhalteplan verglichen. „Wir haben jetzt die Aufgabe, das was im Vergleich steht, in den Luftreinhalteplan zu schreiben, der gegen Ende des Jahres dann veröffentlicht und ausgelegt wird.“
“Spielfeld” beackern statt Gewässer schützen
Auch beim „Wasser“ sieht Radermacher offenbar keinen Grund, von ihrer „Vergleichsstrategie“ zur Verschleppung des europäischen Vorsorgeprinzips im Regierungsbezirk Düsseldorf abzuweichen. Mit dem Düsseldorfer Vergleich habe sich zwar das letzte Klageverfahren der DUH gegen die Luftreinhaltepläne erledigt, doch Radermacher bereitet sich auf die nächsten DUH-Klagen vor: „Ich darf Ihnen aber hier schon sagen, es wird sich ein neues Feld auftun. Das betrifft die Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Da müssen wir dann mal schauen, wie wir das neue Spielfeld mit der DUH gemeinsam beackern.“
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