Den Stillstand beim Bau von Radschnellwegen im Rheinischen Revier überwinden!

Foto 1: Heri­bert Adam­ski, Aktu­el­ler Zustand: Frie­de­rich-Ebert-Stra­ße Korschenbroich 

Im Rahmen des Struk­tur­wan­dels Rhei­ni­sches Revier wurde vom Planungs­bü­ro Kaulen (Aachen) unter der Projekt­trä­ger­schaft der LANDFOLGE Garz­wei­ler in einer ersten Projekt­pha­se ein „Gesamt­re­gio­na­les Radver­kehrs­kon­zept Rhei­ni­sches Revier“ erar­bei­tet. Rhei­ni­sches Radver­kehrs­re­vier – Home

Die Planung umfasst sowohl Radschnell­ver­bin­dun­gen (RSV) als auch Radvor­ran­g­rou­ten (RVR). Das Projekt soll bis 2040 reali­siert werden.

In einer zwei­ten Projekt­pha­se wurde verein­bart, dass die LANDFOLGE Garz­wei­ler das Netz­werk­ma­nage­ment über­nimmt und Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen für die jewei­li­gen Baulast­trä­ger anbie­tet. Es wurden für jeden Kreis Mach­bar­keits­stu­di­en für jeweils eine Radschnell­ver­bin­dung erstellt. Für den Rhein-Kreis Neuss liegen mitt­ler­wei­le eine Mach­bar­keits­stu­die für eine Radschnell­ver­bin­dung Mönchen­glad­bach – Neuss sowie für eine Radvor­ran­g­rou­te Grevenbroich/Frimmersdorf – Jüchen – Mönchen­glad­bach vor.

Foto 2: Heri­bert Adam­ski, So könn­te es ausse­hen: Teil­stück des neuge­bau­ten Radschnell­wegs RS‑5 an der Landes­gar­ten­schau in Neuss

Radvor­rang­netz NRW

Landes­sei­tig hat das MUNV (Minis­te­ri­um für Umwelt, Natur­schutz und Verkehr) auf Grund­la­ge des FaNaG (Fahr­rad- und Nahmo­bi­li­täts­ge­setz) zwischen­zei­tig das Landes­ver­kehrs­mo­dell 2035 erar­bei­ten lassen – ein digi­ta­les multi­mo­da­les Abbild des Verkehrs­ge­sche­hens, das Grund­la­ge für die Poten­zi­al­ana­ly­se Radver­kehr NRW bildet. Die Kommu­nen konn­ten 2024 dazu Stel­lung nehmen und eige­ne Vorschlä­ge einrei­chen. Ziel ist es, ein landes­wei­tes Radvor­rang­netz zu entwi­ckeln. Nach Aussa­ge von Martin Metz (MDL BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „bestehen grund­sätz­lich gute Voraus­set­zun­gen, dass die im Rhei­ni­schen Revier entwi­ckel­ten Routen Eingang (in das Radvor­rang­netz) finden können, insbe­son­de­re, da sie durch Mach­bar­keits­stu­di­en unter­legt sind.“

Das Radvor­rang­netz NRW soll ein hier­ar­chisch aufge­bau­tes Netz aus Radschnell­ver­bin­dun­gen, Radvor­ran­g­rou­ten und ERA-Radwe­gen umfas­sen. Die Stra­ßen­bau­last für Radschnell­ver­bin­dun­gen des Landes liegen bei Stra­ßen. NRW, während die Radvor­ran­g­rou­ten durch die jewei­li­gen Stra­ßen­bau­last­trä­ger (Bund, Land, Kreis, Kommu­ne) geplant, umge­setzt und unter­hal­ten werden müssen. Das Vorrang­netz wird voraus­sicht­lich im 3. Quar­tal 2026 fertig werden.

Bedarfs­plan für Radschnell­ver­bin­dun­gen des Landes

Dane­ben wird derzeit ein Bedarfs­plan für Radschnell­ver­bin­dun­gen des Landes (§ 19 FaNaG) aufge­stellt, der voraus­sicht­lich Ende des Jahres 2026 vorge­legt wird. Nach Anga­ben des Minis­te­ri­ums werden in der aktu­el­len Planung vorran­gig die bereits bestehen­den oder in Planung befind­li­chen Radschnell­ver­bin­dun­gen RS 1 – 7 verfolgt (MMV18-2073.pdf ). Aufgrund viel­fäl­ti­ger Heraus­for­de­run­gen bei der Umset­zung der bestehen­den Verbin­dun­gen erscheint diese Prio­ri­sie­rung nachvollziehbar.

