Hitzeschutzaktionsplanung – was macht die Bezirksregierung?

GRÜNE stellen Anfrage zur Hitzeschutzaktionsplanung der Bezirksregierung und erhalten Antworten

Die Städ­te Düssel­dorf, Hilden, Krefeld, Langen­feld und Monheim am Rhein gehö­ren, wie im

Daten­mo­sa­ik Frei­raum (Bezirks­re­gie­rung Düssel­dorf 2021) ausge­führt, nicht nur zu den Top

Ten der am stärks­ten versie­gel­ten Städ­te im Regie­rungs­be­zirk Düssel­dorf, es sind sogleich

die vier, in denen über 75 % der Bevöl­ke­rung beson­ders von ther­mi­scher Belas­tung

betrof­fen sind. Weite­re i.d.R. dicht­be­bau­te Stadt­be­zir­ke bzw. ‑quar­tie­re im Regierungsbezirk

sind von Hitze beson­ders betroffen.

Die Ausbil­dung von Hitze­inseln nicht mehr auf Metro­po­len beschränkt.

Im Zuge des Klima­wan­dels wird es in Düssel­dorf immer wärmer, seit 1949 im Mittel um 1,45

Grad Celsi­us, auch die mitt­le­re Jahres­höchst­tem­pe­ra­tur steigt und die jähr­li­che Anzahl

tropi­scher Näch­te (DWD 2022a). Diese Entwick­lung schrei­tet konti­nu­ier­lich voran.

Die Gefähr­dung wird beson­ders für vulnerable Grup­pen immer höher.

Sommer­li­che Hitze­wel­len betref­fen zwar die gesam­te Bevöl­ke­rung, doch beson­ders

vulnerable Grup­pen sind Klein­kin­der, Menschen im höhe­ren Alter sowie Perso­nen mit

Vorer­kran­kun­gen, etwa der Atem­we­ge und des Herz-Kreis­lauf­sys­tems. Ihr Orga­nis­mus wird

extrem belas­tet, weil sie sich nicht so gut an Hitze anpas­sen können.

Hitze­ak­ti­ons­plä­ne sind kommu­na­le Aufgabe.

Im Gegen­satz zu Frank­reich sind Hitze­ak­ti­ons­plä­ne in Deutsch­land kommu­na­le Aufgabe –

so der Bundes­kanz­ler im Juli 2022. Es gibt Hand­lungs­emp­feh­lun­gen des

Bundes­um­welt­mi­nis­te­ri­ums z. B. von 2017 (BMUV 2017), die, nament­lich im kurzfristigen

Bereich, über­wie­gend auf Kommu­ni­ka­ti­on i. w. S. abhe­ben (Aufklä­rung über

Gesund­heits­ri­si­ken, Infor­ma­ti­on und Schutz vulnerabler Grup­pen), während die Minderung

von Hitze­be­las­tung durch Stadt­pla­nung und Bauwe­sen als lang­fris­ti­ge Maßnah­men einge­stuft werden. 

Die für mitt­le­re und klei­ne Städ­te typi­sche Nach­ver­dich­tung und damit zuneh­men­de Flächen­ver­sie­ge­lung findet aber bereits jetzt statt.

Stadt­kli­ma­ti­sche Folge­ab­schät­zung bei weite­rer Flächen­ver­sieg­lung und Berück­sich­ti­gung in der Regionalplanung.

Die Anfor­de­run­gen an die kommu­na­len Verwal­tun­gen hinsicht­lich der stadt­kli­ma­ti­schen

Folgen­ab­schät­zung von Planun­gen oder Baumaß­nah­men dürf­ten enorm sein. Das wirft die

Frage auf, wer die einzu­hal­ten­den stadt­kli­ma­ti­schen Mindest­stan­dards defi­niert, und wer

deren Einhal­tung kontrolliert.

