Wasserqualität: DAS Thema für die Kommunal- und Regionalpolitik

WRRL startet in die dritte Bewirtschaftungsrunde

Die grüne Regio­nal­rats­frak­ti­on will sich zukünf­tig noch inten­si­ver mit der Umset­zung der Euro­päi­schen Wasser­rah­men­richt­li­nie (WRRL) im Planungs­be­zirk Düssel­dorf beschäf­ti­gen. Sie möch­te die kommu­na­len Umweltpolitiker*innen und die Wasser­ver­bän­de dabei unter­stüt­zen, die Heraus­for­de­run­gen rund um die Quali­tät der Bäche, Flüs­se und Seen und des Grund­was­sers zu bewältigen.

In der aktu­el­len Legis­la­tur­pe­ri­ode des Regio­nal­rats erhält das Themen­feld „Wasser“ ein größe­res Gewicht. Mit dem zu Ende gehen­den Braun­koh­len­ta­ge­bau und dem anste­hen­den Wirt­schafts­auf­bau im Rhei­ni­schen Revier, mit der Kalk­stein­ge­win­nung in Wupper­tal oder dem Kies­ab­bau am Nieder­rhein sind wasser­wirt­schaft­li­che Heraus­for­de­run­gen von erheb­li­chem Ausmaß verbun­den. Das gilt auch für die regio­na­len Auswir­kun­gen des Klima­wan­dels, der indus­tri­el­len Land­wirt­schaft oder des wach­sen­den Medikamentenverbrauchs.

Neuer Regionalratsausschuss für Gewässerschutz

Am 10. März 2021 konsti­tu­ier­te sich unter dem Vorsitz der grünen Regio­nal­rä­tin Marti­na Köster-Flas­har (Kreis Mett­mann) der neue Ausschuss für Regio­na­le Zusam­men­ar­beit, Gewäs­ser­schutz, Kultur und Touris­mus. Er eröff­net der regio­na­len Wasser­po­li­tik mehr Diskus­si­ons- und Beratungsmöglichkeiten.

In der Vergan­gen­heit ließ sich der Regio­nal­rat im Planungs­aus­schuss regel­mä­ßig über die Umset­zung der Wasser­rah­men­richt­li­nie im Raum Düssel­dorf infor­mie­ren. Die Bezirks­re­gie­rung konn­te dabei nur über weni­ge Erfol­ge berich­ten. Im Planungs­raum gibt es erheb­li­che Defi­zi­te im euro­pa­wei­ten Prozess der ökolo­gi­schen Gewäs­ser­ver­bes­se­rung. Flüs­se und Bäche sind schad­stoff­be­las­tet und nicht ausrei­chend durch­gän­gig, um Fisch­wan­de­run­gen zu ermög­li­chen. Land­wirt­schaft­li­che Einträ­ge belas­ten das Grund­was­ser. Aus den Güte­kar­ten von Wupper, Itter, Niers, Schwalm, Nette & Co sticht die Farbe Rot ins Auge. Nach Darstel­lung der Bezirks­re­gie­rung besteht das Haupt­pro­blem bei der Gewäs­ser­ent­wick­lung darin, dass den Wasser­ver­bän­den die benö­tig­ten Flächen für den Gewäs­ser­aus­bau nicht zur Verfü­gung gestellt werden.

Die grüne Regio­nal­rats­frak­ti­on beschäf­tig­te sich bisher unter ande­rem mit der Beein­träch­ti­gung der Grund­was­ser­qua­li­tät, mit diver­sen Schad­stoff­be­las­tun­gen oder mit Nutzungs­kon­flik­ten in bestehen­den und poten­zi­el­len Trink­was­ser­schutz­ge­bie­ten. Dabei birgt die Wasser­rah­men­richt­li­nie mit ihrem inte­gra­ti­ven und gewäs­ser­mor­pho­lo­gi­schen Ansatz, mit ihrer Abkehr von Verwal­tungs­ein­hei­ten und der Hinwen­dung zur ökolo­gi­schen Betrach­tung von Fluss­ge­biets­ein­hei­ten auch poli­ti­sches Poten­zi­al für eine ganz­heit­li­che und grenz­über­schrei­ten­de regio­na­le und loka­le Klima‑, Umwelt- und Raumordnungspolitik.

