Pressemitteilung – Wieso die Eile?

Sondersitzung Regionalrat Düsseldorf am 08.05.2020 in Corona Zeiten

Der Düssel­dor­fer Regio­nal­rat ist für den 8. Mai von seinem Vorsit­zen­den, dem Land­rat des Rhein­krei­ses Neuss, Herrn Hans- Jürgen Petrausch­ke, auf Wunsch der CDU/FDP Regio­nal­rats­mehr­heit, unter­stützt von der SPD, in Coro­na-Zeiten zu einer Sonder­sit­zung einbe­ru­fen worden. Wieso die Eile, obwohl schon sechs Wochen später die nächs­te turnus­mä­ßi­ge Sitzung des Regio­nal­ra­tes ansteht? Haupt­ziel der Düssel­dor­fer CDU/FDP Regio­nal­rats­mehr­heit war es, in den zurück­lie­gen­den 12 Mona­ten die Regio­nal­plan­än­de­rung „Mehr Wohn­bau­land am Rhein“ möglichst noch vor der heißen Phase des Kommu­nal­wahl­kamp­fes zu verab­schie­den. Das Thema soll­te nicht kontro­vers in den kommu­nal­po­li­ti­schen Debat­ten vor der Kommu­nal­wahl behan­delt werden und die vielen örtli­chen Bürger­initia­ti­ven sich nicht laut­stark zu Wort melden können.

Worum geht es?
Weit mehr als 100 neue Sied­lungs­flä­chen mit weit über 1000 ha Fläche (!) sollen neu meist im Frei­raum auf der „Grünen Wiese“, oft auf hoch­wer­ti­gen Acker­bö­den, unter Inan­spruch­nah­me von Land­schafts­und Natur­schutz­flä­chen sowie Regio­na­len Grün­zü­gen neu ausge­wie­sen werden. Offi­zi­el­le Begrün­dung: Bekämp­fung der Wohnungsnot. 
Zahl­rei­che Einwän­de von Natur­schutz­ver­bän­den, vielen Bürger­initia­ti­ven, aber auch viele ableh­nen­de Stel­lung­nah­men von Gemein­den, Land­krei­sen und Städ­ten mach­ten zwei Offen­la­gen und zahl­rei­che Ände­run­gen nötig. Doch letzt­lich wurde an der Auswei­sung von über hundert neuen Sied­lungs­flä­chen festgehalten. 
Ände­rungs­an­trag für 16 Flächen
In dem beigefüg­ten Ände­rungs­an­trag unse­rer Frak­ti­on zeigen wir exem­pla­risch an Hand von 16 Flächen mit ca. 270 ha verteilt über den gesam­ten Planungs­raum auf, welche gravie­ren­den Eingrif­fe das Plan­vor­ha­ben für die Umwelt mit sich bringt. Selbst die von der Bezirks­re­gie­rung vorge­nom­me­ne erste summa­ri­sche Umwelt­prü­fung kommt in sehr vielen Fällen zu dem Ergeb­nis, dass die neu auszu­wei­sen­den Flächen in Ihren Umwelt­aus­wir­kun­gen „schutz­gut­über­grei­fend als voraus­sicht­lich erheb­lich“ einge­schätzt werden müssen. 
Wohnungs­not wird so nicht bekämpft
Die in der Termi­no­lo­gie der Regio­nal­rats­mehr­heit als „Nach­hol­sit­zung“ (der ausge­fal­le­nen März­sit­zung) titu­lier­te Sonder­sit­zung wird als „system­re­le­vant“ in ihrer Entschei­dungs­not­wen­dig­keit darge­stellt, da es ja gelte, die Wohnungs­not zu bekämp­fen. Einmal abge­se­hen davon, dass auch der Baube­reich nicht von den Auswir­kun­gen der Coro­na-Krise verschont werden wird und zahl­rei­che Bauvor­ha­ben sich zumin­dest verzö­gern werden, muss dem jedoch entge­gen­ge­hal­ten werden, dass die neu auszu­wei­sen­den Sied­lungs­flä­chen auf der „Grünen Wiese“ – wenn nicht direkt als Eigen­heim­sied­lung konzi­piert – in der Regel keine Sozi­al­woh­nun­gen sein werden. Ein wirk­li­ches Mittel für die Behe­bung der Wohnungs­not, die ja vor allem das unte­re Preis­seg­ment betrifft, sind diese neuen Wohn­ge­bie­te im Frei­raum nicht. Gefragt sind statt­des­sen sinn­vol­le, ökolo­gisch vertret­ba­re Arron­die­run­gen in den Innen­be­rei­chen der Städ­te, die Nutzung von Gewer­be­bra­chen sowie die modell­haf­te Moder­ni­sie­rung vernach­läs­sig­ter Wohn­sied­lun­gen und der noch immer zahl­rei­chen Leer­stän­de in den Städ­ten und Gemein­den unse­res Planungsraumes.

Ände­rungs­an­trag

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