WRRL startet in die dritte Bewirtschaftungsrunde
Die grüne Regionalratsfraktion will sich zukünftig noch intensiver mit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Planungsbezirk Düsseldorf beschäftigen. Sie möchte die kommunalen Umweltpolitiker*innen und die Wasserverbände dabei unterstützen, die Herausforderungen rund um die Qualität der Bäche, Flüsse und Seen und des Grundwassers zu bewältigen.
In der aktuellen Legislaturperiode des Regionalrats erhält das Themenfeld „Wasser“ ein größeres Gewicht. Mit dem zu Ende gehenden Braunkohlentagebau und dem anstehenden Wirtschaftsaufbau im Rheinischen Revier, mit der Kalksteingewinnung in Wuppertal oder dem Kiesabbau am Niederrhein sind wasserwirtschaftliche Herausforderungen von erheblichem Ausmaß verbunden. Das gilt auch für die regionalen Auswirkungen des Klimawandels, der industriellen Landwirtschaft oder des wachsenden Medikamentenverbrauchs.
Neuer Regionalratsausschuss für Gewässerschutz
Am 10. März 2021 konstituierte sich unter dem Vorsitz der grünen Regionalrätin Martina Köster-Flashar (Kreis Mettmann) der neue Ausschuss für Regionale Zusammenarbeit, Gewässerschutz, Kultur und Tourismus. Er eröffnet der regionalen Wasserpolitik mehr Diskussions- und Beratungsmöglichkeiten.
In der Vergangenheit ließ sich der Regionalrat im Planungsausschuss regelmäßig über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Raum Düsseldorf informieren. Die Bezirksregierung konnte dabei nur über wenige Erfolge berichten. Im Planungsraum gibt es erhebliche Defizite im europaweiten Prozess der ökologischen Gewässerverbesserung. Flüsse und Bäche sind schadstoffbelastet und nicht ausreichend durchgängig, um Fischwanderungen zu ermöglichen. Landwirtschaftliche Einträge belasten das Grundwasser. Aus den Gütekarten von Wupper, Itter, Niers, Schwalm, Nette & Co sticht die Farbe Rot ins Auge. Nach Darstellung der Bezirksregierung besteht das Hauptproblem bei der Gewässerentwicklung darin, dass den Wasserverbänden die benötigten Flächen für den Gewässerausbau nicht zur Verfügung gestellt werden.
Die grüne Regionalratsfraktion beschäftigte sich bisher unter anderem mit der Beeinträchtigung der Grundwasserqualität, mit diversen Schadstoffbelastungen oder mit Nutzungskonflikten in bestehenden und potenziellen Trinkwasserschutzgebieten. Dabei birgt die Wasserrahmenrichtlinie mit ihrem integrativen und gewässermorphologischen Ansatz, mit ihrer Abkehr von Verwaltungseinheiten und der Hinwendung zur ökologischen Betrachtung von Flussgebietseinheiten auch politisches Potenzial für eine ganzheitliche und grenzüberschreitende regionale und lokale Klima‑, Umwelt- und Raumordnungspolitik.
Zwischen 2000 und 2010 wurden auf Bezirksebene die wasserwirtschaftliche Behördenstruktur und das Messstellennetz den Erfordernissen der Wasserrahmenrichtlinie angepasst. Der neue Regionalratsausschuss bietet die Chance, dem integrativen Ansatz der Wasserrahmenrichtlinie auch politisch gerecht zu werden und die praktischen Umsetzungen des Vorsorge- und Verursacherprinzips oder die Einhaltung des Verschlechterungsverbots im Auge zu behalten und mit einer nachhaltigen Raumordnungspolitik zu verknüpfen.
