Was ist der Regionalrat?

Kompetenzen

Foto Was ist der RegionalratDer kommu­nal gepräg­te Regio­nal­rat hat als Teil der Landes­pla­nung die Funk­ti­on eines Binde­glie­des zwischen der Raum­ord­nung auf Landes­ebe­ne sowie den regio­na­len und kommu­na­len Fachplanungen.

Zu den Aufga­ben­ge­bie­ten gehören:

Die Regionalplanung
– Aufstellung und Änderung des Regionalplanes -

Als Träger der Regio­nal­pla­nung legt der Regio­nal­rat die regio­na­len Ziele der Raum­ord­nung und Landes­pla­nung für die Entwick­lung des Regie­rungs­be­zirks im Regio­nal­plan fest.

Raumbedeutsame und strukturwirksame Planungen und Fördermaßnahmen des Landes von regionaler Bedeutung

Eine weite­re wesent­li­che Aufga­be des Regio­nal­ra­tes ist die Bera­tung der Bezirks­re­gie­rung bei bedeu­ten­den, struk­tur­wirk­sa­men Planun­gen und bei Förder­pro­gram­men von regio­na­ler Bedeu­tung (Altlas­ten, Kultur und Touris­mus, Städ­te­bau, Wohnungs­bau, Schul- und Sport­stät­ten­bau, Kran­ken­haus­bau, Frei­zeit- und Erho­lungs­we­sen, Land­schafts­pfle­ge, Wasserwirtschaft).

Der Regio­nal­rat verfügt hier im Bereich der staat­li­chen Förde­run­gen über ein Initia­tiv­recht und kann unter beson­de­rer Berück­sich­ti­gung der Vorschlä­ge aus den Regio­nen auch Prio­ri­tä­ten setzen.

Verkehrsinfrastruktur­planung
– Bedarfs- und Ausbaupläne, jährliche Förderprogramme -

Der Regio­nal­rat beschließt

  • über die Vorschlä­ge der Regi­on für die Verkehrsinfrastrukturplanung,
  • die jähr­li­chen Ausbau­pro­gram­me für Landesstraßen,
  • Förder­pro­gram­me für den kommu­na­len Stra­ßen­bau und den öffent­li­chen Personennahverkehr

Dabei muss sich der Regio­nal­rat an den über­ge­ord­ne­ten Vorga­ben der Landes­pla­nung (LEP) orientieren.

Zusammensetzung

Die Zusam­men­set­zung der Regio­nal­rä­te rich­tet sich nach dem Ergeb­nis der Kommu­nal­wah­len vom 25. Mai 2014. Demnach besteht der Regio­nal­rat des Regie­rungs­be­zirks Düssel­dorf in der Wahl­pe­ri­ode 2014 – 2020 aus 52 Mitglie­dern, davon 32 mit Stimm­recht und 20 mit bera­ten­der Funktion.

Aufgrund der Kommu­nal­wahl­er­geb­nis­se sind wir von B90/Die Grünen in der Wahl­pe­ri­ode 2014 – 2020 mit 4 Sitzen im Regio­nal­rat vertre­ten. Da nur eine Direkt­ent­sen­dung GRÜNER Mandatsträger*innen durch die Krei­se und kreis­frei­en Städ­te erfolg­te, wurden die weite­ren Plät­ze über die Liste des Landes­ver­ban­des besetzt.

Ausführ­li­che Infor­ma­tio­nen zu den Kompe­ten­zen und der Zusam­men­set­zung des Regio­nal­ra­tes finden Sie auch auf der Website der Bezirks­re­gie­rung: Der Regio­nal­rat stellt sich vor.