Foto: Bezirksregierung Düsseldorf von Frank Vincentz, wikimedia

Foto: Bezirksregierung Düsseldorf, Foto: Frank Vincentz CC BY-SA 3.0, wikimedia

Stellungnahme der Regionalratsfraktion zur Änderung des LEP

Landesentwicklungsplan oder die Rolle rückwärts

Was sind unsere Hauptkritikpunkte?

Die CDU/FDP-Landes­re­gie­rung will den Landes­ent­wick­lungs­plan (LEP) nur 1 Jahr nach seinem Inkraft­tre­ten 2017 zurück­dre­hen. Der unter Rot-Grün verab­schie­de­te LEP von 2017 soll durch die neue Landes­re­gie­rung in wesent­li­chen Punk­ten geän­dert werden.

Zahlreiche Ausnahmen für die Inanspruchnahme des Freiraums geschaffen

Zahl­rei­che Ausnah­men wurden geschaf­fen, um eine weit­rei­chen­de Nutzung im Frei­raum zu ermög­li­chen. Die Landes­re­gie­rung plant im LEP die Strei­chung eines Grund­sat­zes, der konkre­te Ziele zum Flächen­spa­ren enthält, den 6.1 – 2 Grund­satz Leit­bild “Flächen­spa­ren­de Sied­lungs­ent­wick­lung.“ Hier­bei geht es um weite­res Bauland für klei­ne­re Ortschaf­ten, Betriebs­er­wei­te­run­gen ohne Größen­be­schrän­kung bis hin zu gewerb­li­chen Tier­hal­tungs­an­la­gen, die jetzt im Frei­raum ermög­licht werden.

Die ersatz­lo­se Strei­chung des Grund­sat­zes, den Flächen­ver­brauch bis 2020 auf 5 Hekt­ar pro Tag zu begren­zen und lang­fris­tig in der Summe zu stop­pen, steht sinn­bild­lich für eine ganze Reihe sach­grund­lo­ser, ideo­lo­gie­ge­trie­be­ner Ände­run­gen von Schwarz-Gelb.

Selbst der Umwelt­be­richt zum LEP geht davon aus, dass verschie­de­ne geplan­te Ände­run­gen zu einer inten­si­ve­ren plane­ri­schen Inan­spruch­nah­me des Frei­rau­mes führen werden.

Das alles wird zu einem massi­ven neuen Flächen­fraß führen.

Gewerbliche Nutztierhaltung im Freiraum wieder zugelassen

Beson­ders kritik­wür­dig ist die Ände­rung, indus­tri­el­le Stall­an­la­gen im Außen­be­reich wieder zuzu­las­sen. Die bishe­ri­gen Rege­lun­gen bedeu­te­ten dabei keines­wegs ein gene­rel­les Verbot von Tier­hal­tungs­an­la­gen im Außen­be­reich. So sind land­wirt­schaft­li­che Tier­hal­tungs­an­la­gen gemäß § 201 BGB und § 35 BauGB zuläs­sig. Der unter Rot-Grün verab­schie­de­te LEP NRW schränkt diese Zulas­sung nicht ein und stärkt somit die land­wirt­schaft­li­che Tier­hal­tung gegen­über der gewerb­li­chen Nutztierhaltung.

Abbaggern von Kies und Sand wieder leichter möglich

Auch beim Abbau nicht-ener­ge­ti­scher Rohstof­fe, wie zum Beispiel Kies, igno­riert die Landes­re­gie­rung die Inter­es­sen von Mensch, Natur und Heimat. Weit­rei­chen­de Folgen für den Nieder­rhein wird die beab­sich­tig­te Ände­rung bei der Rohstoff­si­che­rung haben. Hier wird für die Kies­in­dus­trie das Einfalls­tor, zu Lasten von Mensch und Umwelt, weit aufgemacht!

Abge­schafft bzw. wesent­lich im Gesetz abge­schwächt werden soll die Steue­rung der Abgra­bungs­tä­tig­keit durch Konzen­tra­ti­ons­zo­nen­pla­nung. Bisher können sie nur auf den vom Regio­nal­rat ausge­wie­se­nen Flächen zum Abbau von Rohstof­fen erfol­gen. Das heißt, nur hier darf die Kies­in­dus­trie abgraben.

Erwar­tet werden durch diese Rege­lun­gen, dass die konflikt­träch­ti­ge Rohstoff­ge­win­nung nach § 35 BauGB auch außer­halb darge­stell­ter Abgra­bungs­flä­chen möglich wäre. Das hätte zahl­rei­che neue Anträ­ge zur Folge.

Eine sinn­vol­le Steue­rung der Regio­nal­pla­nung in konflikt­ar­me Räume wäre nicht mehr möglich.

Dem Raub­bau wäre Tür und Tor geöffnet!

Windenergie wird ausgebremst

Mit dem Wind­ener­gie­er­lass hat Schwarz-Gelb eben­falls ideo­lo­giesch begrün­det die grund­sätz­li­chen Einschrän­kun­gen der Wind­ener­gie voran­ge­trie­ben. Das soll auch im LEP fort­ge­setzt werden. Wind­ener­gie­pro­jek­te der Zukunft sollen 1500 Meter Abstand zur Wohn­be­bau­ung einhal­ten (außer bei Repowe­ring-Projek­ten), auf forst­wirt­schaft­lich genutz­ten Flächen deut­lich erschwert und die Verpflich­tung der Regio­nal­pla­nungs­ebe­ne zur Auswei­sung von Vorrang­ge­bie­ten geschwächt werden.

Diese Maßnah­men gefähr­den die Akzep­tanz für die Wind­ener­gie und die Ener­gie­wen­de und verla­gern Konflik­te auf die kommu­na­le Ebene.

Dies bedeu­tet für uns nicht, wich­ti­ge und schüt­zens­wer­te Wald­be­stän­de für die Wind­ener­gie zu öffnen. So hat sich die grüne Regio­nal­rats­frak­ti­on schon früh­zei­tig als erste Regio­nal­rats­frak­ti­on aus Grün­den des Wald- und Natur­schut­zes gegen die Auswei­sung eines großen Wind­ener­gie­ge­bie­tes im Reichs­wald bei Kleve ausgesprochen.

Alles in Allem ein großer Rück­schritt für die Natur und den Klimaschutz.

Die GRÜNE- Regio­nal­rats­frak­ti­on lehnt daher die beab­sich­tig­ten Ände­run­gen im Landes­ent­wick­lungs­plan ab.

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