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Klage der Städte zum Landesentwicklungsplan (LEP) erfolgreich

Schwarz-Gelbe Landesregierung fällt mit LEP vor dem Oberverwaltungsgericht durch

Unzäh­li­ge Kies­gru­ben und Bagger­lö­cher haben bereits große Teile der einzig­ar­ti­gen nieder­rhei­ni­schen Kultur­land­schaft zerstört.

Jahr­zehn­te­lan­ger Protest dage­gen war bisher wenig erfolg­reich. Der angeb­li­che Bedarf der Kies- und Baustoff­in­dus­trie galt als unum­strit­ten. Dabei ist bis heute nicht geklärt, ob es der Rohstoff­in­dus­trie um regio­na­le, euro­päi­sche oder gar globa­le Bedar­fe geht oder welche Rolle die kreis­lauf­ori­en­tier­te nieder­län­di­sche Rohstoff­po­li­tik bei der nord­rhein-west­fä­li­schen Bedarfs­be­rech­nung spielt.

Klage der Krei­se und Städ­te erfolgreich!

Das könn­te jetzt anders werden, denn am 3. Mai 2022 hat das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter eine umstrit­te­ne Verlän­ge­rung der Reser­ve- und Auswei­sungs­zeit­räu­me für ober­flä­chen­na­he Boden­schät­ze für unwirk­sam erklärt.

CDU/FDP hatten diese Verlän­ge­rung im Koali­ti­ons­ver­trag im Juni 2017 verein­bart. Mit der „Verord­nung zur Ände­rung der Verord­nung über den Landes­ent­wick­lungs­plan“ vom 12. Juli 2019 erhöh­te die Landes­re­gie­rung den zu sichern­den Versor­gungs­zeit­raum für Locker­ge­stein (Kies, Sand, Ton) von 20 auf 25 Jahre, für den Kalk­ab­bau von 30 auf 35 Jahre.

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