WRRL – Meilenstein des europäischen Umweltrechts
Hinter der am 22. Dezember 2000 in Kraft getretenen Wasserrahmenrichtlinie steckt ein integriertes europaweit gültiges Konzept, das erfolgreich einen „Fitnesscheck“ absolviert hat und als Meilenstein des europäischen Umweltrechts gilt. Mit Hilfe der WRRL sollen bis spätestens 2027 in der Europäischen Union das Grundwasser, die Küstengewässer, die Bäche, Flüsse und Seen in einen guten ökologischen Zustand (GÖZ) versetzt werden und die künstlichen oder stark veränderten Gewässer ein gutes ökologisches Potenzial (GÖP) erreichen.
Ergänzt wird die WRRL durch Richtlinien zum Grund- und Trinkwasser, zu Umweltqualitätsnormen oder zum Hochwasserrisikomanagement. Die europäischen Regelungen wurden auf Bundesebene ins Wasserhaushaltsgesetz und in NRW ins Landeswassergesetz übertragen.
Am Ende eines als Fitnesscheck bezeichneten Verfahrens bescheinigten die Europäische Kommission und das Europäische Parlament im Juni 2020, dass die Regelungen rund um die WRRL geeignet seien, die europäische Wasserbewirtschaftung zu steuern. Aufwand und Flexibilität seien angemessen, um mit den Vorschriften auch neuen Herausforderungen vor Ort zu begegnen – wie dem Klimawandel, der Wasserknappheit oder den sog. Spurenstoffen aus Mikroplastik oder Arzneimittelrückständen.
Der Fitnesscheck ergab allerdings auch, dass die Qualitätsziele viel langsamer erreicht werden als 2000 erwartet. Ursprünglich war die Wasserrahmenrichtlinie auf 15 Jahre mit einer maximal 12-jährigen Verlängerungsmöglichkeit angelegt. Das Europäische Parlament bedauerte im Jahre 2020, dass die Hälfte der europäischen Wasserkörper immer noch keinen guten Zustand erreicht habe und forderte die Mitgliedstaaten auf, bis spätestens 2027 die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten.
NRW – Nachzügler im europäischen Standortwettbewerb um gutes Wasser
Das dicht besiedelte NRW ist noch weit davon entfernt, den europäischen Durchschnitt, geschweige denn die WRRL-Ziele zu erreichen. Das zeigen die Bestandsaufnahmen der neuen WRRL-Bewirtschaftungspläne. Verbesserungen seien zwar feststellbar, doch die aktuellen NRW-Zustandsbewertungen liegen hinter den ursprünglichen Erwartungen. Lediglich 8,3 % der Fließgewässer gelten als gut, bei den Seen sei seit 2015 sogar eine Tendenz zur Verschlechterung erkennbar, deutlich mehr Stoffe würden Überschreitungen aufweisen. Der in den Kapiteln 4 und 13 des Entwurfs zum Bewirtschaftungsplan 2022 – 2027 beschriebene „Stand der Dinge“ hinterlässt keinen guten Eindruck. Verbesserungen seien allenfalls beim Grundwasser feststellbar, auch wenn mehr Altlasten und Schadstofffahnen festgestellt wurden. Die Wasser- und Bodenverbände konnten bis heute viele ihrer geplanten Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung nicht umsetzen.
Der neue Entwurf zum Maßnahmenprogramm 2022 – 2027 macht wenig Hoffnung auf eine Trendwende: „Zum jetzigen Zeitpunkt ist absehbar, dass es nicht möglich ist, alle für die Erreichung der Bewirtschaftungsziele notwendigen Maßnahmen bis 2027 vollständig umzusetzen“ heißt es auf der 4. Seite der Einführung ins geplante Maßnahmenprogramm. Dies beträfe vor allem die Gewässerstruktur und die Durchgängigkeit. Die wasserunsensiblen Begradigungen oder Verrohrungen der Vergangenheit sind offenbar auch bis 2027 nicht zu beheben.