“Da Stadt­kli­ma defi­niert ist als durch Bebau­ung und Emis­sio­nen gegen­über dem Umland

verän­der­tes Lokal­kli­ma (siehe z. B. Klima­l­e­xi­kon des Deut­schen Wetter­diens­tes; DWD

2022b), somit meteo­ro­lo­gi­sche Para­me­ter und Immis­si­ons­grö­ßen glei­cher­ma­ßen betrifft,

liegt es nahe, im Fall von urba­nen Hitze­inseln ähnlich zu verfah­ren, wie mit

immis­si­ons­öko­lo­gi­schen Problem­ge­bie­ten, für die Luft­rein­hal­te­plä­ne aufge­stellt werden.”

Stadt­kli­ma­ti­sche Problem­ge­bie­te bzw. Gebie­te, wo sich die Situa­ti­on abseh­bar infol­ge des

Klima­wan­dels verschlech­tern wird, könn­ten früh­zei­tig loka­li­siert und bauli­che Maßnahmen

verein­bart und deren Umset­zung und Wirk­sam­keit verfolgt werden (ohne Rang:

Belüf­tungs­bah­nen, Flächen­ent­sie­ge­lung, Begrü­nung, Beschat­tung, Fassa­den­ma­te­ria­li­en und

-ober­flä­chen, Wasser­ma­nage­ment usw.).



Die Frak­ti­on Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN im Regio­nal­rat Düssel­dorf fragt an:



1) Welche recht­li­chen Instru­men­te bestehen bereits und welche sind erfor­der­lich, um

(konkre­tes Beispiel:) urba­ne Hitze­inseln analog zum Verfah­ren Luft­rein­hal­te­plan zu

behan­deln?



2) Hat die Bezirks­re­gie­rung einen Über­blick, welche Städte/Landkreise bereits einen

Hitze­schutz­ak­ti­ons­plan aufge­stellt haben. Um welche Städte/Landkreise handelt

es sich ?



3) Sind der Bezirks­re­gie­rung Förder­pro­gram­me des Landes bekannt? Wenn ja, um

welche handelt es sich?



4) Berück­sich­tigt die Bezirks­re­gie­rung bei der Erstel­lung der soge­nann­ten „Steck­brie­fe“

bereits etwa­ige kommu­na­le Aktionspläne?



5) Hat die Bezirks­re­gie­rung stadt­kli­ma­ti­sche Problem­ge­bie­te im

Regio­nal­pla­nungs­raum im Blick bzw. iden­ti­fi­ziert? Um welche Gebie­te handelt es

sich?



6) Gibt es technische/ methodische/ plane­ri­sche Mindest­stan­dards für planerische/

bauliche/ tech­ni­sche Maßnah­men, um klima­ti­sche Problem­la­gen zu entschärfen?



7) Gibt es Über­le­gun­gen, urba­ne Hitze­inseln räum­lich zu veror­ten und in die

Planungs­sys­te­ma­tik des Regio­nal­pla­nes aufzunehmen?

Hier finden Sie die Antwor­ten der Bezirksregierung:

https://gruene-regionalrat-duesseldorf.de/wp-content/uploads/Hitzeschutzaktionsplanung-Anfrage-_Antrag_29-2022.pdf



Zitier­te Quellen

Bezirks­re­gie­rung Düssel­dorf 2021: Daten­mo­sa­ik 2021 – Frei­raum. 2. Aufla­ge Okto­ber 2021.

Düssel­dorf, 176 S.

BMUV (Bundes­mi­nis­te­ri­um für Umwelt, Natur­schutz, Bau und Reak­tor­si­cher­heit) 2017:

Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für die Erstel­lung von Hitze­ak­ti­ons­plä­nen zum Schutz der

mensch­li­chen Gesund­heit. Versi­on 1, 24. März 2017.

DWD (Deut­scher Wetter­dienst 2022a:

https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/hap_handlungsem

pfehlungen_bf.pdfWD (DEUTSCHER WETTERDIENST) 2022: Klima­da­ten online

http://www.dwd.de > Klima und Umwelt > CDC:

https://opendata.dwd.de/climate_environment/CDC/

DWD (DEUTSCHER WETTERDIENST) 2022b: Stadt­kli­ma – die städ­ti­sche Wärmeinsel. -

https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimaforschung/klimawirk/stadtpl/

projekt_waermeinseln/startseite_projekt_waermeinseln.html

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