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Klage eingereicht!

Grüne Regionalratsfraktion beklagt Vorgehensweise der CDU/FDP Regionalratsmehrheit in Sachen „Wohnbaulandentwicklung“- Regionalplanänderung

Schon in der letz­ten Sitzungs­pe­ri­ode des alten Jahres hatten wir das Vorge­hen der Regio­nal­rats­mehr­heit und der Regio­nal­pla­nungs­be­hör­de als nicht gesetz­lich konform kriti­siert; somit die erneu­te Offen­la­ge zur Regio­nal­plan­än­de­rung in Sachen „Wohn­bau­land­ent­wick­lung“ nicht vom Regio­nal­ra­tes selbst entschei­den zu lassen.

Gutach­ter­li­che Stel­lung­nah­men bestä­tig­ten uns in dieser Kritik.

Die CDU/FDP Regio­nal­rats­mehr­heit möch­te anschei­nend die Thema­tik, ca. 150 neue große Wohn­ge­bie­te über­wie­gend in hoch­wer­ti­gen Natur­räu­men im Gebiet des Regio­nal­pla­nungs­raum Düssel­dorf neu auszu­wei­sen, nicht zu einem Thema des Kommu­nal­wahl­kamp­fes machen.

Umwelt­schutz­ver­bän­de kriti­sier­ten das Vorha­ben mehr­fach massiv und die Protes­te von Bürger­initia­ti­ven in unter­schied­li­chen Städ­ten und Land­krei­sen nahmen zu.

Um das Verfah­ren zu beschleu­ni­gen, wurde von der Regio­nal­rats­mehr­heit beschlos­sen, die zwei­te Offen­la­ge des Plan­vor­ha­bens ledig­lich im nicht entschei­dungs­be­fug­ten Planungs­aus­schuss zu behan­deln. Nach­dem wir mehr­fach diese Vorge­hens­wei­se kriti­siert und dann auch offi­zi­ell ergeb­nis­los gerügt hatten, entschlos­sen wir uns, eine Klage beim Verwal­tungs­ge­richt Düssel­dorf einzureichen.

Hier der Wort­laut der Klage:

Klage­schrift 

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