Neuer Landes­ent­wick­lungs­plan (LEP)

Regio­nal­pla­ne­risch wird die aktu­el­le Ände­rung des Landes­ent­wick­lungs­plans (LEP) für die Siche­rung von Tras­sen des Radvor­rang­net­zes eine wich­ti­ge Rolle spie­len. Unter 8.1 – 13 soll ein neuer Grund­satz aufge­nom­men werden, für den sich die GRÜNE Frak­ti­on einge­setzt hat: „Regio­nal- und Bauleit­pla­nung sollen die Tras­sen für Radschnell­ver­bin­dun­gen des Landes gemäß Bedarfs­plan und für das landes­wei­te Radvor­rang­netz von entge­gen­ste­hen­den Nutzun­gen frei­hal­ten.“ Martin Metz (MDL) schreibt dazu: „Damit wird erst­mals nicht nur die Siche­rung der Tras­sen von Radschnell­ver­bin­dun­gen, sondern auch die Siche­rung der Tras­sen des Radvor­rang­net­zes plane­risch verankert.“

Foto 3: Heri­bert Adam­ski, Aktu­el­ler Zustand: Frie­de­rich-Ebert-Stra­ße Korschenbroich 

Kommu­na­le Radschnellverbindungen

Für die Krei­se und Kommu­nen aus dem Rhei­ni­schen Revier stellt sich nunmehr das Problem, dass sie die geplan­ten Routen voraus­sicht­lich als kommu­na­le Radschnell­ver­bin­dun­gen in eige­ner Aufga­ben­trä­ger­schaft reali­sie­ren müss­ten. Die Kommu­nen und Krei­se müss­ten die Planun­gen somit selbst stem­men, was ange­sichts der Fach­kräf­te­knapp­heit schwie­rig ist. Was die Förde­rung betrifft, gibt es aller­dings eine Finan­zie­rung von bis zu 95% aus Struk­tur­wan­del­mit­teln. Der verblei­ben­de Eigen­an­teil könn­te aus Mitteln des NRW-Pakts für gute Infra­struk­tur bezahlt werden, da das Verbot der Doppel­för­de­rung vom Land­tag NRW gera­de aufge­ho­ben wird. Inves­tiv würden auf die Kommu­nen kaum Kosten zukommen.

Kommu­na­le Mobilitätskonzepte

Wenn man sich die aktu­el­len kommu­na­len Verkehrs­vor­ha­ben ansieht, stehen die Krei­se und Kommu­nen Radschnell­we­gen zwar posi­tiv gegen­über, lassen aber keine Bemü­hun­gen zur Umset­zung erken­nen. So legt beispiels­wei­se die Stadt Korschen­broich in Kürze ein kommu­na­les Mobi­li­täts­kon­zept vor, wo Abschnit­te der poten­ti­el­len Radschnell­ver­bin­dung Mönchen­glad­bach – Neuss ander­wei­tig über­plant werden. Sessi­on­Net | Mobi­li­täts­kon­zept Die Zurück­hal­tung der Kommu­nen liegt auch darin begrün­det, dass die Planun­gen des Landes bisher nicht vorliegen.

Umset­zungs­still­stand überwinden!

Zusam­men mit dem verrin­ger­ten Inter­es­se an der Verkehrs­wen­de hat sich somit ein Still­stand einge­stellt. Um den zu über­win­den, soll­te über­legt werden, die Land­fol­ge Garz­wei­ler oder die AGFS NRW als Koor­di­nie­rungs­part­ner zu gewin­nen. Die Umset­zung der Projek­te erfor­dert ein koor­di­nier­tes Handeln aller betei­lig­ten Akteu­re. Hier muss eine zentra­le Anlauf­stel­le geschaf­fen werden, damit die Radin­fra­struk­tur vor Ort verbes­sert wird und Förder­mit­tel nicht verfallen.

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