Ist veraltetes Gutachten Grundlage für Anschlussgenehmigung Kalkabbau Oetelshofen?

Aufgrund der Annah­me, dass für das neue Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren im Kalk­ab­bau Oetels­ho­fen veral­te­te Mess­wer­te im Grund­was­ser­mo­ni­to­ring ausschlag­ge­bend für die weite­re Genneh­mi­gung des Kalk­ab­baus waren, hat die Frak­ti­on BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN folgen­de zwei umfang­rei­che Anfra­gen an die Bezirks­re­gie­rung gerich­tet, die zwischen­zeit­lich beant­wor­tet wurden:

https://gruene-regionalrat-duesseldorf.de/wp-content/uploads/Antwort-Bezirkrsregierung-Grundwasser-Oetelshofen-Anfrage-_Antrag_17-2021.pdf

Anfra­ge für den Ausschuss für regio­na­le Zusam­men­ar­beit, Gewäs­ser­schutz, Touris­mus und Kultur am 15.09.2021 zur Grund­was­ser­be­schaf­fen­heit im Gebiet Wupper­tal / Haan 

Die Bezirks­re­gie­rung Düssel­dorf hat den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss zur Erwei­te­rung der Abraum­hal­de Oetels­ho­fen in Wupper­tal / Haan gefasst. Damit wird die weite­re Kalk­för­de­rung für mindes­tens 20 Jahre an diesem Stand­ort gesichert.

Durch den, aus der Geneh­mi­gung resul­tie­ren­den Abraum in einem Volu­men von 2,2 Mio. m³ ist zu vermu­ten, dass auch der Eingriff in das Grund­was­ser weiter­hin erheb­lich und erfor­der­lich ist. Die Auswir­kun­gen auf die Wasser­schei­de zum Orts­teil Haan /Gruiten, sowie auf die Nach­bar­stadt Erkrath sind derzeit nicht prognos­ti­ziert, bezie­hungs­wei­se als Para­me­ter in die Betrach­tun­gen einge­flos­sen. Es wird ein Hydro­mo­ni­to­ring durch­ge­führt, dass jedoch auf alten Annah­men und Unter­su­chun­gen zu basie­ren scheint.

Es ist erfor­der­lich, dass die Auswir­kun­gen der Klima­ver­än­de­run­gen, wie z.B. extre­me Hitze­pe­ri­oden und ausblei­ben­de Nieder­schlä­ge hier in den Fokus rücken – dass die Grund­was­ser­un­ter­su­chung im Kontext zu erwar­ten­der oder bereits im Prozess befind­li­cher Einflüs­se betrach­tet wird, wie sie bereits in der Land- und Forst­wirt­schaft sicht­bar werden.

Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren zu Halden­er­wei­te­run­gen zeigen, dass Kalk­ab­bau zeit­lich begrenzt ist. Es stellt sich die Frage, wie ein Unter­neh­men in der Endab­wick­lung die Finan­zie­rung der wesent­li­chen Eingrif­fe in das Grund­was­ser auch im Nach­hin­ein gewähr­leis­ten kann und die zukünf­ti­ge Versor­gung der Bevöl­ke­rung mit Trink­was­ser aus diesen Grund­was­ser­vor­kom­men sicher­ge­stellt wird, da es sich hier um elemen­ta­re Aspek­te der Daseins­vor­sor­ge handelt.

Desglei­chen gilt für die Wahrung von Inter­es­sen der mittel­stän­di­schen Wirt­schaft mit ihren ansäs­si­gen Tradi­ti­ons­un­ter­neh­men, die auf entspre­chen­de gute Vorkom­men ange­wie­sen sind.

