Foto Klimawandel

Langzeitverantwortung: Auf der Suche nach einer zukunftsorientierteren Regionalplanung

Das anhaltende Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsflächen und die ökologische Entwertung der Freiflächen gehören auch 2022 zu den nicht bewältigten Herausforderungen einer nachhaltigen Regionalentwicklung.

Die grüne Regio­nal­rats­frak­ti­on wünscht sich daher von der Düssel­dor­fer Bezirks­re­gie­rung, dass sie Wege ebnet, um im Regio­nal­plan Frei­flä­chen ökolo­gisch aufzu­wer­ten, bis 2050 eine funk­tio­nie­ren­de Netto-Null-Flächen­kreis­lauf­wirt­schaft zu etablie­ren und Klima­an­pas­sungs­stra­te­gien raum­pla­ne­risch umzusetzen.

Dazu könn­ten die haupt­be­ruf­li­chen Regionalplaner*innen entspre­chen­de Leit­fra­gen zum Fach­bei­trag Klima für den Planungs­be­zirk Düssel­dorf formu­lie­ren. Das nord­rhein-west­fä­li­sche Landes­amt für Natur, Umwelt und Verbrau­cher­schutz erar­bei­tet derzeit diesen Beitrag. Seine Veröf­fent­li­chung ist für das zwei­te Halb­jahr 2022 angekündigt.

Die Regio­nal­pla­nungs­be­hör­de lehnt jedoch eine eige­ne Einschät­zung zum raum­pla­ne­ri­schen Hand­lungs­be­darf für Klima­schutz und Klima­fol­gen­an­pas­sung ab.

Sie wartet statt­des­sen auf entspre­chen­de gesetz­li­che Vorga­ben des Bundes und des Landes. Den ange­kün­dig­ten Fach­bei­trag Klima wollen die Regionalplaner*innen auswer­ten und dem Regio­nal­rat zur weite­ren Bera­tung zur Verfü­gung stel­len. Sie wollen ihn bei der Abwä­gung geplan­ter oder bereits auf den Weg gebrach­ter Regio­nal­pla­nungs­än­de­run­gen „prüfend berück­sich­ti­gen“. Dies mach­te sie im März 2021 in ihrer Antwort (1) auf eine entspre­chen­de Anfra­ge (2) der grünen Frak­ti­on deutlich.

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mehrspurige Autobahn

Regionalrat soll sich für Verzicht auf A3 Ausbau stark machen!

Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Regionalrat Düsseldorf beantragt:

Der Regionalrat Düsseldorf spricht sich für einen Verzicht auf den 8‑spurigen Ausbau der A3 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen und Mettmann aus.

Der derzei­ti­ge Bundes­ver­kehrs­we­ge­pla­nes hat sich ange­sichts der drama­tisch ange­stie­genen Unter­halts­maß­nah­men für die Infra­struk­tur überholt.

Die zuneh­men­de Proble­ma­tik von Brücken­bau­wer­ken, wie z.B. der Talbrü­cke Rahme­de –auf der Sauer­land­li­nie, der Lever­ku­se­ner – Brücke, den Rhein­que­rungs­brü­cken bei Duisburg, Emme­rich und Düssel­dorf führt jetzt schon zu erheb­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen des Verkehrs in NRW.

Die Möglich­keit, die Ausbau­ge­set­ze aufzu­he­ben und damit die gesam­te Planung für hinfäl­ligzu erklä­ren ist immer gege­ben.

Es steht dem Bund als Gesetz­ge­ber jeder­zeit zu, die Infrastruk­tur­pro­jek­te trotz Fest­le­gung in den Ausbau­ge­set­zen, Mittel­be­reit­stel­lung oder Erlass eines Plan­fest­stel­lungs­be­schlus­ses (doch) nicht umzu­set­zen.Von beson­de­rer Bedeu­tung sind in diesem Zusam­men­hang die zwischen­zeit­lich gefass­ten Beschlüs­se der anlie­gen­den Städ­te gegen den geplan­ten 8‑spurigen Ausbau der A3.

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