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Massiver Widerstand gegen die Errichtung des Surfparks Elfrather See

Das Vorhaben löst vor Ort gemischte Reaktionen aus – von vereinzeltem Jubel Sportbegeisterter bis hin zu lauter Kritik

Mit dem 8. Ände­rungs­ver­fah­ren des Regio­nal­plans Düssel­dorf soll­te 2021 der Weg zur Errich­tung des so genann­ten Surf­parks in Krefeld-Elfrath geeb­net werden. Es ist die Grund­la­ge sowohl für die Ände­rung des Flächen­nut­zungs­plans in Krefeld als auch für das vorha­ben­be­zo­ge­ne Bebaungs­plan­ver­fah­ren 836 (V), welches noch immer nicht abge­schlos­sen ist.

Die Grünen im Regio­nal­rat Düssel­dorf haben im Laufe des 8. Ände­rungs­ver­fah­rens sowohl im Planungs­aus­schuss als auch im Regio­nal­rat selbst ihre Beden­ken hinsicht­lich der Redu­zie­rung von Frei­flä­chen für die Öffent­lich­keit und fehlen­den Flächen zum Flächen­tausch für diese Neuin­an­spruch­nah­me, hinsicht­lich des Arten­schut­zes bei eini­gen geschütz­ten Vogel­ar­ten, der Belas­tung durch Verkehr und Lärm und des Wider­spruchs des verbrauchs­in­ten­si­ven Vorha­bens mit dem Inte­gra­ti­ven Klima­schutz­kon­zepts Krefeld geäußert.

Siehe auch:

https://gruene-regionalrat-duesseldorf.de/archiv/surfpark-am-elfrather-see-krefeld/ 

Leider konn­ten wir den Fest­stel­lungs­be­schluss 2022 nicht verhindern.

Das Vorha­ben „Surf­park“ mag dadurch formal einen Schritt weiter gekom­men sein, sorg­te aller­dings seit­dem regel­mä­ßig für Negativschlagzeilen.

Im Herbst 2022 kam durch den Einsatz von Natur­schüt­zern, die vor Ort auf dem Gelän­de des geplan­ten Sport­parks Bäume zähl­ten, heraus, dass mehre­re hundert Bäume mehr für die Errich­tung gefällt werden müssen, als im Umwelt­gut­ach­ten berück­sich­tigt, 99 davon sogar durch die Baum­schutz­sat­zung geschützt, also von beacht­li­cher Größe. 

Dann wurde am 02.09.23 eine Mängel­rü­ge wegen „Geltend­ma­chung beacht­li­cher Mängel des Abwä­gungs­vor­gangs nach §11 Abs 3 ROG und beacht­li­cher Verlet­zung der Vorschrif­ten über die Umwelt­prü­fung nach §11 Abs 4 ROG im Rahmen der 8. Ände­rung des Regio­nal­plans Düssel­dorf im Gebiet der Stadt Krefeld vom 16. März 2022“ durch die Fridays for Future Orts­grup­pe Krefeld und ande­ren Unter­stüt­zern wie den Grünen in Krefeld formu­liert. Darin wurde ange­merkt, dass der Umwelt­be­richt, auf dem der Raum­ord­nungs­plan fußt, in wesent­li­chen Punk­ten unvoll­stän­dig sei und seitens der Bezirks­re­gie­rung im Abwä­gungs­vor­gang wesent­li­che Umwelt­aspek­te nicht berück­sich­tigt, sowie offen­sicht­lich veral­te­te, nicht mehr gülti­ge Klima­schutz­zie­le und ‑geset­ze als Schutz­gü­ter im Umwelt­be­richt aufge­führt worden wären.

Es wurde außer­dem gefor­dert, dass die Bezirks­re­gie­rung eine erneu­te Umwelt­prü­fung vornimmt.

Die Grünen im Regio­nal­rat Düssel­dorf stell­ten dazu im Regio­nal­rat im Dezem­ber 2022 eine umfang­rei­che Anfra­ge mit Detail­fra­gen insbe­son­de­re was die fehlen­de Umwelt­prü­fung im Bereich Treib­haus­ga­se angeht:

https://www.regionalrat-duesseldorf.nrw.Anfrage_der_Fraktion_Buendnis_90-DIE_GRUeNEN_vom_24.11.2022.pdf

Die Antwort der Bezirks­re­gie­rung fiel aller­dings nega­tiv aus:

„Die Regio­nal­pla­nungs­be­hör­de Düssel­dorf hat die vorlie­gen­de Mängel­rü­ge daher formell und inhalt­lich geprüft. Beacht­li­che Mängel des Abwä­gungs­vor­gangs und Verlet­zun­gen der Vorschrif­ten über die Umwelt­prü­fung im Rahmen des Verfah­rens zur 8. Ände­rung des RPD wurden hier­bei nicht iden­ti­fi­ziert. Die Regio­nal­pla­nungs­be­hör­de sieht daher dies­be­züg­lich im Ergeb­nis keinen Hand­lungs­be­darf.“ Der gefor­der­ten erneu­ten Umwelt­prü­fung wurde leider eine Absa­ge erteilt.

Vor Ort haben inzwi­schen Hunder­te Bürge­rin­nen und Bürger Stel­lung­nah­men einge­reicht, was dazu beiträgt, dass der ursprüng­lich für Früh­ling 2022 geplan­te Termin mehr­fach verscho­ben werden muss­te. Die Klärung der Frage, ob nach den Fehlern u. a. im Umwelt­gut­ach­ten eine erneu­te Offen­la­ge notwen­dig sei, wurde im Auftrag des BUND Landes­ver­band NRW e.V. am 9.12.23 zur Erar­bei­tung einer recht­li­chen Stel­lung­nah­me an zwei nahm­haf­te Rechts­exper­ten verge­ben – hinzu kommen Diskus­sio­nen in der örtli­chen Poli­tik über die Klärung von Rück­bau­verfplich­tun­gen im Falle einer Insol­venz des Betrei­bers und die vertrag­li­che Auftei­lung der Kosten für die notwen­di­gen Ausbau­ten z.B. an Auto­bahn­zu­fahrt und Kanälen.

Die Natur­schutz­ver­bän­de drohen bereits mit einer Klage, soll­te es zum Satzungs­be­schluss kommen.

Es bleibt abzu­war­ten, ob der Satzungs­be­schluss, der ursprüng­lich für Früh­ling 2022 geplant war, in diesem Herbst getrof­fen werden kann, auch aufgrund von knap­pen Mehr­hei­ten, oder sich der Inves­tor mit abseh­ba­rer Klage der Umwelt­ver­bän­de nicht letzt­end­lich zurückzieht.

Dem Naherho­lungs­ge­biet Elfra­ther See würde ein Rück­zug des klima­schäd­li­chen Vorha­bens sicher guttun.

Der Auftrag zum Ausbau von den ersten 3 Sport­flä­chen, die anders als der Surf­park für die Öffent­lich­keit frei zugäng­lich und kosten­frei sind, wurde im Juni 2023 per Dring­lich­keits­be­schluss erteilt.

Damit ist der Auftakt zur Sanie­rung des Gelän­des getan – ohne Surfpark.

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