Für die sachgerechte Umsetzung der WRRL im Regierungsbezirk fehlt es an Geld, Personal, an Zugang zu Flächen und allzu oft auch am politischen Willen. Wasserverbesserung steht im Konflikt mit Landwirtschafts- und Gewerbeinteressen. Die derzeitige NRW-Landesregierung legt ihren Fokus weniger auf „Lebendige Gewässer“ als auf „Entfesselte Wirtschaft“. Das zeigt auch der Entwurf für ein novelliertes Landeswassergesetz. Er erschwert die ökologische Gewässerverbesserung und den Trinkwasserschutz und verhindert eine wassergerechte Flächeninanspruchnahme.
Medikamente und die vierte Reinigungsstufe
Besonders wichtig sind Öffentlichkeitsarbeit und politische Begleitung der europaweiten Wasserverbesserung. Mit der Thematisierung der Medikamentenbelastung der Itter haben die Regionalratsgrünen auf ein mittlerweile ubiquitäres Wasserproblem aufmerksam gemacht, das noch nicht ausreichend politisch bearbeitet ist. Eine unter dem verharmlosenden Begriff kommunizierte „nationale Spurenstoffstrategie“ ist in der Vorbereitung, ersetzt aber nicht die regionale und lokale Sensibilisierung für das durch Medikamentenwerbung und demografischen Wandel immer bedeutsamer werdende Thema.
Die sog. Spurenstoffe aus Arzneimitteln, Mikroplastik oder polyfluorierten Chemikalien können nicht ausschließlich technisch und auf Kosten der Allgemeinheit – zum Beispiel durch aufwendige Kläranlagenerweiterungen um eine vierte Reinigungsstufe – beseitigt werden. Das ist auch dem Niersverband bewusst, der an der Nette in Dülken gemeinsam mit der RWTH Aachen eine erste Pilotanlage plant. Auch die kleinen Schwalmtalwerke nehmen im Planungsbezirk Düsseldorf eine Vorreiterrolle bei der umstrittenen End-of the Pipe-Technologie ein. Eine vierte Reinigungsstufe soll künftig helfen, im Amerner Klärwerk die Medikamentenrückstände aus dem Wasser zu holen, die heute noch im Kranenbach und im Borner See landen. Das entbindet die Wasserpolitik nicht davon, die Schadstoffproduzenten zur Vorsorge und Vermeidung zu verpflichten.
Anhörung zu den Programmentwürfen 2022 – 2027
Derzeit bereiten die EU-Mitgliedsstaaten mit Aufstellungs- und Anhörungsverfahren ihre dritten und vorerst letzten Bewirtschaftungspläne im Rahmen der WRRL vor. Bis zum 22. Juni 2021 nimmt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) Stellungnahmen zu den Programmentwürfen entgegen, die der Verbesserung der Gewässer in NRW dienen sollen. Die unter
abrufbaren Dokumente umfassen sowohl Gewässeranalysen und Programmmaßnahmen als auch spezielle Steckbriefe für insgesamt 80 Planungseinheiten. Die für den Düsseldorfer Regierungsbezirk relevanten Steckbriefe sind unter
aufgeführt.
Die Dokumente wurden zum Teil unter Pandemie – Bedingungen erarbeitet. Einige der im Vorfeld üblichen Austauschtreffen mit den organisierten Wassernutzer*innen und Wasserschützer*innen fanden noch nicht oder nur eingeschränkt statt. Daher kommt der öffentlichen Anhörung eine besondere Bedeutung zu. Denn es geht im dritten Bewirtschaftungszyklus vorrangig um praktische Maßnahmen mit landesweiten Gesamtkosten in Höhe von 4,2 Milliarden Euro, die nur teilweise durch Förderprogramme refinanziert werden können.
Umgesetzt werden sollen Erkenntnisse und Konzeptionen der vergangenen Jahre, wie zum Beispiel der Gewässerausbau, Renaturierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeiten, die Anpassung von Kläranlagen, die Reduktion des Eintrags von Mikroschadstoffen aus Industriebetrieben oder Krankenhäusern, der Bau und der Umbau von Regenrückhaltebecken oder die Minderung von Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft. Vorgesehen ist auch die Arbeit an Konzepten zum Umgang mit Dürre.
