cornfield 621503 Foto-Rabe, pixabay

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Geplante 1. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf

Wohnbauland am Rhein: Grüne kämpfen für den Erhalt von Freiflächen

Mit einem umfas­sen­den Ände­rungs­an­trag woll­ten die Grünen im Regio­nal­rat Düssel­dorf die Auswei­sung neuer Wohn­bau­flä­chen „auf der grünen Wiese“ verhin­dern. Nach ihrem Willen soll sich die von der Verwal­tung vorge­leg­te 1. Ände­rung des Regio­nal­plans Düssel­dorf zur Schaf­fung von mehr Wohn­bau­land am Rhein auf Flächen beschrän­ken, die mit keinen erheb­li­chen Eingrif­fen in den Frei­raum verbun­den sind. Dies sind nach Ansicht der Grünen Stand­or­te im bebau­ten Innen­be­reich und auf baulich vorge­nutz­ten Flächen.

Antrag zur ersten Ände­rung des Regio­nal­plans, 11.06.2019

Stel­lung­nah­me zur 1. Ände­rung des Regio­nal­pla­nes 27.06.2019

Zur Befrie­di­gung der hohen Nach­fra­ge nach Wohnun­gen in der Rhein­schie­ne sah die Vorla­ge der Bezirks­re­gie­rung für die Sitzung des Regio­nal­ra­tes am 27.06.2019 vor, im Regio­nal­plan Düssel­dorf rund 100 zusätz­li­che Wohn­bau­flä­chen mit einem Gesamt­um­fang von ca. 1500 ha auszu­wei­sen, die größ­ten­teils im Frei­raum auf bisher land­wirt­schaft­lich genutz­ten Flächen liegen.

Inter­ak­ti­ve Karte zu den Flächen­vor­schlä­gen der Bezirks­re­gie­rung Düsseldorf

Keine Lösung des Wohnraumproblems

„Es erscheint uns wenig ziel­füh­rend, das Problem der Wohnungs­knapp­heit vornehm­lich durch die Auswei­sung neuer Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­haus­ge­bie­te oder hoch­prei­si­ger Eigen­tums­maß­nah­men in den Grün­zü­gen der Städ­te und im Umland der Innen­städ­te lösen zu wollen“, so der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Manfred Krau­se aus Solingen. 

Dies führe zu einer weite­ren Zunah­me des Auto­ver­kehrs in die Innen­städ­te und zum Verlust wert­vol­ler Böden und Frei­flä­chen, die gera­de in einem dicht­be­sie­del­ten Raum wie der Rhein­schie­ne zur Erhal­tung der Arten­viel­falt, für die land­schafts­be­zo­ge­ne Erho­lung, die Land­wirt­schaft und in ihrer klima­ti­schen Ausgleichs­funk­ti­on von heraus­ra­gen­der Bedeu­tung sind.

„Die Schaf­fung des erfor­der­li­chen neuen Wohn­raums in der Rhein­schie­ne muss sich stär­ker als bisher auf den bestehen­den Sied­lungs­raum bezie­hen. Die aktu­el­le Studie des Pest­el-Insti­tu­tes weist nach, dass hier noch erheb­li­che Poten­zia­le bestehen, insbe­son­de­re durch Nach­ver­dich­tung sowie Umnut­zung und Aufsto­ckung des Bestan­des. Und es muss in sozi­al­ge­bun­de­nen Wohn­raum inves­tiert werden!“, so Krau­se weiter.

Außer­dem verwei­sen die Grünen darauf, dass der erst im Dezem­ber 2017 verab­schie­de­te Regio­nal­plan noch erheb­li­che unge­nutz­te Wohn­bau­flä­chen­re­ser­ven enthält. Diese vorhan­de­nen Reser­ven soll­ten zunächst ausge­schöpft werden, bevor neuer Frei­raum plane­risch in Anspruch genom­men wird.

Vertie­fen­de Links zum Thema:

Sozi­al gerech­te Wohnraumversorgung

Deut­sche Akade­mie für Städ­te­bau und Landesplanung

Regionalrat wird übergangen

In der vergleichs­wei­sen kurz­zei­ti­gen Betei­li­gungs­frist wurden von Seiten der Gebiets­kör­per­schaf­ten und ande­rer Verfah­rens­be­tei­lig­ter wie der NRW Natur­schutz­ver­bän­de zahl­rei­che Ände­run­gen und Strei­chun­gen von umstrit­te­nen neu geplan­ten Sied­lungs­flä­chen bean­tragt. Dies führ­te unter ande­rem dazu, dass die Bezirks­re­gie­rung rund ein Dutzend dieser umstrit­te­nen Flächen aus einer 2. Offen­la­ge herausnahm.

Die neue Vorla­ge zur 2. Offen­la­ge finden Sie hier (40 mb)

Die Vorge­hens­wei­se der Bezirks­re­gie­rung, die erneu­ten Ände­run­gen und den Umgang mit den zahl­rei­chen Einwen­dun­gen nicht dem Regio­nal­rat zur weite­ren Entschei­dung vorzu­le­gen, wurde von uns heftig kriti­siert, da wir es für recht­lich zwei­fel­haft halten. Der Regio­nal­rat hat unse­rers Erach­tens alle sach­li­chen und verfah­rens­mä­ßi­gen Entschei­dun­gen zur Erar­bei­tung des Regio­nal­pla­nes selbst zu tref­fen und kann dies nicht an einen nicht entschei­dungs­be­fug­ten Ausschuss delegieren. 

Zu vermu­ten ist, dass die große Mehr­heit im Regio­nal­rat die Ausein­an­der­set­zung um die massi­ven neuen Flächen­aus­wei­sun­gen aus den Diskus­sio­nen des Kommu­nal­wahl­kampfs heraus­hal­ten möch­te und den endgül­ti­gen Beschluss noch vor den Oster­fe­ri­en ohne große öffent­li­che Betei­li­gung tref­fen möch­te. Vor Ort haben sich zahl­rei­che Initia­ti­ven gebil­det, die für den Erhalt hoch­wer­ti­gen Natur­raums strei­ten und eine sinn­vol­le wohnungs­po­li­ti­sche Stra­te­gie darin sehen, Wohn­raum über scho­nen­de Nach­ver­dich­tun­gen im bebau­ten Raum zu realisieren.

Unse­re Regio­nal­rats­frak­ti­on wird in einer Sonder­sit­zung am 07.12.2019 (10:00 Uhr) die zahl­rei­chen Einwen­dun­gen unter Betei­li­gung der Orts­frak­tio­nen auswer­ten und unse­ren Grund­satz­an­trag zur Strei­chung zahl­rei­cher neuer Flächen überarbeiten.

Anmel­dung zur Sondersitzung 

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