Das Vorhaben löst vor Ort gemischte Reaktionen aus – von vereinzeltem Jubel Sportbegeisterter bis hin zu lauter Kritik
Mit dem 8. Änderungsverfahren des Regionalplans Düsseldorf sollte 2021 der Weg zur Errichtung des so genannten Surfparks in Krefeld-Elfrath geebnet werden. Es ist die Grundlage sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplans in Krefeld als auch für das vorhabenbezogene Bebaungsplanverfahren 836 (V), welches noch immer nicht abgeschlossen ist.
Die Grünen im Regionalrat Düsseldorf haben im Laufe des 8. Änderungsverfahrens sowohl im Planungsausschuss als auch im Regionalrat selbst ihre Bedenken hinsichtlich der Reduzierung von Freiflächen für die Öffentlichkeit und fehlenden Flächen zum Flächentausch für diese Neuinanspruchnahme, hinsichtlich des Artenschutzes bei einigen geschützten Vogelarten, der Belastung durch Verkehr und Lärm und des Widerspruchs des verbrauchsintensiven Vorhabens mit dem Integrativen Klimaschutzkonzepts Krefeld geäußert.
Siehe auch:
https://gruene-regionalrat-duesseldorf.de/archiv/surfpark-am-elfrather-see-krefeld/
Leider konnten wir den Feststellungsbeschluss 2022 nicht verhindern.
Das Vorhaben „Surfpark“ mag dadurch formal einen Schritt weiter gekommen sein, sorgte allerdings seitdem regelmäßig für Negativschlagzeilen.
Im Herbst 2022 kam durch den Einsatz von Naturschützern, die vor Ort auf dem Gelände des geplanten Sportparks Bäume zählten, heraus, dass mehrere hundert Bäume mehr für die Errichtung gefällt werden müssen, als im Umweltgutachten berücksichtigt, 99 davon sogar durch die Baumschutzsatzung geschützt, also von beachtlicher Größe.
Dann wurde am 02.09.23 eine Mängelrüge wegen „Geltendmachung beachtlicher Mängel des Abwägungsvorgangs nach §11 Abs 3 ROG und beachtlicher Verletzung der Vorschriften über die Umweltprüfung nach §11 Abs 4 ROG im Rahmen der 8. Änderung des Regionalplans Düsseldorf im Gebiet der Stadt Krefeld vom 16. März 2022“ durch die Fridays for Future Ortsgruppe Krefeld und anderen Unterstützern wie den Grünen in Krefeld formuliert. Darin wurde angemerkt, dass der Umweltbericht, auf dem der Raumordnungsplan fußt, in wesentlichen Punkten unvollständig sei und seitens der Bezirksregierung im Abwägungsvorgang wesentliche Umweltaspekte nicht berücksichtigt, sowie offensichtlich veraltete, nicht mehr gültige Klimaschutzziele und ‑gesetze als Schutzgüter im Umweltbericht aufgeführt worden wären.
Es wurde außerdem gefordert, dass die Bezirksregierung eine erneute Umweltprüfung vornimmt.
Die Grünen im Regionalrat Düsseldorf stellten dazu im Regionalrat im Dezember 2022 eine umfangreiche Anfrage mit Detailfragen insbesondere was die fehlende Umweltprüfung im Bereich Treibhausgase angeht:
Die Antwort der Bezirksregierung fiel allerdings negativ aus:
„Die Regionalplanungsbehörde Düsseldorf hat die vorliegende Mängelrüge daher formell und inhaltlich geprüft. Beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und Verletzungen der Vorschriften über die Umweltprüfung im Rahmen des Verfahrens zur 8. Änderung des RPD wurden hierbei nicht identifiziert. Die Regionalplanungsbehörde sieht daher diesbezüglich im Ergebnis keinen Handlungsbedarf.“ Der geforderten erneuten Umweltprüfung wurde leider eine Absage erteilt.
Vor Ort haben inzwischen Hunderte Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen eingereicht, was dazu beiträgt, dass der ursprünglich für Frühling 2022 geplante Termin mehrfach verschoben werden musste. Die Klärung der Frage, ob nach den Fehlern u. a. im Umweltgutachten eine erneute Offenlage notwendig sei, wurde im Auftrag des BUND Landesverband NRW e.V. am 9.12.23 zur Erarbeitung einer rechtlichen Stellungnahme an zwei nahmhafte Rechtsexperten vergeben – hinzu kommen Diskussionen in der örtlichen Politik über die Klärung von Rückbauverfplichtungen im Falle einer Insolvenz des Betreibers und die vertragliche Aufteilung der Kosten für die notwendigen Ausbauten z.B. an Autobahnzufahrt und Kanälen.
Die Naturschutzverbände drohen bereits mit einer Klage, sollte es zum Satzungsbeschluss kommen.
Es bleibt abzuwarten, ob der Satzungsbeschluss, der ursprünglich für Frühling 2022 geplant war, in diesem Herbst getroffen werden kann, auch aufgrund von knappen Mehrheiten, oder sich der Investor mit absehbarer Klage der Umweltverbände nicht letztendlich zurückzieht.
Dem Naherholungsgebiet Elfrather See würde ein Rückzug des klimaschädlichen Vorhabens sicher guttun.
Der Auftrag zum Ausbau von den ersten 3 Sportflächen, die anders als der Surfpark für die Öffentlichkeit frei zugänglich und kostenfrei sind, wurde im Juni 2023 per Dringlichkeitsbeschluss erteilt.
Damit ist der Auftakt zur Sanierung des Geländes getan – ohne Surfpark.
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