Klimaschutz

Kein Präzedenzfall für Krefeld – Freiraumrückgabe gescheitert

Beschluss des Regio­nal­ra­tes blockiert die Aufwer­tung eines Grün­zu­ges in Krefeld

Antrag der Stadt Krefeld die Fläche an der Otto­stra­ße nicht weiter als Wohn­bau-Sondie­rung­flä­che zu führen ist geschei­tert. Die Stadt Krefeld bean­trag­te die Fläche im Regio­nal­plan wieder als:

  1. allge­mei­ner Frei­raum und Agrar­be­reich AFA
  2. Schutz der Land­schaft und Land­schafts­ori­en­tier­te Erho­lung BSLE
  3. Grund­was­ser und Gewäs­ser­schutz BGG auszuweisen

Eine drin­gend benö­tig­te Frisch­luft­schnei­se für die Innen­stadt könn­te ökolo­gisch aufge­wer­tet und erhal­ten bleiben.

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Hitzeschutzaktionsplanung – was macht die Bezirksregierung?

GRÜNE stellen Anfrage zur Hitzeschutzaktionsplanung der Bezirksregierung

Die Städ­te Düssel­dorf, Hilden, Krefeld, Langen­feld und Monheim am Rhein gehö­ren, wie im
Daten­mo­sa­ik Frei­raum (Bezirks­re­gie­rung Düssel­dorf 2021) ausge­führt, nicht nur zu den Top
Ten der am stärks­ten versie­gel­ten Städ­te im Regie­rungs­be­zirk Düssel­dorf, es sind sogleich
die vier, in denen über 75 % der Bevöl­ke­rung beson­ders von ther­mi­scher Belas­tung
betrof­fen sind. Weite­re i.d.R. dicht­be­bau­te Stadt­be­zir­ke bzw. ‑quar­tie­re im Regie­rungs­be­zirk
sind von Hitze beson­ders betroffen.

Die Ausbil­dung von Hitze­inseln nicht mehr auf Metro­po­len beschränkt.

Die Gefähr­dung wird beson­ders für vulnerable Grup­pen immer höher.

Hitze­ak­ti­ons­plä­ne sind kommu­na­le Aufgabe.

Stadt­kli­ma­ti­sche Folge­ab­schät­zung bei weite­rer Flächen­ver­sieg­lung und Berück­sich­ti­gung in der Regionalplanung.

Die Frak­ti­on Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN im Regio­nal­rat Düssel­dorf fragt an:

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Langzeitverantwortung: Auf der Suche nach einer zukunftsorientierteren Regionalplanung

Das anhaltende Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsflächen und die ökologische Entwertung der Freiflächen gehören auch 2022 zu den nicht bewältigten Herausforderungen einer nachhaltigen Regionalentwicklung.

Die grüne Regio­nal­rats­frak­ti­on wünscht sich daher von der Düssel­dor­fer Bezirks­re­gie­rung, dass sie Wege ebnet, um im Regio­nal­plan Frei­flä­chen ökolo­gisch aufzu­wer­ten, bis 2050 eine funk­tio­nie­ren­de Netto-Null-Flächen­kreis­lauf­wirt­schaft zu etablie­ren und Klima­an­pas­sungs­stra­te­gien raum­pla­ne­risch umzusetzen.

Dazu könn­ten die haupt­be­ruf­li­chen Regionalplaner*innen entspre­chen­de Leit­fra­gen zum Fach­bei­trag Klima für den Planungs­be­zirk Düssel­dorf formu­lie­ren. Das nord­rhein-west­fä­li­sche Landes­amt für Natur, Umwelt und Verbrau­cher­schutz erar­bei­tet derzeit diesen Beitrag. Seine Veröf­fent­li­chung ist für das zwei­te Halb­jahr 2022 angekündigt.

Die Regio­nal­pla­nungs­be­hör­de lehnt jedoch eine eige­ne Einschät­zung zum raum­pla­ne­ri­schen Hand­lungs­be­darf für Klima­schutz und Klima­fol­gen­an­pas­sung ab.

Sie wartet statt­des­sen auf entspre­chen­de gesetz­li­che Vorga­ben des Bundes und des Landes. Den ange­kün­dig­ten Fach­bei­trag Klima wollen die Regionalplaner*innen auswer­ten und dem Regio­nal­rat zur weite­ren Bera­tung zur Verfü­gung stel­len. Sie wollen ihn bei der Abwä­gung geplan­ter oder bereits auf den Weg gebrach­ter Regio­nal­pla­nungs­än­de­run­gen „prüfend berück­sich­ti­gen“. Dies mach­te sie im März 2021 in ihrer Antwort (1) auf eine entspre­chen­de Anfra­ge (2) der grünen Frak­ti­on deutlich.

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Regierungsbezirk Düsseldorf: Ist unser Wasser in den richtigen Händen?

Umwelt­schutz wird vor Gericht gemacht!

Dieser Eindruck verfes­tig­te sich mit den jüngs­ten Urtei­len zur Klima­po­li­tik oder zur Luft­rein­hal­tung. Offen­bar hat das viel kriti­sier­te umwelt­po­li­ti­sche Voll­zugs­de­fi­zit eine Entwick­lung ausge­löst, die zwangs­läu­fig erscheint. Wenn Poli­tik Entfes­se­lung statt Sorg­falts­pflicht predigt, Frei­heit mit Rück­sichts­lo­sig­keit verwech­selt, das Verur­sa­cher­prin­zip aus den Augen verliert und den Umwelt- und Natur­schutz für verhan­del­bar erklärt, ist es im Rechts­staat folge­rich­tig, dass sich Gerich­te mit den offen­kun­di­gen Geset­zes­ver­stö­ßen beschäf­ti­gen. Umwelt­recht ist Menschen­recht. Das wird in den kommen­den Jahren auch bei der „Wasser­fra­ge“ deut­lich werden.

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