Zwischen 2000 und 2010 wurden auf Bezirks­ebe­ne die wasser­wirt­schaft­li­che Behör­den­struk­tur und das Mess­stel­len­netz den Erfor­der­nis­sen der Wasser­rah­men­richt­li­nie ange­passt. Der neue Regio­nal­rats­aus­schuss bietet die Chan­ce, dem inte­gra­ti­ven Ansatz der Wasser­rah­men­richt­li­nie auch poli­tisch gerecht zu werden und die prak­ti­schen Umset­zun­gen des Vorsor­ge- und Verur­sa­cher­prin­zips oder die Einhal­tung des Verschlech­te­rungs­ver­bots im Auge zu behal­ten und mit einer nach­hal­ti­gen Raum­ord­nungs­po­li­tik zu verknüpfen.

WRRL – Meilenstein des europäischen Umweltrechts

Hinter der am 22. Dezem­ber 2000 in Kraft getre­te­nen Wasser­rah­men­richt­li­nie steckt ein inte­grier­tes euro­pa­weit gülti­ges Konzept, das erfolg­reich einen „Fitnesscheck“ absol­viert hat und als Meilen­stein des euro­päi­schen Umwelt­rechts gilt. Mit Hilfe der WRRL sollen bis spätes­tens 2027 in der Euro­päi­schen Union das Grund­was­ser, die Küsten­ge­wäs­ser, die Bäche, Flüs­se und Seen in einen guten ökolo­gi­schen Zustand (GÖZ) versetzt werden und die künst­li­chen oder stark verän­der­ten Gewäs­ser ein gutes ökolo­gi­sches Poten­zi­al (GÖP) erreichen.

Ergänzt wird die WRRL durch Richt­li­ni­en zum Grund- und Trink­was­ser, zu Umwelt­qua­li­täts­nor­men oder zum Hoch­was­ser­ri­si­ko­ma­nage­ment. Die euro­päi­schen Rege­lun­gen wurden auf Bundes­ebe­ne ins Wasser­haus­halts­ge­setz und in NRW ins Landes­was­ser­ge­setz übertragen.

Am Ende eines als Fitnesscheck bezeich­ne­ten Verfah­rens beschei­nig­ten die Euro­päi­sche Kommis­si­on und das Euro­päi­sche Parla­ment im Juni 2020, dass die Rege­lun­gen rund um die WRRL geeig­net seien, die euro­päi­sche Wasser­be­wirt­schaf­tung zu steu­ern. Aufwand und Flexi­bi­li­tät seien ange­mes­sen, um mit den Vorschrif­ten auch neuen Heraus­for­de­run­gen vor Ort zu begeg­nen – wie dem Klima­wan­del, der Wasser­knapp­heit oder den sog. Spuren­stof­fen aus Mikro­plas­tik oder Arzneimittelrückständen.

Der Fitnesscheck ergab aller­dings auch, dass die Quali­täts­zie­le viel lang­sa­mer erreicht werden als 2000 erwar­tet. Ursprüng­lich war die Wasser­rah­men­richt­li­nie auf 15 Jahre mit einer maxi­mal 12-jähri­gen Verlän­ge­rungs­mög­lich­keit ange­legt. Das Euro­päi­sche Parla­ment bedau­er­te im Jahre 2020, dass die Hälf­te der euro­päi­schen Wasser­kör­per immer noch keinen guten Zustand erreicht habe und forder­te die Mitglied­staa­ten auf, bis spätes­tens 2027 die Vorga­ben der Wasser­rah­men­richt­li­nie einzuhalten.

