Naturraubbau am Niederrhein durch die Kiesindustrie
von Ute Sickelmann, Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Regionalrat Düsseldorf
Die Dürreperioden der letzten Sommer machen deutlich: Wasser könnte eines Tages auch in Deutschland so wertvoll wie nie werden.
Noch ist das Wasser bei uns ganz selbstverständlich täglicher Komfort- und Wohlfühlfaktor für den Menschen sowie ein vergleichsweise preiswerter Standortfaktor für die Landwirtschaft und für die verarbeitende Wirtschaft. Doch das könnte sich mit fortschreitendem Klimawandel in Zukunft ändern.
Dies wird zunehmend ein Grund für den sorgfältigen Umgang mit dem Wasserschatz NRW. Das Land verfügt auch im europäischen Maßstab über bedeutende Grundwasserreserven. Die Niederrheinische Bucht zählt laut Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zu den wertvollen Porengrundwasserleitern. Sie bieten hervorragende Speichereigenschaften für das Grundwasser, das hier an mehr als tausend Meter mächtigem Lockergestein, Kiese und Sande gebunden ist.
Die Niederrheinische Bucht ist Trinkwasserreservoir für 5,2 Millionen Menschen. Grundwasser stellt in Deutschland die wichtigste Ressource zur Gewinnung von Trinkwasser dar.
Enorme Eingriffe in das Grundwasser
Der Steinkohle/Braunkohleabbau und der massive Kiesabbau haben die Grundwasserqualität bereits unwiederbringlich verändert.
Im Dreieck der Städte Aachen – Köln – Mönchengladbach greift der Braunkohleabbau großflächig und weiträumig in das Grundwassergeschehen ein.
Am Niederrhein wird massiv Kies abgebaut.
Während bei den bergbaulichen Tätigkeiten die Zerstörung der Grundwasserleiter und die enormen volkswirtschaftlichen Schäden in der Öffentlichkeit thematisiert werden, wird die Diskussion beim Kiesabbau perfider geführt.
Beiderseits des Rheins, entlang der wasserwirtschaftlich bedeutendsten Niederterrasse, hat jahrzehntelang der Kies- und Sandabbau stattgefunden. Bis in die Mitte der 1980er Jahre wurden viele der entstandenen Baggerseen mit Abraum, aber auch mit Industrieschlämmen verfüllt. Der frühere Kommunalverband Ruhr stufte etliche dieser Rheinvorlandflächen als altlastenverdächtig ein.
Der Rhein als kostengünstiger Transportweg ermöglichte hohe Exportraten von Kies und Sand in die Niederlande und Beneluxstaaten. Das hat zu enormen Flächenansprüchen vor allem am unteren Niederrhein geführt. Im Regierungsbezirk Düsseldorf ergeben ehemalige und aktive Kiesabbauflächen eine Größenordnung von etwa 150 km².
Die Flächen in der Rheinaue sind bis auf wenige Räume im Kreis Wesel/Kleve abgegraben. Weitere Abgrabungsflächen sind mit hohem ökologischen und raumplanerischen Konfliktpotenzial verbunden. Die Kiesindustrie hat zur 51. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes GEP99 (heutige Bezeichnung Regionalplan) weitere Interessensgebiete entlang des Rheins angemeldet. Interessensgebiete (Übersichtskarte zur 51. Änderung des GEP99 Düsseldorf)
Seit mehr als 15 Jahren will die Kiesindustrie neue Suchräume auch in den Wasserschutzzonen III/B und in den Wasserreservegebieten durchsetzen. Auf diesen für die Gemeinden und Landwirte „nutzlosen“ Flächen (weil mit Restriktionen belegt) konzentrieren sich nach dem Wechsel zu der schwarz-gelben Landesregierung die Begehrlichkeiten der Kiesindustrie erneut.
