Anhörung zum Gesetzentwurf eines Siebten Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen

Sehr geehr­te Lese­rin und sehr geehr­ter Leser,

die Landes­re­gie­rung beab­sich­tigt eine weite­re Ände­rung am Landes­pla­nungs­ge­setz NRW (LPIG) vorzunehmen.

Mit der soge­nann­ten “Sieb­ten Ände­rung des LPIG NRW ” werden eine Reihe von Ände­run­gen eingeleitet.

Wir finden, dass die vorge­schla­ge­nen Ände­run­gen erheb­lich sind, u.a. wegen der verkürz­ten Betei­li­gungs­frist, der Abkopp­lung der Umwelt­prü­fun­gen von der Offen­la­ge, der Regio­nal­pla­nun­gen und zahl­rei­cher Rechtsunsicherheiten. 

Im Rahmen der Verbän­de­an­hö­rung zum neuen Gesetz­ent­wurf ist unser Regio­nal­rat zu einer Stel­lung­nah­me aufge­for­dert worden. Die von der Bezirks­re­gie­rung erar­bei­te­te Stel­lung­nah­me, die eher von redak­tio­nel­len Ände­run­gen sprach und die von CDU/SPD/FDP_FW getra­gen wird, konn­ten wir uns nicht anschlie­ßen und wurde mittels Dring­lich­keits­ent­schei­dung getroffen. 

Deshalb haben wir eine eige­ne Stel­lung­nah­me verfasst, die wir hier verlinkt haben.

Link: Stel­lung­nah­me der GRÜNEN Regionalratsfraktion

Verwandte Artikel