Trinkwassersicherung nach Tagebauende unter folgenden Voraussetzungen möglich
Mit Datum vom 15.01.2024 richtete die GRÜNE-Fraktion eine Anfrage an den Braunkohleausschuss (BKA) im März 2024.
Gefragt wurde: „Wie kann der zukünftige Trinkwasserbedarf langfristig bis zum endgültigen Erreichen der Fließrichtung sichergestellt werden?“
Auf diese Anfrage hat der Erftverband ausführlich geantwortet und die zukünftigen Herausforderungen und Voraussetzungen für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung aufgeführt.
Im Ergebnis kann dargestellt werden, dass die Sicherung der Trinkwasserversorgung für tausende von Haushalten gewährleitstet werden kann, allerdings sind im Vorfeld umfangreiche Sicherungs-maßnahmen nötig.
Die Rheinwassertransportleitung ist notwendig
Die Sicherstellung der Wasserversorgung hängt u.a. von der rechtzeitigen Fertigstellung Rheinwassertransportleitung ab, die den See befüllen wird, das sogenannte Ökowasser zum Erhalt der Feuchtgebiete bereitstellen muss und die ökologischen Mindestabflüsse der oberirdischen Fließgewässer. Hierbei wurde betont, dass die Reinigung des Rheinwassers von Schadstoffen erfolgen muss.
Das Wasserwerk Fürth wird infolge des Sulfatanstiegs aus dem Abstrom des Kippenwassers aus dem Betrieb genommen werden. Für zahlreiche andere Wasserwerke können Betroffenheiten ausgelöst werden, deren Umfang noch nicht genau abgeschätzt werden kann.
Planungen für neue Standorte müssen jetzt beginnen
Fest steht, dass neue Gewinnungsstandorte z.B. in Kückhoven oder dem Korschenbroicher Feld notwendig sein werden und diese Planungen jetzt anlaufen müssen. Auch die entsprechende Ausweisung der dann notwendigen Wasserschutzzonen muss jetzt beginnen.
Weitere Informationen finden Sie in der lesenswerten, umfangreichen Beantwortung unserer Anfrage durch den Erftverband:
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