Aufgrund der Annahme, dass für das neue Planfeststellungsverfahren im Kalkabbau Oetelshofen veraltete Messwerte im Grundwassermonitoring ausschlaggebend für die weitere Gennehmigung des Kalkabbaus waren, hat die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN folgende zwei umfangreiche Anfragen an die Bezirksregierung gerichtet, die zwischenzeitlich beantwortet wurden:
Anfrage für den Ausschuss für regionale Zusammenarbeit, Gewässerschutz, Tourismus und Kultur am 15.09.2021 zur Grundwasserbeschaffenheit im Gebiet Wuppertal / Haan
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung der Abraumhalde Oetelshofen in Wuppertal / Haan gefasst. Damit wird die weitere Kalkförderung für mindestens 20 Jahre an diesem Standort gesichert.
Durch den, aus der Genehmigung resultierenden Abraum in einem Volumen von 2,2 Mio. m³ ist zu vermuten, dass auch der Eingriff in das Grundwasser weiterhin erheblich und erforderlich ist. Die Auswirkungen auf die Wasserscheide zum Ortsteil Haan /Gruiten, sowie auf die Nachbarstadt Erkrath sind derzeit nicht prognostiziert, beziehungsweise als Parameter in die Betrachtungen eingeflossen. Es wird ein Hydromonitoring durchgeführt, dass jedoch auf alten Annahmen und Untersuchungen zu basieren scheint.
Es ist erforderlich, dass die Auswirkungen der Klimaveränderungen, wie z.B. extreme Hitzeperioden und ausbleibende Niederschläge hier in den Fokus rücken – dass die Grundwasseruntersuchung im Kontext zu erwartender oder bereits im Prozess befindlicher Einflüsse betrachtet wird, wie sie bereits in der Land- und Forstwirtschaft sichtbar werden.
Genehmigungsverfahren zu Haldenerweiterungen zeigen, dass Kalkabbau zeitlich begrenzt ist. Es stellt sich die Frage, wie ein Unternehmen in der Endabwicklung die Finanzierung der wesentlichen Eingriffe in das Grundwasser auch im Nachhinein gewährleisten kann und die zukünftige Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser aus diesen Grundwasservorkommen sichergestellt wird, da es sich hier um elementare Aspekte der Daseinsvorsorge handelt.
Desgleichen gilt für die Wahrung von Interessen der mittelständischen Wirtschaft mit ihren ansässigen Traditionsunternehmen, die auf entsprechende gute Vorkommen angewiesen sind.
Dazu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Inwieweit besteht eine gesicherte neue Untersuchung zur Grundwasserabsenkung unter Berücksichtigung der Klimaveränderungen, speziell durch Hitzeperioden?
- Wann wurde das hydrogeologische Gutachten erstellt, auf dem das durchgeführte Hydromonitoring basiert?
- Sind die zu erwartenden Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft in der Region untersucht worden?
- Existiert ein Grundwassermanagement zur Absicherung der Bedarfsmengen auf Jahrzehnte?
- Inwieweit sind die Städte Haan, Erkrath und der BRW beteiligt?
- Gibt es ein Ausstiegsszenarium, wenn der Kalkabbau in der Region Haan/Wuppertal / Wülfrath eingestellt wird?
- Welche Maßnahmen sieht die Bezirksregierung in der Priorisierung als geeignet an, um die Daseinsvorsorge in Bezug auf die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser in der Region zukünftig gut und sicher zu gewährleisten?
Sind Entschädigungsleistungen an mittelständische Unternehmen, Landwirte, etc. in der Region und /oder Ewigkeitskosten zu erwarten?
Zweite Anfrage im Zusammenhang mit dem Kalkabbau und den Fragen nach Alternativen für die Verkippung des Abraumes:
Anfrage für den Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz am 09.09.2021 zum Planfeststellungsverfahren Oetelshofen
Im Nachgang zur Sitzung am 10.06.21 haben wir wir vor dem Hintergrund der Diskussion und nicht beantworteter mündlicher Nachfragen weiteren Erläuterungsbedarf zum Thema Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung der Abraumhalde Oetelshofen in Wuppertal.
Die entsprechende Beantwortung unserer Fragen finden Sie hier:
Anfrage Oetelshofen_ RR2019_76PA_TOP5
- In Beantwortung unserer Anfragen führt die Bezirksregierung unter 1 auf: Dass ein vorgezogener Beginn der Innenverkippung abbautechnisch geprüft, jedoch aufgrund der Tatsache verworfen werden musste, dass dadurch hochwertige Lagerstätten hätten überkippt werden müssen.