NRW – Nachzügler im europäischen Standortwettbewerb um gutes Wasser

Das dicht besie­del­te NRW ist noch weit davon entfernt, den euro­päi­schen Durch­schnitt, geschwei­ge denn die WRRL-Ziele zu errei­chen. Das zeigen die Bestands­auf­nah­men der neuen WRRL-Bewirt­schaf­tungs­plä­ne. Verbes­se­run­gen seien zwar fest­stell­bar, doch die aktu­el­len NRW-Zustands­be­wer­tun­gen liegen hinter den ursprüng­li­chen Erwar­tun­gen. Ledig­lich 8,3 % der Fließ­ge­wäs­ser gelten als gut, bei den Seen sei seit 2015 sogar eine Tendenz zur Verschlech­te­rung erkenn­bar, deut­lich mehr Stof­fe würden Über­schrei­tun­gen aufwei­sen. Der in den Kapi­teln 4 und 13 des Entwurfs zum Bewirt­schaf­tungs­plan 2022 – 2027 beschrie­be­ne „Stand der Dinge“ hinter­lässt keinen guten Eindruck. Verbes­se­run­gen seien allen­falls beim Grund­was­ser fest­stell­bar, auch wenn mehr Altlas­ten und Schad­stoff­fah­nen fest­ge­stellt wurden. Die Wasser- und Boden­ver­bän­de konn­ten bis heute viele ihrer geplan­ten Maßnah­men zur Gewäs­ser­re­natu­rie­rung nicht umsetzen. 

Der neue Entwurf zum Maßnah­men­pro­gramm 2022 – 2027 macht wenig Hoff­nung auf eine Trend­wen­de: „Zum jetzi­gen Zeit­punkt ist abseh­bar, dass es nicht möglich ist, alle für die Errei­chung der Bewirt­schaf­tungs­zie­le notwen­di­gen Maßnah­men bis 2027 voll­stän­dig umzu­set­zen“ heißt es auf der 4. Seite der Einfüh­rung ins geplan­te Maßnah­men­pro­gramm. Dies beträ­fe vor allem die Gewäs­ser­struk­tur und die Durch­gän­gig­keit. Die wasserun­sen­si­blen Begra­di­gun­gen oder Verroh­run­gen der Vergan­gen­heit sind offen­bar auch bis 2027 nicht zu beheben.

Für die sach­ge­rech­te Umset­zung der WRRL im Regie­rungs­be­zirk fehlt es an Geld, Perso­nal, an Zugang zu Flächen und allzu oft auch am poli­ti­schen Willen. Wasser­ver­bes­se­rung steht im Konflikt mit Land­wirt­schafts- und Gewer­be­inter­es­sen. Die derzei­ti­ge NRW-Landes­re­gie­rung legt ihren Fokus weni­ger auf „Leben­di­ge Gewäs­ser“ als auf „Entfes­sel­te Wirt­schaft“. Das zeigt auch der Entwurf für ein novel­lier­tes Landes­was­ser­ge­setz. Er erschwert die ökolo­gi­sche Gewäs­ser­ver­bes­se­rung und den Trink­was­ser­schutz und verhin­dert eine wasser­ge­rech­te Flächeninanspruchnahme.

Medi­ka­men­te und die vier­te Reinigungsstufe

Beson­ders wich­tig sind Öffent­lich­keits­ar­beit und poli­ti­sche Beglei­tung der euro­pa­wei­ten Wasser­ver­bes­se­rung. Mit der Thema­ti­sie­rung der Medi­ka­men­ten­be­las­tung der Itter haben die Regio­nal­rats­grü­nen auf ein mitt­ler­wei­le ubiqui­tä­res Wasser­pro­blem aufmerk­sam gemacht, das noch nicht ausrei­chend poli­tisch bear­bei­tet ist. Eine unter dem verharm­lo­sen­den Begriff kommu­ni­zier­te „natio­na­le Spuren­stoff­stra­te­gie“ ist in der Vorbe­rei­tung, ersetzt aber nicht die regio­na­le und loka­le Sensi­bi­li­sie­rung für das durch Medi­ka­men­ten­wer­bung und demo­gra­fi­schen Wandel immer bedeut­sa­mer werden­de Thema.

Die sog. Spuren­stof­fe aus Arznei­mit­teln, Mikro­plas­tik oder poly­fluo­rier­ten Chemi­ka­li­en können nicht ausschließ­lich tech­nisch und auf Kosten der Allge­mein­heit – zum Beispiel durch aufwen­di­ge Klär­an­la­gen­er­wei­te­run­gen um eine vier­te Reini­gungs­stu­fe – besei­tigt werden. Das ist auch dem Niers­ver­band bewusst, der an der Nette in Dülken gemein­sam mit der RWTH Aachen eine erste Pilot­an­la­ge plant. Auch die klei­nen Schwalm­tal­wer­ke nehmen im Planungs­be­zirk Düssel­dorf eine Vorrei­ter­rol­le bei der umstrit­te­nen End-of the Pipe-Tech­no­lo­gie ein. Eine vier­te Reini­gungs­stu­fe soll künf­tig helfen, im Amer­ner Klär­werk die Medi­ka­men­ten­rück­stän­de aus dem Wasser zu holen, die heute noch im Kranen­bach und im Borner See landen. Das entbin­det die Wasser­po­li­tik nicht davon, die Schad­stoff­pro­du­zen­ten zur Vorsor­ge und Vermei­dung zu verpflichten. 

