Schwarz-Gelbe-Landesregierung fällt mit LEP vor dem Oberverwaltungsgericht durch
Unzählige Kiesgruben und Baggerlöcher haben bereits große Teile der einzigartigen niederrheinischen Kulturlandschaft zerstört.
Jahrzehntelanger Protest dagegen war bisher wenig erfolgreich. Der angebliche Bedarf der Kies- und Baustoffindustrie galt als unumstritten. Dabei ist bis heute nicht geklärt, ob es der Rohstoffindustrie um regionale, europäische oder gar globale Bedarfe geht oder welche Rolle die kreislauforientierte niederländische Rohstoffpolitik bei der nordrhein-westfälischen Bedarfsberechnung spielt.
Klage der Kreise und Städte erfolgreich!
Das könnte jetzt anders werden, denn am 3. Mai 2022 hat das Oberverwaltungsgericht Münster eine umstrittene Verlängerung der Reserve- und Ausweisungszeiträume für oberflächennahe Bodenschätze für unwirksam erklärt. CDU/FDP hatten diese Verlängerung im Koalitionsvertrag im Juni 2017 vereinbart. Mit der „Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan“ vom 12. Juli 2019 erhöhte die Landesregierung den zu sichernden Versorgungszeitraum für Lockergestein (Kies, Sand, Ton) von 20 auf 25 Jahre, für den Kalkabbau von 30 auf 35 Jahre.
Die Versorgungszeiträume im Landesentwicklungsplan (LEP) sind verbindliche Grundlagen für die Bedarfsberechnung und damit für die Anzahl und Größe der im Regionalplan auszuweisenden Abbaugebiete. Bislang stellt der Geologische Dienst des Landes NRW regelmäßig fest, wieviel Sand und Kies abgebaut werden. Aus diesem so genannten Monitoring leitet die Behörde durch Fortschreibung den Bedarf an dem jeweiligen Rohstoff für die kommenden Jahre ab.
Mögliche Folgen der damaligen schwarz-gelben Änderungen für die Düsseldorfer Regionalplanung haben wir hier beschrieben. Das “Aktionsbündnis Niederrheinappell” hat eine Themenseite zum Sand- und Kiesbedarf zusammengestellt.
Große Absatzmengen – bedeuten großen Nachschub für weitere Abbauflächen
Die Verlängerung hätte zur Folge gehabt, dass am Niederrhein hunderte Hektar zusätzlicher Kiesgruben entstanden wären. Die vom Kiesabbau betroffenen Kreise Wesel und Viersen, sowie die Kommunen Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Alpen hatten sich nach einem entsprechenden Rechtsgutachten mit einem Normenkontrollantrag gegen die Anhebung der Versorgungszeiträume gewandt. Die Anhebung entspreche nicht den Anforderungen des Raumordnungsgesetzes, weil es die Landesregierung versäumt habe, den Bedarf in eigener Verantwortung und Abwägung zu ermitteln.
Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte die klagenden Kreis und Kommunen
Die Landesregierung habe gegen das Abwägungsgebot verstoßen, verfüge über keine belastbaren Erkenntnisse zum tatsächlichen Rohstoffbedarf und habe in ihrem Verlängerungsbeschluss die Belange, die der Planungssicherheit der abbauenden Betriebe entgegenstehen, nicht hinreichend berücksichtigt.
Die Regionalratsfraktion Düsseldorf begrüßt das Urteil
Dazu Manfred Krause, Fraktionsvorsitzender: “Das Urteil könnte sich womöglich als ein Meilenstein auf dem Weg zu einem maßvollen Rohstoffabbau innerhalb einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in NRW erweisen.” Die grüne Regionalratsfraktion hat die Düsseldorfer Bezirksregierung gebeten, die rechtlichen Folgen des Urteils für die zukünftige Landes- und Regionalplanung zu bewerten.
Antrag: _LEP_Kies_fin.pdf
Verwandte Artikel
Langzeitverantwortung: Auf der Suche nach einer zukunftsorientierteren Regionalplanung
Das anhaltende Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsflächen und die ökologische Entwertung der Freiflächen gehören auch 2022 zu den nicht bewältigten Herausforderungen einer nachhaltigen Regionalentwicklung.
Die grüne Regionalratsfraktion wünscht sich daher von der Düsseldorfer Bezirksregierung, dass sie Wege ebnet, um im Regionalplan Freiflächen ökologisch aufzuwerten, bis 2050 eine funktionierende Netto-Null-Flächenkreislaufwirtschaft zu etablieren und Klimaanpassungsstrategien raumplanerisch umzusetzen.
