Foto: Kieswerk Markus Distelrath pixabay

Chronik und Info zur 51. GEP-Änderung

51. Regionalplan-Änderung 2011

Bundesverwaltungsgericht beendet juristischen Dauerbeschuss durch die Kiesindustrie

15. Febru­ar 2011: Seit Jahren wird der im Jahr 1999 aufge­stell­te Regio­nal­plan (GEP99) durch die Kies­in­dus­trie beklagt. Ziel war es, die Steue­rungs­wir­kung des Abgra­bungs­ge­sche­hens durch die Poli­tik aufzu­he­ben. Die Kies­in­dus­trie will selber entschei­den wo sie, wann, abgräbt. Der drit­te, vier­te oder viel­leicht schon fünf­te Prozess vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter erzwang die Reser­ve­kar­te mit ca. 1.000 ha Reserve/Abgrabungsflächen. Diese Reser­ve­kar­te hatte die bedeu­ten­den Bürger­pro­tes­te zur Folge. Dieser sowohl verwal­tungs­tech­nisch als auch poli­ti­sche aufwen­di­ge Kraft­akt münde­te in die so genann­te 51. Ände­rung des Regio­nal­pla­nes (GEP99). Auch diese 51. Ände­rung wurde von der Kies­in­dus­trie vor Gericht beklagt.

Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter hat am 07.12.2009 ein wich­ti­ges Urteil gefällt und eine Revi­si­on ausge­schlos­sen. Dieses Urteil bedeu­tet eine Stär­kung der Regio­nal­pla­nung und hat für zuläs­sig erklärt, den Bedarf auf einen enge­ren Abneh­mer­markt, als einen inter­na­tio­na­len, einzu­gren­zen! Dies ist ein rich­tungs­wei­sen­der Meilen­stein. Es versetzt die Landes­re­gie­rung in den Stand, den Bedarf per Gesetz auf einen klei­ne­ren Absatz­markt einzu­gren­zen. Hier­zu ist aber eine neue Landes­ge­setz­ge­bung notwendig.

Wer das Urteil und die Bewer­tung nach­le­sen möch­te, kann dies unter folgen­den Link nachvollziehen:

Rich­tung­wei­sen­des Urteil vom 07.12.2009

Die Rechts­gül­tig­keit dieses Meilen­steins woll­te die Kies­in­dus­trie unter allen Umstän­den verhin­dern. Das Urteil und die Nicht­zu­las­sung der Revi­si­on wurde aber­mals von der Kies­in­dus­trie vor das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt Leip­zig gebracht. Nun endlich, nach mehre­ren Jahren, ist die juris­ti­sche Hänge­par­tie am 18.01.2011 glück­lich zu Ende gegan­gen. Der Regio­nal­plan ist endlich rechtsgültig.

Pres­se­mit­tei­lung vom 18.01.2011 – Urteil zur Been­di­gung des Dauer­be­schus­ses der Kiesindustrie

Grüne begrüßen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster 2010

Kiesindustrie in die Schranken gewiesen 

10.01.2010: Mit Erleich­te­rung hat die grüne Regio­nal­rats­frak­ti­on Düssel­dorf das rich­tung­wei­sen­de Urteil des Ober­ver­wal­tungs­ge­rich­tes Müns­ter aufge­nom­men. Nicht nur die Poli­tik kann sich freu­en, sondern auch Bürger und Kommu­nen des Nieder­rheins können aufat­men. Sie hatten gegen die Auswei­sung einer soge­nann­ten Reser­ve­kar­te für weite­re poten­zi­el­le Flächen zur Auskie­sung vehe­ment protestiert. 

Nach dem Beschluss des Regio­nal­ra­tes eine Reser­ve­kar­te für weite­re Abbau­flä­chen aufzu­le­gen, klag­te die Kies­in­dus­trie aber­mals vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter. Das Gericht bestä­tig­te den Beschluss des Regio­nal­ra­tes voll­um­fäng­lich. Aller­dings ist das Urteil noch nicht rechts­kräf­tig, da eine Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­de von Seiten der Kies­in­dus­trie einge­legt wurde. Bis zur Über­ar­bei­tung neuer landes­ge­setz­li­cher Vorschrif­ten (LEP 2025) gibt es demnach ein bere­chen­ba­res Abbau­sze­na­rio. Wir hoffen, dass diese bis jetzt erziel­ten Fort­schrit­te, auch nach der Land­tags­wahl weiter fort­ge­schrie­ben werden können.

