Foto: Verkehr von Gerhard Gellinger, pixabay

A3 Anschlusstellensanierung ohne Berücksichtigung der “Temporären Seitenstreifenfreigabe”?

Seit dem Jahr 2022 liegt eine Unter­su­chung der Auto­bahn GmbH vor, die aufzeigt, dass die “Tempo­rä­ren Seiten­strei­fen­frei­ga­be” (TSF) zwischen dem Lever­ku­se­ner- und dem Hilde­ner Kreuz mach­bar ist.

Da uns nicht bekannt ist, ob die Ergeb­nis­se des Gutach­tens bei der Ertüch­ti­gung der Anschluss­stel­len Solin­gen und Langen­feld berück­sich­tigt werden, haben wir folgen­de Anfra­ge gestellt:

Zur Anfra­ge

Diese wurde von der Auto­bahn GmbH zeit­nah beantwortet:

Zur Beant­wor­tung Antwort­schrei­ben Auto­bahn GmbH

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