Foto: Kraftwerk am Niederrhein von falco, pixabay

Was wird aus dem Gelände des Kohlekraftwerks Frimmersdorf ? – Grüner Änderungsantrag Dezember 2020

Zu einer wichtigen Entscheidung hat die GRÜNE Fraktion im Regionalrat Düsseldorf einen Änderungsantrag eingebracht:

Änderung des Regionalplanes Düsseldorf im Gebiet der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen (Kraftwerksfolgenutzung und Siedlungsraumentwicklung) 

Dazu haben wir bean­tragt, den Beschluss­vor­schlag zu ergän­zen: (….) mit der Ausnah­me, dass die Flächen Frim­mers­dorf 3, 4 und 5, sowie die Fläche Rommers­kir­chen (Rhein-Kreis Neuss, Gemein­de Rommers­kir­chen) nicht weiter­ver­folgt werden.“

Grund­sätz­lich steht die Frak­ti­on von Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN der Umnut­zung des Kraft­werk­stand­or­tes Frim­mers­dorf posi­tiv gegen­über, mit Ausnah­me der Flächen Frim­mers­dorf 3, 4 und 5, sowie der Fläche Rommers­kir­chen. Insge­samt muss man den Eindruck bekom­men, dass gerne RWE bei seinen nach­voll­zieh­ba­ren Kraft­werks­fol­ge­nut­zungs­plä­nen und die örtli­chen Behör­den die Gunst der Stun­de nutzen wollen, zahl­rei­che weite­re neue Gewer­be­ge­bie­te im Frei­raum auszu­wei­sen. Dies sehen wir in Abspra­che mit den örtli­chen Grünen Frak­tio­nen kritisch.

Für die Fläche 3 soll­te eine Umwid­mung in ein Gewer­be­ge­biet ermög­licht werden, wodurch eine land­wirt­schaft­li­che Teil­flä­che zukünf­tig teil­ver­sie­gelt werden kann. Zudem grenzt die Fläche östlich an den Welchen­berg, in dessen ein Hinter­grund sich ein Wald­stück anschließt, dessen Willi­bro­dus-Brun­nen ein kultur­his­to­risch wert­vol­les Merk­mal darstellt.

Bei der Fläche F4 handelt es sich um einen allge­mei­nen Frei­raum und Agrar­be­reich, der direkt an die rena­tu­rier­ten Erft-Auen angrenzt, weshalb wir eine Umwid­mung in ein Gewer­be­ge­biet aus Grün­den des Hoch­was­ser­schut­zes ablehnen.

Der Bereich der Fläche 5 ist bislang für eine Folge­nut­zung Wald vorge­se­hen, was wir beson­ders unter Berück­sich­ti­gung des Wald­zu­stands­be­rich­tes des Jahres 2020 und den notwen­di­gen Maßnah­men zur Anpas­sung an den fort­schrei­ten­den Klima­wan­del auch zukünf­tig so beibe­hal­ten wollen.

Weite­re land­wirt­schaft­li­che Nutz­flä­chen sollen auf der Fläche Rommers­kir­chen als Gewer­be­ge­biet ausge­wie­sen werden können, obwohl die Umwelt­aus­wir­kun­gen als erheb­lich schutz­gut­über­grei­fend prognos­ti­ziert sind. Es handelt sich um hier um schutz­wür­di­ge Böden (Para­braun­erde) und gleich­zei­tig klima­re­le­van­te Böden mit großem Wasserrückhaltevermögen.

Leider konn­ten sich die ande­ren Frak­tio­nen unse­rer Auffas­sung nicht anschlie­ßen, so dass nun auch diese Flächen in Gewer­be­ge­biet umge­wan­delt werden dürfen, obwohl Manfred Krau­se als Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der in seinem Beitrag mit eindring­li­chen Worten, aber in der gebo­te­nen Kürze dafür gewor­ben hat.

Erneut wurde die Chan­ce verge­ben Natur, Frei­raum, Gewäs­ser und kultur­his­to­risch Bedeut­sa­mes vor der Versie­ge­lung zu bewah­ren – hier hätte etwas mehr Mut eine deut­li­che Strahl­kraft entwi­ckeln können!

Link zu unse­rem Antrag:

http://www.brd.nrw.de/regionalrat/sitzungen/2020/RR2020_83RR_TOP7_TV.pdf

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