CDU/FDP-Koalitionsvertrag will Erleichterungen für den Kiesabbau in Wasserschutzzonen
Bisher galt die wasserwirtschaftliche Sichtweise, keine Kiesabgrabung in der Wasserschutzzone III/B zuzulassen, da sich ein Gefährdungspotenzial für die Trinkwasserversorgung grundsätzlich nicht ausschließen lässt.
Nun bereitet die schwarz-gelbe Landesregierung Regelungen für Eingriffe in die Wasserschutzzone III/B vor.
Sie will das Landeswassergesetz ändern!
Im Koalitionsvertrag heißt es auf Seite 81: “Wir wollen Erschwerungen für den Rohstoffabbau im Wasserbereich wieder zurücknehmen. Wir werden daher die Einzelfallprüfung für Rohstoffgewinnung in Schutzzone III wieder zulassen”.
Die Kiesindustrie kann jubeln. Denn das hat sie seit Jahrzehnten durch intensive Lobbyarbeit vorangetrieben. Ihr geht es im Wesentlichen darum, die lukrativen rheinnahen Flächen, die z.T. als Wasserreserve- und Wassereinzugsgebiet ausgewiesen sind, weitgehend für den Export abzugraben.
Unschädlichkeit einer Abgrabung im Wasserschutzgebiet nicht bewiesen
Immer wieder und wieder zitiert die Kiesindustrie die sogenannte KABA-Studie 2001 (Konfliktarme Baggerseen). Diese Studie ist in Baden-Württemberg unter Federführung der Landesanstalt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau zusammen mit der Kiesindustrie durchgeführt worden.
Hier wird behauptet, dass Nassabgrabungen keine generelle Gefährdung für den Grundwasserschutz darstellen. Doch diese Studie gilt in Fachkreisen als höchst umstritten und angreifbar.
Eine Untersuchung einiger ausgewählter Baggerseen mit nur wenigen Untersuchungsparametern kann die Unschädlichkeit des Eingriffes für das Grundwasser nicht beweisen. Dennoch will die Kiesindustrie die KABA-Ergebnisse bundesweit auf verschiedene Gebiete übertragen, ohne Rücksicht auf unterschiedlichste hydrogeologische Gegebenheiten. Mittlerweile hat “KABA” auch in den Ministerien des Landes NRW Einzug gehalten.
Dort fordert man ein „Überdenken pauschaler Flächentabuisierungen“ und ein flexibleres Vorgehen an der “Schnittstelle von Rohstoffgewinnung, Wasserschutzzonen und Landschaftsschutzgebieten, das jedenfalls die chancenreiche Einzelfallprüfung nicht ausschließt“.
Die dazu erforderlichen hydrogeologischen Gutachten bezahlt die Kiesindustrie
Wie die „chancenreiche“ Einzelfallprüfung für die Wasserschutzzonen ausgehen wird, ist vorhersehbar. Es kann bezweifelt werden, dass die genehmigungspflichtigen Kreise und kreisfreien Städte personell und finanziell in der Lage sind, ein hoch fachspezifisches Gutachten zu prüfen, geschweige zu widerlegen.
Die Gefahren einer Abgrabung für das Grundwasser
Die Kosten für das Trinkwasser betragen in Deutschland wenige Cent pro Tag. Zu verdanken haben wir das angenehme Preisniveau unseres Trinkwassers zunächst den kostenlosen „Bodenfiltern“. Die Reinheit des Grundwassers kommt aus den schützenden Sand- und Kiesschichten. Der unterirdische Grundwasserraum ist ein hoch spezialisierter Lebensraum. Die Reinigungsleistung übernehmen zahlreiche Mikroorganismen (Bakterien, Pilze) im belebten Oberboden. Darüber hinaus ist der Grundwasserraum mit winzigen Grundwassertieren besiedelt. Die Lebensbedingungen des unterirdischen Lebensraumes sind Dunkelheit, konstante Temperatur, Nährstoffarmut, an die sich eine hoch spezialisierte Artenvielfalt angepasst hat.