Anhörung zu den Programmentwürfen 2022 – 2027

Derzeit berei­ten die EU-Mitglieds­staa­ten mit Aufstel­lungs- und Anhö­rungs­ver­fah­ren ihre drit­ten und vorerst letz­ten Bewirt­schaf­tungs­plä­ne im Rahmen der WRRL vor. Bis zum 22. Juni 2021 nimmt das Minis­te­ri­um für Umwelt, Land­wirt­schaft, Natur- und Verbrau­cher­schutz des Landes Nord­rhein-West­fa­len (MUNLV) Stel­lung­nah­men zu den Programm­ent­wür­fen entge­gen, die der Verbes­se­rung der Gewäs­ser in NRW dienen sollen. Die unter

https://www.flussgebiete.nrw.de/entwurf-des-bewirtschaftungsplans-2022 – 2027-fuer-nordrhein-westfalen-8914

abruf­ba­ren Doku­men­te umfas­sen sowohl Gewäs­ser­ana­ly­sen und Programm­maß­nah­men als auch spezi­el­le Steck­brie­fe für insge­samt 80 Planungs­ein­hei­ten. Die für den Düssel­dor­fer Regie­rungs­be­zirk rele­van­ten Steck­brie­fe sind unter

https://www.flussgebiete.nrw.de/bezirksregierung-duesseldorf-informationen-zum-3-bewirtschaftungsplan-9027

aufge­führt.

Die Doku­men­te wurden zum Teil unter Pande­mie – Bedin­gun­gen erar­bei­tet. Eini­ge der im Vorfeld übli­chen Austausch­tref­fen mit den orga­ni­sier­ten Wassernutzer*innen und Wasserschützer*innen fanden noch nicht oder nur einge­schränkt statt. Daher kommt der öffent­li­chen Anhö­rung eine beson­de­re Bedeu­tung zu. Denn es geht im drit­ten Bewirt­schaf­tungs­zy­klus vorran­gig um prak­ti­sche Maßnah­men mit landes­wei­ten Gesamt­kos­ten in Höhe von 4,2 Milli­ar­den Euro, die nur teil­wei­se durch Förder­pro­gram­me refi­nan­ziert werden können.

Umge­setzt werden sollen Erkennt­nis­se und Konzep­tio­nen der vergan­ge­nen Jahre, wie zum Beispiel der Gewäs­ser­aus­bau, Rena­tu­rie­rungs­maß­nah­men zur Wieder­her­stel­lung der ökolo­gi­schen Funk­ti­ons­fä­hig­kei­ten, die Anpas­sung von Klär­an­la­gen, die Reduk­ti­on des Eintrags von Mikro­schad­stof­fen aus Indus­trie­be­trie­ben oder Kran­ken­häu­sern, der Bau und der Umbau von Regen­rück­hal­te­be­cken oder die Minde­rung von Nähr­stoff­ein­trä­gen aus der Land­wirt­schaft. Vorge­se­hen ist auch die Arbeit an Konzep­ten zum Umgang mit Dürre. 

Die WRRL-Doku­men­te sind umfang­reich und nicht beson­ders über­sicht­lich. Das elek­tro­ni­sche wasser­wirt­schaft­li­chen Auswer­tungs­werk­zeug ELWAS ist für Laien schwer hand­hab­bar. Um den Bürger*innen das Verständ­nis für die recht komple­xe WRRL zu erleich­tern, boten Umwelt­ver­bän­de oder die Natur- und Umwelt­schutz­aka­de­mie in der Vergan­gen­heit gewäs­ser­öko­lo­gi­sche Präsenz­ver­an­stal­tun­gen an. Sie fallen vorerst pande­mie­be­dingt aus.