Pres­se­mit­tei­lung der Regio­nal­rats­frak­ti­on, 12.01.2010

Aufbe­rei­tung des Urteils durch die Bezirks­re­gie­rung Düsseldorf

Übermässiger Kiesabbau erzürnt die Niederrheiner (2011)

Betr.: Die aktu­el­le Debat­te über den Kies­ab­bau am Nieder­rhein – 51. GEP-Ände­rung, Ände­rung der Vorga­ben zur Rohstoffsicherung

Wie keine ande­re Ände­rung des Gebiets­ent­wick­lungs­pla­nes erregt die Auswei­sung neuer Abgra­bungs­be­rei­che die Gemü­ter der Menschen am Nieder­rhein. Für die soge­nann­te Reser­ve­kar­te für Kies und Sand werden aller Orten Flächen für den weite­ren Kies­ab­bau von der Bezirks­re­gie­rung Düssel­dorf vorge­schla­gen. Inzwi­schen schla­gen die Bürger­initia­ti­ven Alarm.

Zu Ihrer Infor­ma­ti­on haben wir eine umfang­rei­che Link­samm­lung zusammengestellt:

Information zum Verfahren der 51. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (FAQs)

Infor­ma­ti­on zur 51. GEP-Ände­rung, Bezirks­re­gie­rung Düsseldorf

Aktu­el­le Karten­wer­ke aus der Vorla­ge der 51. Ände­rung, Bezirks­re­gie­rung Düsseldorf
Hier finden Sie alle ange­mel­de­ten Flächen der Kies­in­dus­trie und die daraus entwi­ckel­ten Sondie­rungs­be­rei­che für die Über­nah­me in den GEP99. Sondie­rungs­be­rei­che der Bezirks­re­gie­rung (grün) und ange­mel­de­te Wunsch­flä­chen der Kies­in­dus­trie (rosa). Die ange­mel­de­ten “Wunsch­flä­chen” der Kies­in­dus­trie betra­gen mehr als 19.000 ha (!), die in das Verfah­ren über­nom­me­nen Flächen betra­gen nur! 1675 ha.

Über­sichts­kar­te zur 51. GEP-Ände­rung, Bezirks­re­gie­rung Düsseldorf

Die Kritik der GRÜNEN Regionalratsfraktion

Die wich­tigs­ten Kritik­punk­te der Grünen Regio­nal­rats­frak­ti­on zur Haltung des Minis­te­ri­ums und zum Arbeits­be­richt Rohstoffsicherung

Plädoy­er für saube­res Grundwasser

Antrag zum Rohstoffsicherungsbericht

Die Sorge um die Qualität des Trinkwassers

Für die Wasser­wirt­schaft im Regie­rungs­be­zirk Düssel­dorf hat das Inge­nieur­bü­ros Bies­ke und Part­ner ein Gutach­ten mit Hand­lungs­emp­feh­lun­gen (Juni 2004) erstellt:

Kurz­fas­sung des Gutach­tens 

Lang­fas­sung des Gutachtens

Weite­re Informationen:

Proto­koll des Wasser­hea­rings im Landtag

Stel­lung­nah­me zur Ände­rung des Landes­was­ser­ge­set­zes, 08.02.2005

Aktivitäten der GRÜNEN Landtagsfraktion

Große Anfra­ge an die Landes­re­gie­rung, 10.01.2007

Antwort der Landes­re­gie­rung, 02.05.2007

Nieder­rhein­ap­pell „Raub­bau von Kies und Sand stop­pen“, 02.05.2008

Proto­koll der Debat­te im Land­tag am 15.05.2008 

Was können Sie tun?

Hier finden Sie den durch zahl­rei­che Bürger- und Natur­schutz­in­itia­ti­ven formu­lier­ten sogenannten 
Nieder­rhein­ap­pell vom Mai 2008, in dem die wich­tigs­ten Forde­run­gen an die Poli­tik formu­liert sind

Aber­mals haben sich die Bürger­initia­ti­ven gegen Kies­ab­bau an die Öffent­lich­keit gewandt. Hinter­grund ist die

Ände­rung des Landes­ent­wick­lungs­pla­nes durch die schwarz-gelbe Landes­re­gie­rung 2019

Nieder­rhein­ap­pell 2019

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