Vortrag von Frau Dr. Liebeskind, Bereichsleitung Gewässerentwicklung, Wupperverband
Zu einem Hochwasserschutzkonzept tragen nicht nur technische Bauwerke bei, sondern ebenso wichtig ist die naturnahe Entwicklung von Fließgewässern und Anbindung von Auen. Ziel ist es, im Fall eines Hochwassers möglichst viel Wasser in naturnahen Rückhaltebereichen zu halten. Damit wird der Hochwasserpegel gesenkt – manchmal sind wenige Zentimeter bedeutend. (Je mehr Patz für das Wasser, desto weniger Hochwasser)
In Ihrem Vortrag stellt Frau Dr. Liebeskind das sogenannte „Trittsteinkonzept NRW“ mit den einzelnen Maßnahmen im Verbandsgebiet der Wupper vor.
Gleich zu Beginn wird als Positivbeispiel und glücklichen Umstand die Sanierung des Unternehmens-standortes Vorwerk genannt. An diesem Beispiel wird genau erklärt, welche Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung vorgenommen wurden und wie am Ende der Pegel um 20 Zentimeter gesenkt wurde.
Ein Gewinn für den Hochwasserschutz, die Natur und für das Unternehmen. Es konnten einige Kosten für ein Brückenbauwerk gespart und ein attraktiverer Unternehmensstandort entwickelt werden. Es ist ein Vorzeigeprojekt des Unternehmens geworden. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Soviel Glück ist aber nicht immer gegeben. Mitunter ist es sehr schwierig, den nötigen Grundstückserwerb für den Wupperverband zu tätigen.
Das Vorkaufsrecht im Landeswassergesetz für die Wasserverbände wurde gestrichen
Leider wurde im Jahr 2016 im Landeswassergesetz das Vorkaufsrecht (§73) der Verbände zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der Umsetzung des Trittsteinkonzeptes NRW (Hochwasserschutz) gestrichen. Bisher gibt es keinen ausreichenden Flächenzugriff für Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und den damit einhergehenden naturnahen Umbau der Gewässer. Das erschwert wesentlich die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen.
Was ist das Trittsteinkonzept NRW?
Dabei ist das Trittsteinkonzept nur die minimal nötige Gewässerstrecke, um den guten Zustand des Gewässers herzustellen. Dieser Umsetzungsplan wurde mit vielen Beteiligten und Bürger/innen abgesprochen. Leider gibt es wie erwähnt nicht die erleichterte Möglichkeit Grundstücke zu erwerben.
Hier wollen wir mit unseren Landtagsabgeordneten angesichts der sich häufenden Bedrohung durch Hochwässer in den Dialog treten, um zu versuchen hier eine neue Initiative zu starten. Das Landeswassergesetz sollte das Vorkaufsrecht für Maßnahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwasserschutz wieder ermöglichen.
Wenn Sie sich genauer über die Maßnahmen des „Grünen Hochwasserschutzes” informieren wollen,
haben wir den Vortrag hier verlinkt -
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