Hitzeschutzaktionsplanung – was macht die Bezirksregierung?

GRÜNE stellen Anfrage zur Hitzeschutzaktionsplanung der Bezirksregierung

Die Städ­te Düssel­dorf, Hilden, Krefeld, Langen­feld und Monheim am Rhein gehö­ren, wie im
Daten­mo­sa­ik Frei­raum (Bezirks­re­gie­rung Düssel­dorf 2021) ausge­führt, nicht nur zu den Top
Ten der am stärks­ten versie­gel­ten Städ­te im Regie­rungs­be­zirk Düssel­dorf, es sind sogleich
die vier, in denen über 75 % der Bevöl­ke­rung beson­ders von ther­mi­scher Belas­tung
betrof­fen sind. Weite­re i.d.R. dicht­be­bau­te Stadt­be­zir­ke bzw. ‑quar­tie­re im Regie­rungs­be­zirk
sind von Hitze beson­ders betroffen.

Die Ausbil­dung von Hitze­inseln nicht mehr auf Metro­po­len beschränkt.

Die Gefähr­dung wird beson­ders für vulnerable Grup­pen immer höher.

Hitze­ak­ti­ons­plä­ne sind kommu­na­le Aufgabe.

Stadt­kli­ma­ti­sche Folge­ab­schät­zung bei weite­rer Flächen­ver­sieg­lung und Berück­sich­ti­gung in der Regionalplanung.

Die Frak­ti­on Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN im Regio­nal­rat Düssel­dorf fragt an:

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Geplanter A3-Ausbau – CDU / SPD halten sich für nicht zuständig

Grüner Antrag zum Stop des achtspurigen A3 Ausbaus auf Antrag der CDU von der Tagesordnung genommen

Der Antrag der Grünen Regio­nal­rats­frak­ti­on, sich für einen Verzicht auf den 8‑spurigen Ausbau der A3 zwischen den Auto­bahn­kreu­zen Lever­ku­sen und Hilden auszu­spre­chen, sowie ‚die Landes­re­gie­rung aufzu­for­dern bei der neuen Bundes­re­gie­rung vorstel­lig zu werden, um den aktu­el­len Bundes­ver­kehrs­we­ge­plan in diesem Sinne zu ändern und eine Neube­wer­tung des Ausbaus vorzu­neh­men bzw. von einem acht­spu­ri­gen Ausbau abzu­se­hen, wurde in der Regio­nal­rats­sit­zung vom 23.06.22 auf Antrag der CDU Frak­ti­on von der Tages­ord­nung abge­setzt, da der Regio­nal­rat hier nicht angeb­lich zustän­dig sei.

Augen­schein­lich ist das Bemü­hen der ande­ren Frak­tio­nen, nach Wegen zu suchen, wie man möglichst eine Abstim­mung umge­hen könn­te, schließ­lich bei den Frak­tio­nen von CDU, SPD, Frei­en Wählern und FDP in der Erkennt­nis gemün­det, dass nur eine Abset­zung von der Tages­ord­nung wegen angeb­li­cher “Nicht-Zustän­dig­keit” ihr Problem lösen kann und doku­men­tier­ten damit ihre Angst vor einer Festlegung.

Seit der Einrei­chung des Antra­ges in den Mobi­li­täts­aus­schuss vom 10.03.22 hatten sich die Mitglie­der dieser Frak­tio­nen bera­ten und den unge­lieb­ten Antrag immer wieder zur Entschei­dung verscho­ben, um ihn schließ­lich doch nicht zu disku­tie­ren – ihn mehr­heit­lich abge­stimmt von der Tages­ord­nung zu nehmen – der eige­nen Posi­tio­nie­rung in der Sache aus dem Wege zu gehen.

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Foto: Machine von holzijue, pixabay

Klage der Städte zum Landesentwicklungsplan (LEP) erfolgreich

Schwarz-Gelbe Landesregierung fällt mit LEP vor dem Oberverwaltungsgericht durch

Unzäh­li­ge Kies­gru­ben und Bagger­lö­cher haben bereits große Teile der einzig­ar­ti­gen nieder­rhei­ni­schen Kultur­land­schaft zerstört.

Jahr­zehn­te­lan­ger Protest dage­gen war bisher wenig erfolg­reich. Der angeb­li­che Bedarf der Kies- und Baustoff­in­dus­trie galt als unum­strit­ten. Dabei ist bis heute nicht geklärt, ob es der Rohstoff­in­dus­trie um regio­na­le, euro­päi­sche oder gar globa­le Bedar­fe geht oder welche Rolle die kreis­lauf­ori­en­tier­te nieder­län­di­sche Rohstoff­po­li­tik bei der nord­rhein-west­fä­li­schen Bedarfs­be­rech­nung spielt.

Klage der Krei­se und Städ­te erfolgreich!

Das könn­te jetzt anders werden, denn am 3. Mai 2022 hat das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter eine umstrit­te­ne Verlän­ge­rung der Reser­ve- und Auswei­sungs­zeit­räu­me für ober­flä­chen­na­he Boden­schät­ze für unwirk­sam erklärt.

CDU/FDP hatten diese Verlän­ge­rung im Koali­ti­ons­ver­trag im Juni 2017 verein­bart. Mit der „Verord­nung zur Ände­rung der Verord­nung über den Landes­ent­wick­lungs­plan“ vom 12. Juli 2019 erhöh­te die Landes­re­gie­rung den zu sichern­den Versor­gungs­zeit­raum für Locker­ge­stein (Kies, Sand, Ton) von 20 auf 25 Jahre, für den Kalk­ab­bau von 30 auf 35 Jahre.

