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Allge­mei­nes Archiv für Beiträ­ge, die älter als 2014 sind und nicht eindeu­tig einer der Kate­go­rien Planung, Mobi­li­tät oder Struk­tur­po­li­tik zuge­ord­net werden können, z.B. älte­re Rechenschaftsberichte

Foto: Machine von holzijue, pixabay

Klage der Städte zum Landesentwicklungsplan (LEP) erfolgreich

Schwarz-Gelbe Landesregierung fällt mit LEP vor dem Oberverwaltungsgericht durch

Unzäh­li­ge Kies­gru­ben und Bagger­lö­cher haben bereits große Teile der einzig­ar­ti­gen nieder­rhei­ni­schen Kultur­land­schaft zerstört.

Jahr­zehn­te­lan­ger Protest dage­gen war bisher wenig erfolg­reich. Der angeb­li­che Bedarf der Kies- und Baustoff­in­dus­trie galt als unum­strit­ten. Dabei ist bis heute nicht geklärt, ob es der Rohstoff­in­dus­trie um regio­na­le, euro­päi­sche oder gar globa­le Bedar­fe geht oder welche Rolle die kreis­lauf­ori­en­tier­te nieder­län­di­sche Rohstoff­po­li­tik bei der nord­rhein-west­fä­li­schen Bedarfs­be­rech­nung spielt.

Klage der Krei­se und Städ­te erfolgreich!

Das könn­te jetzt anders werden, denn am 3. Mai 2022 hat das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter eine umstrit­te­ne Verlän­ge­rung der Reser­ve- und Auswei­sungs­zeit­räu­me für ober­flä­chen­na­he Boden­schät­ze für unwirk­sam erklärt.

CDU/FDP hatten diese Verlän­ge­rung im Koali­ti­ons­ver­trag im Juni 2017 verein­bart. Mit der „Verord­nung zur Ände­rung der Verord­nung über den Landes­ent­wick­lungs­plan“ vom 12. Juli 2019 erhöh­te die Landes­re­gie­rung den zu sichern­den Versor­gungs­zeit­raum für Locker­ge­stein (Kies, Sand, Ton) von 20 auf 25 Jahre, für den Kalk­ab­bau von 30 auf 35 Jahre.

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Foto: Wassertropfen von Rony Michaud pixabay

Regierungsbezirk Düsseldorf: Ist unser Wasser in den richtigen Händen?

Umwelt­schutz wird vor Gericht gemacht!

Dieser Eindruck verfes­tig­te sich mit den jüngs­ten Urtei­len zur Klima­po­li­tik oder zur Luft­rein­hal­tung. Offen­bar hat das viel kriti­sier­te umwelt­po­li­ti­sche Voll­zugs­de­fi­zit eine Entwick­lung ausge­löst, die zwangs­läu­fig erscheint. Wenn Poli­tik Entfes­se­lung statt Sorg­falts­pflicht predigt, Frei­heit mit Rück­sichts­lo­sig­keit verwech­selt, das Verur­sa­cher­prin­zip aus den Augen verliert und den Umwelt- und Natur­schutz für verhan­del­bar erklärt, ist es im Rechts­staat folge­rich­tig, dass sich Gerich­te mit den offen­kun­di­gen Geset­zes­ver­stö­ßen beschäf­ti­gen. Umwelt­recht ist Menschen­recht. Das wird in den kommen­den Jahren auch bei der „Wasser­fra­ge“ deut­lich werden.

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Surfpark am Elfrather See, Krefeld ?

In der ersten Sitzungsperiode des Regionalrates war eines der wichtigsten Themen im Planungsauschuss des Regionalrats am 11.03.2021 (sowie im Regionalrat 18.3.21) die Ausweisung eines Erholungs- und Sportparks in Krefeld am Elfrather See mittels einer besonderen Feststzung für eine zweckgebundene Nutzung (ASB‑Z allgemeiner Siedlungsbereich Zweckbindung). Wir haben diese beabsichtigte Regionalplanänderung durchaus kontrovers in unserer Fraktion diskutiert . Anja Cäsar, unser neues Mitglied im Planungsausschuss hat in Ihrer Rede am 11.03.21 differenziert die Haltung unserer Fraktion aufgezeigt.

Der Regio­nal­rat beschloß am 18.03.21 einstim­mig den Erar­bei­tungs­be­schluss als ersten Planungs­schritt. Unser Vorschlag, wie bislang einen Erör­te­rungs­ter­min durch­zu­füh­ren, wurde von CDU/SPD/FDP/etc. abge­lehnt. Die beab­sich­tig­te Geset­zes­än­de­rung der Landes­re­gie­rung macht solche Plan­ver­fah­ren auch ohne münd­li­chen Erör­te­rungs­ter­min möglich.

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GRÜN wächst – auch im Regionalrat Düsseldorf

Am Donnerstag, den18.02.21 fand die Konstituierung des neuen Regionalrates im Regionalplanungsraum Düsseldorf statt.

„Hier hat die Frak­ti­on von Bünd­nis 90/Die Grünen ab sofort 7 Manda­te, wodurch unse­re thema­ti­schen Schwer­punkt­set­zun­gen wie Frei­raum­schutz, Biotop­ver­net­zung, Wald­ent­wick­lung, scho­nen­der Umgang mit Flächen und Redu­zie­rung des Kies­ab­baus eine wesent­lich stär­ke­re Rolle in den künf­tig anste­hen­den Themen des Regio­nal­ra­tes Düssel­dorf spie­len wird!