Dazu bitten wir um Beant­wor­tung folgen­der Fragen:

  1. Inwie­weit besteht eine gesi­cher­te neue Unter­su­chung zur Grund­was­ser­ab­sen­kung unter Berück­sich­ti­gung der Klima­ver­än­de­run­gen, spezi­ell durch Hitzeperioden?
  2. Wann wurde das hydro­geo­lo­gi­sche Gutach­ten erstellt, auf dem das durch­ge­führ­te Hydro­mo­ni­to­ring basiert?
  3. Sind die zu erwar­ten­den Auswir­kun­gen auf die Land- und Forst­wirt­schaft in der Regi­on unter­sucht worden?
  4. Exis­tiert ein Grund­was­ser­ma­nage­ment zur Absi­che­rung der Bedarfs­men­gen auf Jahrzehnte?
  5. Inwie­weit sind die Städ­te Haan, Erkrath und der BRW beteiligt?
  6. Gibt es ein Ausstiegs­sze­na­ri­um, wenn der Kalk­ab­bau in der Regi­on Haan/Wuppertal / Wülfrath einge­stellt wird?
  7. Welche Maßnah­men sieht die Bezirks­re­gie­rung in der Prio­ri­sie­rung als geeig­net an, um die Daseins­vor­sor­ge in Bezug auf die Versor­gung der Bevöl­ke­rung mit Trink­was­ser in der Regi­on zukünf­tig gut und sicher zu gewährleisten?

Sind Entschä­di­gungs­leis­tun­gen an mittel­stän­di­sche Unter­neh­men, Land­wir­te, etc. in der Regi­on und /oder Ewig­keits­kos­ten zu erwarten?

Zwei­te Anfra­ge im Zusam­men­hang mit dem Kalk­ab­bau und den Fragen nach Alter­na­ti­ven für die Verkip­pung des Abraumes:

Anfra­ge für den Ausschuss für Mobi­li­tät, Umwelt und Klima­schutz am 09.09.2021 zum Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren Oetelshofen

Im Nach­gang zur Sitzung am 10.06.21 haben wir wir vor dem Hinter­grund der Diskus­si­on und nicht beant­wor­te­ter münd­li­cher Nach­fra­gen weite­ren Erläu­te­rungs­be­darf zum Thema Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren zur Erwei­te­rung der Abraum­hal­de Oetels­ho­fen in Wuppertal.

Die entspre­chen­de Beant­wor­tung unse­rer Fragen finden Sie hier:

Anfra­ge Oetelshofen_ RR2019_76PA_TOP5

  1. In Beant­wor­tung unse­rer Anfra­gen führt die Bezirks­re­gie­rung unter 1 auf: Dass ein vorge­zo­ge­ner Beginn der Innen­ver­kip­pung abbau­tech­nisch geprüft, jedoch aufgrund der Tatsa­che verwor­fen werden muss­te, dass dadurch hoch­wer­ti­ge Lager­stät­ten hätten über­kippt werden müssen.
  2. Welches Ausmaß haben diese hoch­wer­ti­gen Lagerstättenanteile?
  3. Wie sind sie prozen­tu­al zum Gesamt­ab­bau­vo­lu­men der Lager­stät­te zu setzen?
  4. Es wird von der Bezirks­re­gie­rung unter 2.2 aufge­führt, dass bezüg­lich der Verwer­tungs­mög­lich­kei­ten für das Mate­ri­al von Amts wegen ermit­telt wurde. So wurde der Kreis Mett­mann zum Stand der im Stein­bruch „Grube Nean­der­tal“ ggf. erfor­der­li­che Sanie­rungs­maß­nah­men durch Verfül­lung befragt, die verhin­dern sollen, dass eine Böschung des Stein­bruchs (weiter) abrutscht. Deswei­te­ren führt die Bezirks­re­gie­rung an, dass die gutach­ter­li­che Prüfung des Krei­ses Mett­mann hier­zu noch nicht abge­schlos­sen sei.
  5. Wieso wurde inzwi­schen eine Plan­fest­stel­lungs­ge­neh­mi­gung erteilt, obwohl diese Prüfung noch nicht abge­schlos­sen ist bzw. war?
  6. Liegt inzwi­schen das Ergeb­nis der gutach­ter­li­chen Prüfung des Krei­ses Mett­mann hier­zu vor und wie laute­te das Ergeb­nis der Prüfung?
  7. Bezüg­lich einer Verwer­tungs­mög­lich­keit des Mate­ri­als als Verfüll­ma­te­ri­al im Tage­bau Hambach berich­tet die Bezirks­re­gie­rung von einem abschlä­gi­gen Ergeb­nis, da insbe­son­de­re der Betrei­ber des Tage­baus keine Infra­struk­tur für die Aufbrin­gung von Fremd­mas­sen im Tage­bau Hambach hat, sowie keine Zulas­sung für den Trans­port von Fremd­mas­sen mit dessen Privat­bahn im Tage­bau Hambach.
  8. Wann wurden die Gesprä­che mit dem Betrei­ber des Tage­baus geführt und auf welches Datum bezieht sich diese abschlä­gi­ge Antwort?
  9. Wurde zu dieser Frage die Bezirks­re­gie­rung Köln als Vorha­ben­trä­ger für die Tage­bau­pla­nung sowie die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg als Berg­be­hör­de einge­schal­tet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  10. Seit Kurzem liegt die Leit­ent­schei­dung des Landes­re­gie­rung zur weite­ren Braun­koh­le­ent­wick­lung im rhei­ni­schen Revier vor. Sie sieht – was den Tage­bau Hambach betrifft – massi­ve Ände­run­gen und Verklei­ne­run­gen des Abbau­fel­des vor. Für entspre­chen­de Model­lie­run­gen werden umfang­rei­che zusätz­li­che Massen benötigt.
  11. Wäre es vor dem Hinter­grund nicht sinn­voll und gebo­ten, erneut mit dem Berg­bau­trei­ben­den und den zustän­di­gen Behör­den Kontakt aufzu­neh­men, da ja inzwi­schen ein erhöh­tes Inter­es­se an dem Mate­ri­al aus der Grube Oster­holz bestehend könn­te und in diesem Zusam­men­hang auch die bishe­ri­gen recht­li­chen Proble­me (keine Trans­port­erlaub­nis für die Privat­bahn) aufzugreifen?
  12. Vonsei­ten der Stadt Wupper­tal haben Rat und Ober­bür­ger­meis­ter deut­li­ches Inter­es­se in den letz­ten Mona­ten (vgl. Rats­be­schluss vom 17.06.2021 an einem Erhalt des Wald­ge­län­des Oster­holz gezeigt und wollen in einem erneu­ten Dialog zum Erhalt mit dem Betrei­ber der Kalk­wer­te Oetels­ho­fen treten.
  13. Wird sich die Bezirks­re­gie­rung an diesem Dialog beteiligen?
  14. Wird die Bezirks­re­gie­rung im Nach­gang des Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens neue Vorschlä­ge zur Verbrin­gung bzw. Abla­ge­rung des Abraums sach­ge­recht prüfen?
  15. Im Plan­fest­stel­lungs­be­schlus­ses wird erläu­tert, dass weite­re Gruben im Umfeld zwar vorhan­den sind, die durch die Firma Rhein­kalk betrie­ben werden, zusätz­li­che Verkip­pungs­mög­lich­kei­ten nicht anzu­neh­men sind.
  1. Beruht diese Bewer­tung ledig­lich auf einer Annah­me oder wurden diese Möglich­kei­ten konkret geprüft? Gab es dazu Gesprä­che mit den Betreibern?
  2. Hat die Bezirks­re­gie­rung dazu Gesprä­che mit dem aktu­el­len Eigen­tü­mer, der Firma Lhoist, geführt?
  3. Wurde eine eigen­stän­di­ge gutach­ter­li­che Einschät­zung im Auftrag der Bezirks­re­gie­rung zur Möglich­keit der Innen­ver­kip­pung in diesen ande­ren Gruben durchgeführt?
  4. Wäre es auch bei jeder dieser ande­ren Gruben nach Einschät­zung der Bezirks­re­gie­rung aus Grün­den der Nach­hal­tig­keit ausge­schlos­sen, den Beginn der Innen­ver­kip­pung vorzuziehen?

Mit freund­li­chen Grüßen

Manfred Krau­se

Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der

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