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Foto Klimawandel

Langzeitverantwortung: Auf der Suche nach einer zukunftsorientierteren Regionalplanung

Das anhaltende Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsflächen und die ökologische Entwertung der Freiflächen gehören auch 2022 zu den nicht bewältigten Herausforderungen einer nachhaltigen Regionalentwicklung.

Die grüne Regio­nal­rats­frak­ti­on wünscht sich daher von der Düssel­dor­fer Bezirks­re­gie­rung, dass sie Wege ebnet, um im Regio­nal­plan Frei­flä­chen ökolo­gisch aufzu­wer­ten, bis 2050 eine funk­tio­nie­ren­de Netto-Null-Flächen­kreis­lauf­wirt­schaft zu etablie­ren und Klima­an­pas­sungs­stra­te­gien raum­pla­ne­risch umzusetzen.

Dazu könn­ten die haupt­be­ruf­li­chen Regionalplaner*innen entspre­chen­de Leit­fra­gen zum Fach­bei­trag Klima für den Planungs­be­zirk Düssel­dorf formu­lie­ren. Das nord­rhein-west­fä­li­sche Landes­amt für Natur, Umwelt und Verbrau­cher­schutz erar­bei­tet derzeit diesen Beitrag. Seine Veröf­fent­li­chung ist für das zwei­te Halb­jahr 2022 angekündigt.

Die Regio­nal­pla­nungs­be­hör­de lehnt jedoch eine eige­ne Einschät­zung zum raum­pla­ne­ri­schen Hand­lungs­be­darf für Klima­schutz und Klima­fol­gen­an­pas­sung ab.

Sie wartet statt­des­sen auf entspre­chen­de gesetz­li­che Vorga­ben des Bundes und des Landes. Den ange­kün­dig­ten Fach­bei­trag Klima wollen die Regionalplaner*innen auswer­ten und dem Regio­nal­rat zur weite­ren Bera­tung zur Verfü­gung stel­len. Sie wollen ihn bei der Abwä­gung geplan­ter oder bereits auf den Weg gebrach­ter Regio­nal­pla­nungs­än­de­run­gen „prüfend berück­sich­ti­gen“. Dies mach­te sie im März 2021 in ihrer Antwort (1) auf eine entspre­chen­de Anfra­ge (2) der grünen Frak­ti­on deutlich.

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mehrspurige Autobahn

Regionalrat soll sich für Verzicht auf A3 Ausbau stark machen!

Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Regionalrat Düsseldorf beantragt:

Der Regionalrat Düsseldorf spricht sich für einen Verzicht auf den 8‑spurigen Ausbau der A3 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen und Mettmann aus.

Der derzei­ti­ge Bundes­ver­kehrs­we­ge­pla­nes hat sich ange­sichts der drama­tisch ange­stie­genen Unter­halts­maß­nah­men für die Infra­struk­tur überholt.

Die zuneh­men­de Proble­ma­tik von Brücken­bau­wer­ken, wie z.B. der Talbrü­cke Rahme­de –auf der Sauer­land­li­nie, der Lever­ku­se­ner – Brücke, den Rhein­que­rungs­brü­cken bei Duisburg, Emme­rich und Düssel­dorf führt jetzt schon zu erheb­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen des Verkehrs in NRW.

Die Möglich­keit, die Ausbau­ge­set­ze aufzu­he­ben und damit die gesam­te Planung für hinfäl­ligzu erklä­ren ist immer gege­ben.

Es steht dem Bund als Gesetz­ge­ber jeder­zeit zu, die Infrastruk­tur­pro­jek­te trotz Fest­le­gung in den Ausbau­ge­set­zen, Mittel­be­reit­stel­lung oder Erlass eines Plan­fest­stel­lungs­be­schlus­ses (doch) nicht umzu­set­zen.Von beson­de­rer Bedeu­tung sind in diesem Zusam­men­hang die zwischen­zeit­lich gefass­ten Beschlüs­se der anlie­gen­den Städ­te gegen den geplan­ten 8‑spurigen Ausbau der A3.

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Regional bedeutsame Radverkehrsverbindungen im Regionalplan? Ja bitte!

Viele benutzen den Begriff „Verkehrswende“ – sicherlich mit unterschiedlichem Verständnis – aber alle dürften dabei an „Veränderung“ denken, denn „Wende“ meint doch die Änderung der bisher eingehaltenen Richtung.

Dies hieß beim Verkehr bislang immer Förde­rung des moto­ri­sier­ten Individualverkehrs. 

Weni­ger Auto­nut­zung, unab­hän­gig von deren Antriebs­art, schont die globa­len Ressour­cen und das Klima. Damit das Auto für geplan­te, täglich sich wieder­ho­len­de Fahr­ten endlich stehen blei­ben kann und lieber Bus, Bahn und /oder Fahr­rad benutzt werden, müssen der öffent­li­che Verkehr UND die Fahr­rad-Infra­struk­tur erheb­lich verbes­sert werden.

Das bedeu­tet mehr Zuver­läs­sig­keit im ÖPNV und mehr Sicher­heit auf dem Fahr­rad. Und beides müss­te eindeu­tig mehr als bisher regio­nal als lokal geplant werden.

Wenn beispiels­wei­se die Stadt Düssel­dorf für Berufs­pen­deln­de an der Peri­phe­rie große Park & Ride-Anla­gen baut, verbes­sert das mögli­cher­wei­se die Verhält­nis­se in Düssel­dorf, aber es zemen­tiert leider auch auf lange Zeit hin die unan­ge­neh­men, allmor­gend­li­chen Verkehrs­spit­zen in den umlie­gen­den Gemeinden.

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