Foto 1: Heribert Adamski, Aktueller Zustand: Friederich-Ebert-Straße Korschenbroich
Im Rahmen des Strukturwandels Rheinisches Revier wurde vom Planungsbüro Kaulen (Aachen) unter der Projektträgerschaft der LANDFOLGE Garzweiler in einer ersten Projektphase ein „Gesamtregionales Radverkehrskonzept Rheinisches Revier“ erarbeitet. Rheinisches Radverkehrsrevier – Home
Die Planung umfasst sowohl Radschnellverbindungen (RSV) als auch Radvorrangrouten (RVR). Das Projekt soll bis 2040 realisiert werden.
In einer zweiten Projektphase wurde vereinbart, dass die LANDFOLGE Garzweiler das Netzwerkmanagement übernimmt und Unterstützungsleistungen für die jeweiligen Baulastträger anbietet. Es wurden für jeden Kreis Machbarkeitsstudien für jeweils eine Radschnellverbindung erstellt. Für den Rhein-Kreis Neuss liegen mittlerweile eine Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung Mönchengladbach – Neuss sowie für eine Radvorrangroute Grevenbroich/Frimmersdorf – Jüchen – Mönchengladbach vor.
Foto 2: Heribert Adamski, So könnte es aussehen: Teilstück des neugebauten Radschnellwegs RS‑5 an der Landesgartenschau in Neuss
Radvorrangnetz NRW
Landesseitig hat das MUNV (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr) auf Grundlage des FaNaG (Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz) zwischenzeitig das Landesverkehrsmodell 2035 erarbeiten lassen – ein digitales multimodales Abbild des Verkehrsgeschehens, das Grundlage für die Potenzialanalyse Radverkehr NRW bildet. Die Kommunen konnten 2024 dazu Stellung nehmen und eigene Vorschläge einreichen. Ziel ist es, ein landesweites Radvorrangnetz zu entwickeln. Nach Aussage von Martin Metz (MDL BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „bestehen grundsätzlich gute Voraussetzungen, dass die im Rheinischen Revier entwickelten Routen Eingang (in das Radvorrangnetz) finden können, insbesondere, da sie durch Machbarkeitsstudien unterlegt sind.“
Das Radvorrangnetz NRW soll ein hierarchisch aufgebautes Netz aus Radschnellverbindungen, Radvorrangrouten und ERA-Radwegen umfassen. Die Straßenbaulast für Radschnellverbindungen des Landes liegen bei Straßen. NRW, während die Radvorrangrouten durch die jeweiligen Straßenbaulastträger (Bund, Land, Kreis, Kommune) geplant, umgesetzt und unterhalten werden müssen. Das Vorrangnetz wird voraussichtlich im 3. Quartal 2026 fertig werden.
Bedarfsplan für Radschnellverbindungen des Landes
Daneben wird derzeit ein Bedarfsplan für Radschnellverbindungen des Landes (§ 19 FaNaG) aufgestellt, der voraussichtlich Ende des Jahres 2026 vorgelegt wird. Nach Angaben des Ministeriums werden in der aktuellen Planung vorrangig die bereits bestehenden oder in Planung befindlichen Radschnellverbindungen RS 1 – 7 verfolgt (MMV18-2073.pdf ). Aufgrund vielfältiger Herausforderungen bei der Umsetzung der bestehenden Verbindungen erscheint diese Priorisierung nachvollziehbar.
Neuer Landesentwicklungsplan (LEP)
Regionalplanerisch wird die aktuelle Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) für die Sicherung von Trassen des Radvorrangnetzes eine wichtige Rolle spielen. Unter 8.1 – 13 soll ein neuer Grundsatz aufgenommen werden, für den sich die GRÜNE Fraktion eingesetzt hat: „Regional- und Bauleitplanung sollen die Trassen für Radschnellverbindungen des Landes gemäß Bedarfsplan und für das landesweite Radvorrangnetz von entgegenstehenden Nutzungen freihalten.“ Martin Metz (MDL) schreibt dazu: „Damit wird erstmals nicht nur die Sicherung der Trassen von Radschnellverbindungen, sondern auch die Sicherung der Trassen des Radvorrangnetzes planerisch verankert.“
Foto 3: Heribert Adamski, Aktueller Zustand: Friederich-Ebert-Straße Korschenbroich
Kommunale Radschnellverbindungen
Für die Kreise und Kommunen aus dem Rheinischen Revier stellt sich nunmehr das Problem, dass sie die geplanten Routen voraussichtlich als kommunale Radschnellverbindungen in eigener Aufgabenträgerschaft realisieren müssten. Die Kommunen und Kreise müssten die Planungen somit selbst stemmen, was angesichts der Fachkräfteknappheit schwierig ist. Was die Förderung betrifft, gibt es allerdings eine Finanzierung von bis zu 95% aus Strukturwandelmitteln. Der verbleibende Eigenanteil könnte aus Mitteln des NRW-Pakts für gute Infrastruktur bezahlt werden, da das Verbot der Doppelförderung vom Landtag NRW gerade aufgehoben wird. Investiv würden auf die Kommunen kaum Kosten zukommen.
Kommunale Mobilitätskonzepte
Wenn man sich die aktuellen kommunalen Verkehrsvorhaben ansieht, stehen die Kreise und Kommunen Radschnellwegen zwar positiv gegenüber, lassen aber keine Bemühungen zur Umsetzung erkennen. So legt beispielsweise die Stadt Korschenbroich in Kürze ein kommunales Mobilitätskonzept vor, wo Abschnitte der potentiellen Radschnellverbindung Mönchengladbach – Neuss anderweitig überplant werden. SessionNet | Mobilitätskonzept Die Zurückhaltung der Kommunen liegt auch darin begründet, dass die Planungen des Landes bisher nicht vorliegen.
Umsetzungsstillstand überwinden!
Zusammen mit dem verringerten Interesse an der Verkehrswende hat sich somit ein Stillstand eingestellt. Um den zu überwinden, sollte überlegt werden, die Landfolge Garzweiler oder die AGFS NRW als Koordinierungspartner zu gewinnen. Die Umsetzung der Projekte erfordert ein koordiniertes Handeln aller beteiligten Akteure. Hier muss eine zentrale Anlaufstelle geschaffen werden, damit die Radinfrastruktur vor Ort verbessert wird und Fördermittel nicht verfallen.



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