Sehr geehrte Leserin und sehr geehrter Leser,
die Landesregierung beabsichtigt eine weitere Änderung am Landesplanungsgesetz NRW (LPIG) vorzunehmen.
Mit der sogenannten “Siebten Änderung des LPIG NRW ” werden eine Reihe von Änderungen eingeleitet.
Wir finden, dass die vorgeschlagenen Änderungen erheblich sind, u.a. wegen der verkürzten Beteiligungsfrist, der Abkopplung der Umweltprüfungen von der Offenlage, der Regionalplanungen und zahlreicher Rechtsunsicherheiten.
Im Rahmen der Verbändeanhörung zum neuen Gesetzentwurf ist unser Regionalrat zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Die von der Bezirksregierung erarbeitete Stellungnahme, die eher von redaktionellen Änderungen sprach und die von CDU/SPD/FDP_FW getragen wird, konnten wir uns nicht anschließen und wurde mittels Dringlichkeitsentscheidung getroffen.
Deshalb haben wir eine eigene Stellungnahme verfasst, die wir hier verlinkt haben.



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