- Welches Ausmaß haben diese hochwertigen Lagerstättenanteile?
- Wie sind sie prozentual zum Gesamtabbauvolumen der Lagerstätte zu setzen?
- Es wird von der Bezirksregierung unter 2.2 aufgeführt, dass bezüglich der Verwertungsmöglichkeiten für das Material von Amts wegen ermittelt wurde. So wurde der Kreis Mettmann zum Stand der im Steinbruch „Grube Neandertal“ ggf. erforderliche Sanierungsmaßnahmen durch Verfüllung befragt, die verhindern sollen, dass eine Böschung des Steinbruchs (weiter) abrutscht. Desweiteren führt die Bezirksregierung an, dass die gutachterliche Prüfung des Kreises Mettmann hierzu noch nicht abgeschlossen sei.
- Wieso wurde inzwischen eine Planfeststellungsgenehmigung erteilt, obwohl diese Prüfung noch nicht abgeschlossen ist bzw. war?
- Liegt inzwischen das Ergebnis der gutachterlichen Prüfung des Kreises Mettmann hierzu vor und wie lautete das Ergebnis der Prüfung?
- Bezüglich einer Verwertungsmöglichkeit des Materials als Verfüllmaterial im Tagebau Hambach berichtet die Bezirksregierung von einem abschlägigen Ergebnis, da insbesondere der Betreiber des Tagebaus keine Infrastruktur für die Aufbringung von Fremdmassen im Tagebau Hambach hat, sowie keine Zulassung für den Transport von Fremdmassen mit dessen Privatbahn im Tagebau Hambach.
- Wann wurden die Gespräche mit dem Betreiber des Tagebaus geführt und auf welches Datum bezieht sich diese abschlägige Antwort?
- Wurde zu dieser Frage die Bezirksregierung Köln als Vorhabenträger für die Tagebauplanung sowie die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde eingeschaltet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Seit Kurzem liegt die Leitentscheidung des Landesregierung zur weiteren Braunkohleentwicklung im rheinischen Revier vor. Sie sieht – was den Tagebau Hambach betrifft – massive Änderungen und Verkleinerungen des Abbaufeldes vor. Für entsprechende Modellierungen werden umfangreiche zusätzliche Massen benötigt.
- Wäre es vor dem Hintergrund nicht sinnvoll und geboten, erneut mit dem Bergbautreibenden und den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen, da ja inzwischen ein erhöhtes Interesse an dem Material aus der Grube Osterholz bestehend könnte und in diesem Zusammenhang auch die bisherigen rechtlichen Probleme (keine Transporterlaubnis für die Privatbahn) aufzugreifen?
- Vonseiten der Stadt Wuppertal haben Rat und Oberbürgermeister deutliches Interesse in den letzten Monaten (vgl. Ratsbeschluss vom 17.06.2021 an einem Erhalt des Waldgeländes Osterholz gezeigt und wollen in einem erneuten Dialog zum Erhalt mit dem Betreiber der Kalkwerte Oetelshofen treten.
- Wird sich die Bezirksregierung an diesem Dialog beteiligen?
- Wird die Bezirksregierung im Nachgang des Planfeststellungsverfahrens neue Vorschläge zur Verbringung bzw. Ablagerung des Abraums sachgerecht prüfen?
- Im Planfeststellungsbeschlusses wird erläutert, dass weitere Gruben im Umfeld zwar vorhanden sind, die durch die Firma Rheinkalk betrieben werden, zusätzliche Verkippungsmöglichkeiten nicht anzunehmen sind.
- Beruht diese Bewertung lediglich auf einer Annahme oder wurden diese Möglichkeiten konkret geprüft? Gab es dazu Gespräche mit den Betreibern?
- Hat die Bezirksregierung dazu Gespräche mit dem aktuellen Eigentümer, der Firma Lhoist, geführt?
- Wurde eine eigenständige gutachterliche Einschätzung im Auftrag der Bezirksregierung zur Möglichkeit der Innenverkippung in diesen anderen Gruben durchgeführt?
- Wäre es auch bei jeder dieser anderen Gruben nach Einschätzung der Bezirksregierung aus Gründen der Nachhaltigkeit ausgeschlossen, den Beginn der Innenverkippung vorzuziehen?
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Krause
Fraktionsvorsitzender
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