Dies drückt sich auch in der Umbe­nen­nung des bishe­ri­gen Verkehrs­aus­schus­ses in einen Ausschuss für Mobi­li­tät, Umwelt und Klima­schutz aus,“ so Manfred Krau­se aus Solin­gen, alter und neuer Vorsit­zen­der der Fraktion.

Das spie­gelt sich auch in neuen Funk­tio­nen wider: So ist unser lang­jäh­ri­ges Regio­nal­rats­mit­glied Ute Sickel­mann aus dem Kreis Kleve nun zur 2.stellvertretenden Vorsit­zen­den des Regio­nal­ra­tes gewählt worden.

Eben­so hat das Ergeb­nis der Kommu­nal­wah­len in NRW und dem Regio­nal­pla­nungs­raum Düssel­dorf dafür gesorgt, dass unse­re Frak­ti­on einen Ausschuss­vor­sitz in dem neuen Ausschuss für Regio­na­le Zusam­men­ar­beit, Gewäs­ser­schutz Kultur und Touris­mus erhal­ten hat. Diese Funk­ti­on über­nimmt Marti­na Köster-Flas­har aus dem Kreis Mettmann.

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Foto: Kraftwerk am Niederrhein von falco, pixabay

Was wird aus dem Gelände des Kohlekraftwerks Frimmersdorf ? – Grüner Änderungsantrag Dezember 2020

Zu einer wichtigen Entscheidung hat die GRÜNE Fraktion im Regionalrat Düsseldorf einen Änderungsantrag eingebracht:

Änderung des Regionalplanes Düsseldorf im Gebiet der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen (Kraftwerksfolgenutzung und Siedlungsraumentwicklung) 

Dazu haben wir bean­tragt, den Beschluss­vor­schlag zu ergän­zen: (….) mit der Ausnah­me, dass die Flächen Frim­mers­dorf 3, 4 und 5, sowie die Fläche Rommers­kir­chen (Rhein-Kreis Neuss, Gemein­de Rommers­kir­chen) nicht weiter­ver­folgt werden.“

Grund­sätz­lich steht die Frak­ti­on von Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN der Umnut­zung des Kraft­werk­stand­or­tes Frim­mers­dorf posi­tiv gegen­über, mit Ausnah­me der Flächen Frim­mers­dorf 3, 4 und 5, sowie der Fläche Rommers­kir­chen. Insge­samt muss man den Eindruck bekom­men, dass gerne RWE bei seinen nach­voll­zieh­ba­ren Kraft­werks­fol­ge­nut­zungs­plä­nen und die örtli­chen Behör­den die Gunst der Stun­de nutzen wollen, zahl­rei­che weite­re neue Gewer­be­ge­bie­te im Frei­raum auszu­wei­sen. Dies sehen wir in Abspra­che mit den örtli­chen Grünen Frak­tio­nen kritisch.

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Foto: Hochspannungsleitungen von Tobias Frick, pixabay

Erweiterung der Freizeitanlage Langenfeld in einen Regionalen Grünzug hinein

Zum Ende der Wahlperiode tagte der Regionalrat Düsseldorf unter strengster Einhaltung der Hygienevorgaben ein letztes Mal. Dennoch mussten in einer sehr zügig durchgeführten Sitzung wichtige Entscheidungen getroffen werden.

Dazu zähl­te beson­ders die Entschei­dung über den Aufstel­lungs­be­schluss zur 6. Ände­rung des Regio­nal­pla­nes im Gebiet der Stadt Langen­feld an der Stadt­gren­ze zu der Stadt Monheim. Hier wird es in Zukunft möglich sein das Gelän­de der Wasser­ski­an­la­ge und des Sport­cen­trums Berg­hau­sen um eine Feri­en­haus­sied­lung und ein Hotel zu erweitern.

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Foto: CO-Pipeline-Verlegung bei Duisburg - von Peter Gaßner - Eigenes Werk, CC BY SA 3.0, wikimedia

Foto: Peter Gaßner [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

CO-Pipeline

Die Cove­s­tro AG (bis 2015 Bayer Kunst­stoff­spar­te) will die deutsch­land­weit erste Kohlen­mon­oxid-Pipe­line ca. 70 Kilo­me­tern quer durch den Kreis Mett­mann bauen. CO gilt als sehr gefähr­li­ches Atem­gift und ist hoch explo­siv. Während nach dem erteil­ten Plan­fest­stel­lungs­be­schluss bereits mit dem Bau der Pipe­line begon­nen wurde, formiert sich bei den betrof­fe­nen Kommu­nen und Bürger*Innen vehe­men­ter Widerstand.

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Der Landesentwicklungsplan von 2014 – 2017

Die Landes­re­gie­rung NRW hat im Juni 2014 den Landes­ent­wick­lungs­plan (LEP) beschlos­sen. Der LEP setzt die Rahmen­be­din­gun­gen für die Regio­nal­plä­ne fest, die teil­wei­se eben­falls bereits in der Aufstel­lung sind. Die Grünen haben das Verfah­ren konstruk­tiv begleitet.

Stel­lung­nah­me der grünen Regio­nal­rats­frak­ti­on Düssel­dorf zum LEP-Entwurf 2014

Neu ist, dass den Bürge­rin­nen und Bürgern des Landes NRW eine brei­te Infor­ma­ti­ons­platt­form bereit­ge­stellt wird und ein Betei­li­gungs­ver­fah­ren für die Öffent­lich­keit vorge­se­hen ist.

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