Grüner Hochwasserschutz – Was ist das? Wie funktioniert das?

Vortrag von Frau Dr. Liebes­kind, Bereichs­lei­tung Gewäs­ser­ent­wick­lung, Wupperverband

Zu einem Hoch­was­ser­schutz­kon­zept tragen nicht nur tech­ni­sche Bauwer­ke bei, sondern eben­so wich­tig ist die natur­na­he Entwick­lung von Fließ­ge­wäs­sern und Anbin­dung von Auen. Ziel ist es, im Fall eines Hoch­was­sers möglichst viel Wasser in natur­na­hen Rück­hal­te­be­rei­chen zu halten. Damit wird der Hoch­was­ser­pe­gel gesenkt – manch­mal sind weni­ge Zenti­me­ter bedeu­tend. (Je mehr Patz für das Wasser, desto weni­ger Hochwasser)

In Ihrem Vortrag stellt Frau Dr. Liebes­kind das soge­nann­te „Tritt­stein­kon­zept NRW“ mit den einzel­nen Maßnah­men im Verbands­ge­biet der Wupper vor. 

Gleich zu Beginn wird als Posi­tiv­bei­spiel und glück­li­chen Umstand die Sanie­rung des Unter­neh­mens-stand­or­tes Vorwerk genannt. An diesem Beispiel wird genau erklärt, welche Maßnah­men zur Gewäs­ser­re­natu­rie­rung vorge­nom­men wurden und wie am Ende der Pegel um 20 Zenti­me­ter gesenkt wurde.

Ein Gewinn für den Hoch­was­ser­schutz, die Natur und für das Unter­neh­men. Es konn­ten eini­ge Kosten für ein Brücken­bau­werk gespart und ein attrak­ti­ve­rer Unter­neh­mens­stand­ort entwi­ckelt werden. Es ist ein Vorzei­ge­pro­jekt des Unter­neh­mens gewor­den. Eine Win-Win-Situa­ti­on für alle Beteiligten.

Soviel Glück ist aber nicht immer gege­ben. Mitun­ter ist es sehr schwie­rig, den nöti­gen Grund­stücks­er­werb für den Wupper­ver­band zu tätigen.

Das Vorkaufs­recht im Landes­was­ser­ge­setz für die Wasser­ver­bän­de wurde gestrichen

Leider wurde im Jahr 2016 im Landes­was­ser­ge­setz das Vorkaufs­recht (§73) der Verbän­de zur Umset­zung der EU-Wasser­rah­men­richt­li­nie und der Umset­zung des Tritt­stein­kon­zep­tes NRW (Hoch­was­ser­schutz) gestri­chen. Bisher gibt es keinen ausrei­chen­den Flächen­zu­griff für Maßnah­men zur Umset­zung der EU-Wasser­rah­men­richt­li­nie und den damit einher­ge­hen­den natur­na­hen Umbau der Gewäs­ser. Das erschwert wesent­lich die Umset­zung der Hochwasserschutzmaßnahmen.

Was ist das Tritt­stein­kon­zept NRW?

Dabei ist das Tritt­stein­kon­zept nur die mini­mal nöti­ge Gewäs­ser­stre­cke, um den guten Zustand des Gewäs­sers herzu­stel­len. Dieser Umset­zungs­plan wurde mit vielen Betei­lig­ten und Bürger/innen abge­spro­chen. Leider gibt es wie erwähnt nicht die erleich­ter­te Möglich­keit Grund­stü­cke zu erwerben.

Hier wollen wir mit unse­ren Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten ange­sichts der sich häufen­den Bedro­hung durch Hoch­wäs­ser in den Dialog treten, um zu versu­chen hier eine neue Initia­ti­ve zu star­ten. Das Landes­was­ser­ge­setz soll­te das Vorkaufs­recht für Maßnah­men der EU-Wasser­rah­men­richt­li­nie und den Hoch­was­ser­schutz wieder ermöglichen.

Wenn Sie sich genau­er über die Maßnah­men des „Grünen Hoch­was­ser­schut­zes” infor­mie­ren wollen,

haben wir den Vortrag hier verlinkt -

Bitte scrol­len Sie zur Minu­te 52:09:

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