Rohstoffabbau

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Klage der Städte zum Landesentwicklungsplan (LEP) erfolgreich

Schwarz-Gelbe Landesregierung fällt mit LEP vor dem Oberverwaltungsgericht durch

Unzäh­li­ge Kies­gru­ben und Bagger­lö­cher haben bereits große Teile der einzig­ar­ti­gen nieder­rhei­ni­schen Kultur­land­schaft zerstört.

Jahr­zehn­te­lan­ger Protest dage­gen war bisher wenig erfolg­reich. Der angeb­li­che Bedarf der Kies- und Baustoff­in­dus­trie galt als unum­strit­ten. Dabei ist bis heute nicht geklärt, ob es der Rohstoff­in­dus­trie um regio­na­le, euro­päi­sche oder gar globa­le Bedar­fe geht oder welche Rolle die kreis­lauf­ori­en­tier­te nieder­län­di­sche Rohstoff­po­li­tik bei der nord­rhein-west­fä­li­schen Bedarfs­be­rech­nung spielt.

Klage der Krei­se und Städ­te erfolgreich!

Das könn­te jetzt anders werden, denn am 3. Mai 2022 hat das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter eine umstrit­te­ne Verlän­ge­rung der Reser­ve- und Auswei­sungs­zeit­räu­me für ober­flä­chen­na­he Boden­schät­ze für unwirk­sam erklärt.

CDU/FDP hatten diese Verlän­ge­rung im Koali­ti­ons­ver­trag im Juni 2017 verein­bart. Mit der „Verord­nung zur Ände­rung der Verord­nung über den Landes­ent­wick­lungs­plan“ vom 12. Juli 2019 erhöh­te die Landes­re­gie­rung den zu sichern­den Versor­gungs­zeit­raum für Locker­ge­stein (Kies, Sand, Ton) von 20 auf 25 Jahre, für den Kalk­ab­bau von 30 auf 35 Jahre.

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Ist veraltetes Gutachten Grundlage für Anschlussgenehmigung Kalkabbau Oetelshofen?

Aufgrund der Annah­me, dass für das neue Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren im Kalk­ab­bau Oetels­ho­fen veral­te­te Mess­wer­te im Grund­was­ser­mo­ni­to­ring ausschlag­ge­bend für die weite­re Geneh­mi­gung des Kalk­ab­baus waren, hat die Frak­ti­on BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zwei umfang­rei­che Anfra­gen an die Bezirks­re­gie­rung gerich­tet, die zwischen­zeit­lich beant­wor­tet wurden:

  1. Anfra­ge für den Ausschuss für regio­na­le Zusam­men­ar­beit, Gewäs­ser­schutz, Touris­mus und Kultur am 15.09.2021 zur Grund­was­ser­be­schaf­fen­heit im Gebiet Wupper­tal / Haan und Antwort: https://gruene-regionalrat-duesseldorf.de/wp-content/uploads/Antwort-Bezirkrsregierung-Grundwasser-Oetelshofen-Anfrage-_Antrag_17-2021.pdf
  2. Anfra­ge für den Ausschuss für Mobi­li­tät, Umwelt und Klima­schutz am 09.09.2021 zum Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­re­nOe­tels­ho­fen (Alter­na­tiv­prü­fung Innen­ver­kip­pung) und Antwort: Anfra­ge Oetelshofen_ RR2019_76PA_TOP5

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Unser Trinkwasser verdient besseren Schutz! Stoppt diese Landesregierung!

Schwarz-Gelbe Landesregierung vermindert Schutz unseres Trinkwassers

Neben einer ganzen Reihe von “Entschär­fun­gen” im Bereich der Land­wirt­schaft ist die Aufhe­bung des Verbo­tes des Rohstoff­ab­baus in der Wasser­schutz­zo­ne die größ­te Gefähr­dung für unser Wasser. Das Vorsor­ge­prin­zip in der Wasser­wirt­schaft soll gekippt werden. Wir bewer­ten dies als einen Verrat an der nächs­ten Generation.

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Kiesabbau wird erleichtert – Auswirkungen der Änderungen im Landesentwicklungsplan

„Wer zu lange ein Auge zuge­drückt hat, wird erstaunt sein, wenn ihm plötz­lich beide aufge­hen“, Sören Kierkegaard

Die Brisanz der Geset­zes­än­de­rung im Landes­ent­wick­lungs­pla­nes (LEP) zum Kapi­tel 9 Rohstoff­ver­sor­gung ist, dass diese Ände­run­gen zeit­ver­zö­gert erst nach der in weni­gen Jahren anste­hen­den Fort­schrei­bung des Regio­nal­pla­nes Düssel­dorf voll zuschla­gen werden.

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