mehrspurige Autobahn

Regionalrat soll sich für Verzicht auf A3 Ausbau stark machen!

Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Regionalrat Düsseldorf beantragt:

Der Regionalrat Düsseldorf spricht sich für einen Verzicht auf den 8‑spurigen Ausbau der A3 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen und Mettmann aus.

Der derzei­ti­ge Bundes­ver­kehrs­we­ge­pla­nes hat sich ange­sichts der drama­tisch ange­stie­genen Unter­halts­maß­nah­men für die Infra­struk­tur überholt.

Die zuneh­men­de Proble­ma­tik von Brücken­bau­wer­ken, wie z.B. der Talbrü­cke Rahme­de auf der Sauer­land­li­nie, der Lever­ku­se­ner Brücke, den Rhein­que­rungs­brü­cken bei Duisburg, Emme­rich und Düssel­dorf führt jetzt schon zu erheb­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen des Verkehrs in NRW.

Die Möglich­keit, die Ausbau­ge­set­ze aufzu­he­ben und damit die gesam­te Planung für hinfäl­lig zu erklä­ren ist immer gege­ben.

Es steht dem Bund als Gesetz­ge­ber jeder­zeit zu, die Infrastruk­tur­pro­jek­te trotz Fest­le­gung in den Ausbau­ge­set­zen, Mittel­be­reit­stel­lung oder Erlass eines Plan­fest­stel­lungs­be­schlus­ses (doch) nicht umzu­set­zen.Von beson­de­rer Bedeu­tung sind in diesem Zusam­men­hang die zwischen­zeit­lich gefass­ten Beschlüs­se der anlie­gen­den Städ­te gegen den geplan­ten 8‑spurigen Ausbau der A3.

So wird zum Beispiel der 8‑streifige Ausbau der A 3 und auch eine regel­kon­for­me Stand­strei­fen­nut­zung durch die Stadt Solin­gen in ihrer kürz­lich aktua­li­sier­ten Stel­lung­nah­me zum Rats­be­schluss vom Juni 2021 abgelehnt:

“,.… da mit der verbun­de­nen Inan­spruch­nah­me von FFH-Gebie­ten, Natur und Land­schafts­schutz­ge­bie­ten, die neben ihrer heraus­ra­gen­den ökolo­gi­schen Funk­ti­on gemein­sam mit den umlie­gen­den Wald- und Land­wirt­schafts­flä­chen wich­ti­ge Naherho­lungs­ge­bie­te im Verdichtungsraum für die Bürge­rin­nen und Bürger der Städ­te zerstört werden.”

Antrag:

https://gruene-regionalrat-duesseldorf.de/wp-content/uploads/Antrag-A3-jetzt-stoppen-zum-RR_24.03.22.pdf

Stel­lung­nah­me der Stadt Solingen:

2072_Anlage_3_Stellungnahme_der_Stadt_SG

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