Der kostenlose Biofilter der Natur wird weggebaggert
Eine wichtige Funktion dieser Grundwasserorganismen ist es, die Porenräume des Grundwasserleiters freizuhalten, indem sie den Eintrag organischen Materials in den Untergrund zersetzen. Ohne diese Funktion würde der durchlässige Grundwasserleiter verstopfen. Auch wenn es bis jetzt nur wenige Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet gibt, kann davon ausgegangen werden, dass massive Eingriffe und Stoffeinträge in den Grundwasserraum Funktion und Lebensbedingungen die Grundwasserfauna verändern und zerstören können. Bei einer Abgrabung geht die schützende Deckschicht komplett verloren. Übrig bleibt ein Grundwassersee, der im Austausch mit dem Grundwasserleiter bleibt, wodurch Stoffeinträge durchsickern könnten und das Temperaturgefälle verändert wird. Wie sich die “offene Wunde” in der Grundwasserfauna auswirkt wissen wir noch nicht. Valide ökologische Messindikatoren sind noch nicht auf dem Markt. Alleine mit chemischen Parametern ist die Veränderung im Grundwasser nicht ausreichend nachweisbar.
Den vorsorgenden Grundwasserschutz erhalten!
Der bisher konsequent angewandte vorsorgende Grundwasserschutz für die Einzugsbereiche der Trinkwasserversorgung hat das hohe Niveau der Trinkwasserqualität in Deutschland sichergestellt. Im Grundwasser wirken sich Schadstoffeinträge oft erst mit langer Verzögerung aus. Verschmutzungen können teilweise auch noch über mehrere Generationen die Grundwasserqualität gefährden. Deshalb müssen die Trinkwasserschutzzonen und die Wasserreservegebiete vor schädlichen Eingriffen wie sie u.a. eine Abgrabung bedeuten würde, geschützt werden.
Die Politik muss dafür Sorge tragen, dass die begrenzten Wasserreservegebiete vor schädlichen Nutzungen bewahrt werden.
Das hat für die Generationen “Greta” eine elementare Bedeutung.
Verwandte Artikel
Grüner Hochwasserschutz – Was ist das? Wie funktioniert das?
Zu einem Hochwasserschutzkonzept tragen nicht nur technische Bauwerke bei, sondern ebenso wichtig ist die naturnahe Entwicklung von Fließgewässern und Anbindung von Auen. Ziel ist es, im Fall eines Hochwassers möglichst viel Wasser in naturnahen Rückhaltebereichen zu halten.
Weiterlesen »
„Zukunftsprogramm Hochwasser“ des Wupperverbandes
Lehren aus der Hochwasserkatastrophe von 2021 an der Erft und Wupper Bei dem Hochwasserkatastrophe an der Ahr im Jahr 2021, bei der 180 Menschen starben, wurden auch große Teile der…
Weiterlesen »
Kostenexplosion beim geplanten A3-Ausbau – Positionspapier der Metropolregion Rheinland unterstützt “Temporäre Seitenstreifenfreigabe”
Seit dem Jahr 2022 liegt eine Untersuchung der Autobahn GmbH vor, die aufzeigt, dass die “Temporären Seitenstreifenfreigabe” (TSF) zwischen dem Leverkusener- und dem Hildener Kreuz machbar ist.
Berechnungen haben nun neue Kostenabschätzungen für den geplanten 8‑spurigen Ausbau des A3-Abschnittes ergeben, die angesichts der dringenden Sanierung von Autobahnbrücken und dem Ausbau von Schienenverbindungen zusätzliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Vorhabens aufbringen.
Die „TSF“ wird von den Anrainerkommunen (z. B. Langenfeld, Hilden und Solingen) gegenüber dem 8‑spurigen Ausbau des betreffenden Streckenabschnittes unisono präferiert und gefordert.
Nun hat sich auch die Metroplregion Rheinland entsprechend positioniert – die bereits jetzt ausufernden Kostenschätzungen für einen achtspurigen Ausbau der A3 zwingen zum Umdenken.
Weiterlesen »