Grüne Regionalratsfraktion beklagt Vorgehensweise der CDU/FDP Regionalratsmehrheit in Sachen „Wohnbaulandentwicklung“- Regionalplanänderung
Schon in der letzten Sitzungsperiode des alten Jahres hatten wir das Vorgehen der Regionalratsmehrheit und der Regionalplanungsbehörde als nicht gesetzlich konform kritisiert; somit die erneute Offenlage zur Regionalplanänderung in Sachen „Wohnbaulandentwicklung“ nicht vom Regionalrates selbst entscheiden zu lassen.
Gutachterliche Stellungnahmen bestätigten uns in dieser Kritik.
Die CDU/FDP Regionalratsmehrheit möchte anscheinend die Thematik, ca. 150 neue große Wohngebiete überwiegend in hochwertigen Naturräumen im Gebiet des Regionalplanungsraum Düsseldorf neu auszuweisen, nicht zu einem Thema des Kommunalwahlkampfes machen.
Umweltschutzverbände kritisierten das Vorhaben mehrfach massiv und die Proteste von Bürgerinitiativen in unterschiedlichen Städten und Landkreisen nahmen zu.
Um das Verfahren zu beschleunigen, wurde von der Regionalratsmehrheit beschlossen, die zweite Offenlage des Planvorhabens lediglich im nicht entscheidungsbefugten Planungsausschuss zu behandeln. Nachdem wir mehrfach diese Vorgehensweise kritisiert und dann auch offiziell ergebnislos gerügt hatten, entschlossen wir uns, eine Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einzureichen.
Hier der Wortlaut der Klage:
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Machbarkeitsstudie zur Seitenstreifenfreigabe:
Machbarkeitsstudie 3‑ausbau-zwischen-hilden-und-leverkusen-opladen
Anfrage GRÜNE und Antwort der Verwaltung:
Antwort-der-Verwaltung-auf-A3-Ausbau.pdf
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