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Schwarz-Gelbe Landesregierung fällt mit LEP vor dem Oberverwaltungsgericht durch
Unzählige Kiesgruben und Baggerlöcher haben bereits große Teile der einzigartigen niederrheinischen Kulturlandschaft zerstört.
Jahrzehntelanger Protest dagegen war bisher wenig erfolgreich. Der angebliche Bedarf der Kies- und Baustoffindustrie galt als unumstritten. Dabei ist bis heute nicht geklärt, ob es der Rohstoffindustrie um regionale, europäische oder gar globale Bedarfe geht oder welche Rolle die kreislauforientierte niederländische Rohstoffpolitik bei der nordrhein-westfälischen Bedarfsberechnung spielt.
Klage der Kreise und Städte erfolgreich!
Das könnte jetzt anders werden, denn am 3. Mai 2022 hat das Oberverwaltungsgericht Münster eine umstrittene Verlängerung der Reserve- und Ausweisungszeiträume für oberflächennahe Bodenschätze für unwirksam erklärt.
CDU/FDP hatten diese Verlängerung im Koalitionsvertrag im Juni 2017 vereinbart. Mit der „Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan“ vom 12. Juli 2019 erhöhte die Landesregierung den zu sichernden Versorgungszeitraum für Lockergestein (Kies, Sand, Ton) von 20 auf 25 Jahre, für den Kalkabbau von 30 auf 35 Jahre.
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Dieser Eindruck verfestigte sich mit den jüngsten Urteilen zur Klimapolitik oder zur Luftreinhaltung. Offenbar hat das viel kritisierte umweltpolitische Vollzugsdefizit eine Entwicklung ausgelöst, die zwangsläufig erscheint. Wenn Politik Entfesselung statt Sorgfaltspflicht predigt, Freiheit mit Rücksichtslosigkeit verwechselt, das Verursacherprinzip aus den Augen verliert und den Umwelt- und Naturschutz für verhandelbar erklärt, ist es im Rechtsstaat folgerichtig, dass sich Gerichte mit den offenkundigen Gesetzesverstößen beschäftigen. Umweltrecht ist Menschenrecht. Das wird in den kommenden Jahren auch bei der „Wasserfrage“ deutlich werden.
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