Dazu könnten die hauptberuflichen Regionalplaner*innen entsprechende Leitfragen zum Fachbeitrag Klima für den Planungsbezirk Düsseldorf formulieren. Das nordrhein-westfälische Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz erarbeitet derzeit diesen Beitrag. Seine Veröffentlichung ist für das zweite Halbjahr 2022 angekündigt.
Die Regionalplanungsbehörde lehnt jedoch eine eigene Einschätzung zum raumplanerischen Handlungsbedarf für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung ab.
Sie wartet stattdessen auf entsprechende gesetzliche Vorgaben des Bundes und des Landes. Den angekündigten Fachbeitrag Klima wollen die Regionalplaner*innen auswerten und dem Regionalrat zur weiteren Beratung zur Verfügung stellen. Sie wollen ihn bei der Abwägung geplanter oder bereits auf den Weg gebrachter Regionalplanungsänderungen „prüfend berücksichtigen“. Dies machte sie im März 2021 in ihrer Antwort (1) auf eine entsprechende Anfrage (2) der grünen Fraktion deutlich.
Weiterlesen »
Geplanter A3-Ausbau – CDU/SPD wollen (noch) nicht entscheiden.…
Geplanter A3-Ausbau – CDU/SPD wollen (noch) nicht entscheiden.…
Grüner Antrag zum Stop des achtspurigen A3 Ausbaus in die nächste Sitzungsperiode verschoben
Der Antrag der Grünen Regionalratsfraktion, sich ‚für einen Verzicht auf den 8‑spurigen Ausbau der A3 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen und Mettmann auszusprechen, sowie ‚die Landesregierung aufzufordern, bei der neuen Bundesregierung vorstellig zu werden, um den aktuellen Bundesverkehrswegeplan in diesem Sinne zu ändern und eine Neubewertung des Ausbaus vorzunehmen bzw. von einem achtspurigen Ausbau abzusehen, wurde in der Regionalratssitzung vom 24.3. noch nicht beschieden, da die Fraktionen von CDU, FDP/Freie Wähler und SPD noch Beratungsbedarf anmeldeten.
Ähnlich war ihre Reaktion in der zwei Wochen zuvor stattgefundenen Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Umwelt.
Zu vermuten ist, dass die Auffassungen in den jeweiligen Fraktionen nicht einheitlich sind.
Fraktionssprecher Manfred Krause hob in seinem Wortbeitrag darauf ab, dass die Welt sich seit Aufstellung des letzten Bundesverkehrswegeplanes, zu dem auch der Düsseldorfer Regionalrat 2012 seine Vorschläge der Landesregierung unterbreitet hatte, fundamental verändert hätte: eine enorme Verschärfung der sich zur Katastrophe entwickelnden Klimasituation mit ihren zunehmenden Starkregenereignissen, die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts, kontinuierlich in den nächsten Jahren für CO2 Reduktionsmaßnahmen zu sorgen und dies nicht künftigen Generationen zu überlassen.
Weiterlesen »
Regionalrat soll sich für Verzicht auf A3 Ausbau stark machen!
Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Regionalrat Düsseldorf beantragt:
Der Regionalrat Düsseldorf spricht sich für einen Verzicht auf den 8‑spurigen Ausbau der A3 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen und Mettmann aus.
Der derzeitige Bundesverkehrswegeplanes hat sich angesichts der dramatisch angestiegenen Unterhaltsmaßnahmen für die Infrastruktur überholt.
Die zunehmende Problematik von Brückenbauwerken, wie z.B. der Talbrücke Rahmede –auf der Sauerlandlinie, der Leverkusener – Brücke, den Rheinquerungsbrücken bei Duisburg, Emmerich und Düsseldorf führt jetzt schon zu erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrs in NRW.
Die Möglichkeit, die Ausbaugesetze aufzuheben und damit die gesamte Planung für hinfälligzu erklären ist immer gegeben.
Es steht dem Bund als Gesetzgeber jederzeit zu, die Infrastrukturprojekte trotz Festlegung in den Ausbaugesetzen, Mittelbereitstellung oder Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses (doch) nicht umzusetzen.Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse der anliegenden Städte gegen den geplanten 8‑spurigen Ausbau der A3.
Weiterlesen »