Wirtschaft

GRÜNE Forderungen an die neue Leitentscheidung 2023

GRÜNE Forde­run­gen an die neue Leit­ent­schei­dung 2023

Am 15.06.23 hat das Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um NRW (MWIKE) die Arbeit­ent­wür­fe zur neuen Leit­ent­schei­dung 2023 im Braun­koh­le­aus­schuss (BKA) vorge­legt. Unse­re Regio­nal­rats­frak­ti­on Düssel­dorf hat sich einge­hend mit den Leit­sät­zen des Arbeits­ent­wur­fes der Landes­re­gie­rung NRW auseinandergesetzt.

Den voll­stän­di­gen Antrag dazu haben wir Ihnen verlinkt.

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Foto: Braunkohle - Rolf Dobberstein pixabay

Lützerath auf der Waage der Justitia

Der Struk­tur­wan­del im “Rhei­ni­schen Revier” ist eine der heraus­for­derns­ten Aufga­ben­stel­lun­gen unse­rer Zeit. Beson­ders deut­lich hat dies die Klau­sur­ta­gung des Regio­nal­ra­tes Düssel­dorf am 18.11.21 / 19.11.21 gezeigt , wobei die Neuord­nung des gesam­ten Wirt­schafts­rau­mes, der sich gleich­zei­tig zu einem Lebens- und Arbeits­raum mit hohem quali­ta­ti­ven und nach­hal­ti­gen Anspruch entwi­ckeln soll im Vorder­grund stand.

Was ist aber mit den gewach­se­nen Struk­tu­ren vor Ort – mit Grün­zü­gen – mit Biotop­ver­bün­den – mit den Menschen, deren Heimat lange Zeit “auf der Kippe” stand und steht, wie es im Ort Lützer­ath weiter­hin der Fall ist?

Dazu unser Frak­ti­ons­mit­glied im Ausschuss für Wirt­schaft und Struk­tur­wan­del, Manfred Bött­cher bei Grenz­land­grün mit dem folgen­den Beitrag zur aktu­el­len Situa­ti­on Stel­lung bezogen:

Koali­ti­ons­ver­trag: „Über Lützer­ath werden die Gerich­te entscheiden.“

Die im drit­ten Umsied­lungs­ab­schnitt betrof­fe­nen Dörfer im Rhei­ni­schen Revier wollen wir erhal­ten. Über Lützer­ath werden die Gerich­te entschei­den.“ Das verspricht das neue Ampel­bünd­nis für Frei­heit, Gerech­tig­keit und Nach­hal­tig­keit in seinem heute unter der Über­schrift „Mehr Fort­schritt wagen“ veröf­fent­lich­ten Koali­ti­ons­ver­trag (1).

Wie sind die ersten Reaktionen?

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Foto: Kraftwerk am Niederrhein von falco, pixabay

Was wird aus dem Gelände des Kohlekraftwerks Frimmersdorf ? – Grüner Änderungsantrag Dezember 2020

Zu einer wichtigen Entscheidung hat die GRÜNE Fraktion im Regionalrat Düsseldorf einen Änderungsantrag eingebracht:

Änderung des Regionalplanes Düsseldorf im Gebiet der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen (Kraftwerksfolgenutzung und Siedlungsraumentwicklung) 

Dazu haben wir bean­tragt, den Beschluss­vor­schlag zu ergän­zen: (….) mit der Ausnah­me, dass die Flächen Frim­mers­dorf 3, 4 und 5, sowie die Fläche Rommers­kir­chen (Rhein-Kreis Neuss, Gemein­de Rommers­kir­chen) nicht weiter­ver­folgt werden.“

Grund­sätz­lich steht die Frak­ti­on von Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN der Umnut­zung des Kraft­werk­stand­or­tes Frim­mers­dorf posi­tiv gegen­über, mit Ausnah­me der Flächen Frim­mers­dorf 3, 4 und 5, sowie der Fläche Rommers­kir­chen. Insge­samt muss man den Eindruck bekom­men, dass gerne RWE bei seinen nach­voll­zieh­ba­ren Kraft­werks­fol­ge­nut­zungs­plä­nen und die örtli­chen Behör­den die Gunst der Stun­de nutzen wollen, zahl­rei­che weite­re neue Gewer­be­ge­bie­te im Frei­raum auszu­wei­sen. Dies sehen wir in Abspra­che mit den örtli­chen Grünen Frak­tio­nen kritisch.

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