Die WRRL-Dokumente sind umfangreich und nicht besonders übersichtlich. Das elektronische wasserwirtschaftlichen Auswertungswerkzeug ELWAS ist für Laien schwer handhabbar. Um den Bürger*innen das Verständnis für die recht komplexe WRRL zu erleichtern, boten Umweltverbände oder die Natur- und Umweltschutzakademie in der Vergangenheit gewässerökologische Präsenzveranstaltungen an. Sie fallen vorerst pandemiebedingt aus.
Am 15. April 2021 lädt daher das Ecologic-Institut im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zum kostenlosen WRRL-Online-Symposium: „Kurs auf 2027- Der Dritte Bewirtschaftungsplan für NRW“ ein. Weitere Informationen unter
https://www.flussgebiete.nrw.de/wasserrahmenrichtlinien-symposium-2021 – 8985
Anmeldeschluss ist Mittwoch, 14. April 2021. Wann und ob die von der Bezirksregierung angekündigten Präsenzveranstaltungen zur Umsetzung der WRRL stattfinden können, bleibt abzuwarten.
Wasser als unverzichtbare Lebensgrundlage hat bekanntlich ein langes Schadstoffgedächtnis. Mittlerweile ist von nicht abbaubaren Ewigkeitsschäden die Rede. Wasserpolitik bleibt daher eins der berühmten harten politischen Bretter, an denen nicht nur die Regionalratsgrünen mit Leidenschaft und Augenmaß bohren müssen.
24. Symposium Flussgebietsmanagement beim Wupperverband Gebietsforum Wupper der Bezirksregierung Düsseldorf 01. Juni 2021
Im Vorjahr konnte das 23. Symposium Flussgebietsmana-gement aufgrund der Corona-Pandemie nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden.
Mit drei digitalen Vorträgen hatten wir Sie über die Entwicklungen in Sachen Flussgebietsmanagement und EU-Wasserrahmenrichtlinie auf dem Laufenden gehalten.
Corona bestimmt auch weiterhin das Tagesgeschehen, so dass wir uns für eine rein virtuelle Tagung entschieden haben, die in diesem Jahr am 01. Juni stattfindet. Die Themen Digitalisierung, Umsetzung Was-serrahmenrichtlinie (WRRL) und Trockenheit, die für das Symposium in 2020 vorgesehen waren, sind inzwischen aktueller denn je.
Insbesondere in der Digitalisierung haben wir alle im vergangenen Jahr große Fortschritte gemacht. Vieles liegt aber auch noch vor uns, was Harmonisierung, Standardisierung und auch Modellierung angeht. Das Land NRW beendet wenige Tage nach unserer Tagung die Öffentlichkeitsbeteiligung zum 3. und letzten Bewirtschaftungsplan gemäß WRRL.
Auch der Wupperverband und seine Mitglieder haben Stellung bezogen. Erfolge aus der Umsetzung bisheriger Projekte und Maßnahmen werden vorgestellt.
Die außergewöhnliche Trockenheit in den Jahren 2018 bis 2020 hat den Wasserschutzwald an unseren Talsperren verwüstet und stellt neue Anforderungen an die Bewirtschaftung von Talsperren und die Sicherung der Trinkwasserversorgung. Hier werden wichtige Fragestellungen wie mögliche Anpassungen an die Folgen des Klimawandels diskutiert.
Die BR Düsseldorf und der Wupperverband hoffen, Sie zahlreich beim 24. kombinierten Symposium Flussgebietsmanagement und Gebietsforum Wupper begrüßen zu dürfen!
https://www.wupperverband.de/meldung/veranstaltung/2021/06/24-symposium-flussgebietsmanagement
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Das könnte jetzt anders werden, denn am 3. Mai 2022 hat das Oberverwaltungsgericht Münster eine umstrittene Verlängerung der Reserve- und Ausweisungszeiträume für oberflächennahe Bodenschätze für unwirksam erklärt.
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