51. Regionalplan-Änderung 2011
Bundesverwaltungsgericht beendet juristischen Dauerbeschuss durch die Kiesindustrie
15. Februar 2011: Seit Jahren wird der im Jahr 1999 aufgestellte Regionalplan (GEP99) durch die Kiesindustrie beklagt. Ziel war es, die Steuerungswirkung des Abgrabungsgeschehens durch die Politik aufzuheben. Die Kiesindustrie will selber entscheiden wo sie, wann, abgräbt. Der dritte, vierte oder vielleicht schon fünfte Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erzwang die Reservekarte mit ca. 1.000 ha Reserve/Abgrabungsflächen. Diese Reservekarte hatte die bedeutenden Bürgerproteste zur Folge. Dieser sowohl verwaltungstechnisch als auch politische aufwendige Kraftakt mündete in die so genannte 51. Änderung des Regionalplanes (GEP99). Auch diese 51. Änderung wurde von der Kiesindustrie vor Gericht beklagt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 07.12.2009 ein wichtiges Urteil gefällt und eine Revision ausgeschlossen. Dieses Urteil bedeutet eine Stärkung der Regionalplanung und hat für zulässig erklärt, den Bedarf auf einen engeren Abnehmermarkt, als einen internationalen, einzugrenzen! Dies ist ein richtungsweisender Meilenstein. Es versetzt die Landesregierung in den Stand, den Bedarf per Gesetz auf einen kleineren Absatzmarkt einzugrenzen. Hierzu ist aber eine neue Landesgesetzgebung notwendig.
Wer das Urteil und die Bewertung nachlesen möchte, kann dies unter folgenden Link nachvollziehen:
Richtungweisendes Urteil vom 07.12.2009
Die Rechtsgültigkeit dieses Meilensteins wollte die Kiesindustrie unter allen Umständen verhindern. Das Urteil und die Nichtzulassung der Revision wurde abermals von der Kiesindustrie vor das Bundesverwaltungsgericht Leipzig gebracht. Nun endlich, nach mehreren Jahren, ist die juristische Hängepartie am 18.01.2011 glücklich zu Ende gegangen. Der Regionalplan ist endlich rechtsgültig.
Grüne begrüßen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster 2010
Kiesindustrie in die Schranken gewiesen
10.01.2010: Mit Erleichterung hat die grüne Regionalratsfraktion Düsseldorf das richtungweisende Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster aufgenommen. Nicht nur die Politik kann sich freuen, sondern auch Bürger und Kommunen des Niederrheins können aufatmen. Sie hatten gegen die Ausweisung einer sogenannten Reservekarte für weitere potenzielle Flächen zur Auskiesung vehement protestiert.
Nach dem Beschluss des Regionalrates eine Reservekarte für weitere Abbauflächen aufzulegen, klagte die Kiesindustrie abermals vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Das Gericht bestätigte den Beschluss des Regionalrates vollumfänglich. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da eine Nichtzulassungsbeschwerde von Seiten der Kiesindustrie eingelegt wurde. Bis zur Überarbeitung neuer landesgesetzlicher Vorschriften (LEP 2025) gibt es demnach ein berechenbares Abbauszenario. Wir hoffen, dass diese bis jetzt erzielten Fortschritte, auch nach der Landtagswahl weiter fortgeschrieben werden können.
Pressemitteilung der Regionalratsfraktion, 12.01.2010
Aufbereitung des Urteils durch die Bezirksregierung Düsseldorf
Übermässiger Kiesabbau erzürnt die Niederrheiner (2011)
Betr.: Die aktuelle Debatte über den Kiesabbau am Niederrhein – 51. GEP-Änderung, Änderung der Vorgaben zur Rohstoffsicherung
Wie keine andere Änderung des Gebietsentwicklungsplanes erregt die Ausweisung neuer Abgrabungsbereiche die Gemüter der Menschen am Niederrhein. Für die sogenannte Reservekarte für Kies und Sand werden aller Orten Flächen für den weiteren Kiesabbau von der Bezirksregierung Düsseldorf vorgeschlagen. Inzwischen schlagen die Bürgerinitiativen Alarm.
Zu Ihrer Information haben wir eine umfangreiche Linksammlung zusammengestellt:
Information zum Verfahren der 51. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (FAQs)
Information zur 51. GEP-Änderung, Bezirksregierung Düsseldorf
Aktuelle Kartenwerke aus der Vorlage der 51. Änderung, Bezirksregierung Düsseldorf
Hier finden Sie alle angemeldeten Flächen der Kiesindustrie und die daraus entwickelten Sondierungsbereiche für die Übernahme in den GEP99. Sondierungsbereiche der Bezirksregierung (grün) und angemeldete Wunschflächen der Kiesindustrie (rosa). Die angemeldeten “Wunschflächen” der Kiesindustrie betragen mehr als 19.000 ha (!), die in das Verfahren übernommenen Flächen betragen nur! 1675 ha.
Übersichtskarte zur 51. GEP-Änderung, Bezirksregierung Düsseldorf
Die Kritik der GRÜNEN Regionalratsfraktion
Die wichtigsten Kritikpunkte der Grünen Regionalratsfraktion zur Haltung des Ministeriums und zum Arbeitsbericht Rohstoffsicherung
Plädoyer für sauberes Grundwasser
Antrag zum Rohstoffsicherungsbericht
Die Sorge um die Qualität des Trinkwassers
Für die Wasserwirtschaft im Regierungsbezirk Düsseldorf hat das Ingenieurbüros Bieske und Partner ein Gutachten mit Handlungsempfehlungen (Juni 2004) erstellt:
Weitere Informationen:
Protokoll des Wasserhearings im Landtag
Stellungnahme zur Änderung des Landeswassergesetzes, 08.02.2005
Aktivitäten der GRÜNEN Landtagsfraktion
Große Anfrage an die Landesregierung, 10.01.2007
Antwort der Landesregierung, 02.05.2007
Niederrheinappell „Raubbau von Kies und Sand stoppen“, 02.05.2008
Protokoll der Debatte im Landtag am 15.05.2008
Was können Sie tun?
Hier finden Sie den durch zahlreiche Bürger- und Naturschutzinitiativen formulierten sogenannten
Niederrheinappell vom Mai 2008, in dem die wichtigsten Forderungen an die Politik formuliert sind
Abermals haben sich die Bürgerinitiativen gegen Kiesabbau an die Öffentlichkeit gewandt. Hintergrund ist die
Änderung des Landesentwicklungsplanes durch die schwarz-gelbe Landesregierung 2019




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