Am 15. April 2021 lädt daher das Ecolo­gic-Insti­tut im Auftrag des Minis­te­ri­ums für Umwelt, Land­wirt­schaft, Natur- und Verbrau­cher­schutz des Landes Nord­rhein-West­fa­len zum kosten­lo­sen WRRL-Online-Sympo­si­um: „Kurs auf 2027- Der Drit­te Bewirt­schaf­tungs­plan für NRW“ ein. Weite­re Infor­ma­tio­nen unter

https://www.flussgebiete.nrw.de/wasserrahmenrichtlinien-symposium-2021 – 8985

Anmel­de­schluss ist Mitt­woch, 14. April 2021. Wann und ob die von der Bezirks­re­gie­rung ange­kün­dig­ten Präsenz­ver­an­stal­tun­gen zur Umset­zung der WRRL statt­fin­den können, bleibt abzuwarten. 

Wasser als unver­zicht­ba­re Lebens­grund­la­ge hat bekannt­lich ein langes Schad­stoff­ge­dächt­nis. Mitt­ler­wei­le ist von nicht abbau­ba­ren Ewig­keits­schä­den die Rede. Wasser­po­li­tik bleibt daher eins der berühm­ten harten poli­ti­schen Bret­ter, an denen nicht nur die Regio­nal­rats­grü­nen mit Leiden­schaft und Augen­maß bohren müssen. 

24. Symposium Flussgebietsmanagement beim Wupperverband Gebietsforum Wupper der Bezirksregierung Düsseldorf 01. Juni 2021

Im Vorjahr konn­te das 23. Sympo­si­um Fluss­ge­biets­ma­na-gement aufgrund der Coro­na-Pande­mie nicht als Präsenz­ver­an­stal­tung stattfinden. 

Mit drei digi­ta­len Vorträ­gen hatten wir Sie über die Entwick­lun­gen in Sachen Fluss­gebiets­ma­nage­ment und EU-Wasser­rah­men­richt­li­nie auf dem Laufen­den gehalten. 

Coro­na bestimmt auch weiter­hin das Tages­ge­sche­hen, so dass wir uns für eine rein virtu­el­le Tagung entschie­den haben, die in diesem Jahr am 01. Juni statt­fin­det. Die Themen Digi­ta­li­sie­rung, Umset­zung Was-serrah­men­richt­li­nie (WRRL) und Trocken­heit, die für das Sympo­si­um in 2020 vorge­se­hen waren, sind inzwi­schen aktu­el­ler denn je. 

Insbe­son­de­re in der Digi­ta­li­sie­rung haben wir alle im vergan­ge­nen Jahr große Fort­schrit­te gemacht. Vieles liegt aber auch noch vor uns, was Harmo­ni­sie­rung, Stan­dar­di­sie­rung und auch Model­lie­rung angeht. Das Land NRW been­det weni­ge Tage nach unse­rer Tagung die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zum 3. und letz­ten Bewirt­schaftungs­plan gemäß WRRL. 

Auch der Wupper­ver­band und seine Mitglie­der haben Stel­lung bezo­gen. Erfol­ge aus der Umset­zung bishe­ri­ger Projek­te und Maßnah­men werden vorge­stellt.

Die außer­ge­wöhn­li­che Trocken­heit in den Jahren 2018 bis 2020 hat den Wasser­schutz­wald an unse­ren Talsper­ren verwüs­tet und stellt neue Anfor­de­run­gen an die Bewirtschaf­tung von Talsper­ren und die Siche­rung der Trink­wasserver­sor­gung. Hier werden wich­ti­ge Frage­stel­lun­gen wie mögli­che Anpas­sun­gen an die Folgen des Klima­wan­dels disku­tiert.

Die BR Düssel­dorf und der Wupper­ver­band hoffen, Sie zahl­reich beim 24. kombi­nier­ten Sympo­si­um Fluss­ge­bietsmanage­ment und Gebiets­fo­rum Wupper begrü­ßen zu dürfen!

https://www.wupperverband.de/meldung/veranstaltung/2021/06/24-symposium-flussgebietsmanagement

https://www.wupperverband.de/internet/mediendb.nsf/gfx/A3843F6E02992D39C12586B5002E4E2F/$file/2021_einladungSymposium.pdf

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