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„Wohnbaulandpolitik“ – Großflächige neue Flächenausweisungen zurücknehmen!

Umweltverbände sind mehr als enttäuscht

Aus den Anhö­run­gen zur 2. Offen­la­ge zur ange­dach­ten Neuaus­wei­sung von ca. 150 neuen Wohn­bau­flä­chen im Regio­nal­pla­nungs­raum Düssel­dorf gingen vor allem die Vertreter*innen der Umwelt­schutz­ver­bän­de Anfang des Jahres mehr als enttäuscht hinaus. Sie fühl­ten sich schlicht­weg in ihren Gegen­ar­gu­men­ten nicht wahrgenommen.

Bedarfsberechnung überzogen

Was jedoch der Bedarf in unse­rem regio­na­len Raum wirk­lich ist, wird zuse­hends unkla­rer. Inzwi­schen werden die – wie wir meinen – über­zo­ge­nen Hoch­rech­nun­gen der Bezirks­re­gie­rung zum Wohnungs­be­darf auch von einzel­nen Städ­ten und Gemein­den in Frage gestellt. Im Fall der Stadt Krefeld führ­te dies sogar zu einem komplet­ten Schwenk. Aufgrund neuer städ­ti­scher Berech­nun­gen werden nun – begrü­ßens­wer­ter Weise – keine neuen Krefel­der Wohn­bau­flä­chen im Regio­nal­plan ausge­wie­sen. Modi­fi­zie­run­gen gab es auch für die Landes­haupt­stadt Düssel­dorf. Aber für den Kreis Mett­mann oder die Stadt Wupper­tal gab es – abge­se­hen von Einzel­fäl­len – kein Einlenken.

Die Bürgerproteste nehmen zu – Einwände werden ignoriert

Mitt­ler­wei­le grün­de­ten sich mehre­re Bürger­initia­ti­ven und es gab auch bereits eini­ge Demons­tra­tio­nen, z. B. in Wuppertal.

Unver­bau­ter Blick in die bergi­sche Land­schaft ist gefähr­det, Arti­kel von Claus-Günther Conrads in der Wupper­ta­ler Rund­schau, Früh­jahr 2020

In der letz­ten Anhö­rung am 17.02.2020 wehr­te die Verwal­tung Beden­ken und Einwän­dun­gen mehr­fach mit 3 Stan­dard-Antwor­ten ab, die wir Grüne als Schutz­be­haup­tung einstufen:

  • Detail­lier­te Abwä­gung erfolgt auf kommu­na­ler Ebene im Flächen­nut­zungs­plan (FNP) und in den örtli­chen Bebauungsplänen.
  • Die Krite­ri­en sind wie in Stein gemei­ßelt und nicht diskutabel.
  • Die Einwen­dun­gen werden in das Proto­koll aufge­nom­men und dem Planungs­aus­schuss / Regio­nal­rat zur Entschei­dung vorgelegt.

Ökologische Kriterien werden systematisch unterbewertet

Mehr­fach hat die Grüne Frak­ti­on im Verfah­ren kriti­siert, dass Biotop­ver­bün­de, kommu­na­le Klima­schutz- oder Stark­re­gen­kon­zep­te unbe­rück­sich­tigt blie­ben, weil die ökolo­gi­schen Krite­ri­en syste­ma­tisch unter­be­wer­tet wurden. Von den ca. 150 vorge­schla­ge­nen Flächen sieht unse­re Frak­ti­on ledig­lich etwa 30 als halb­wegs unbe­denk­lich an.

Die Bezirks­re­gie­rung will jedoch nichts daran ändern; weite­re Strei­chun­gen soll es nicht geben.

Zum Regio­nal­plan­än­de­rungs­ver­fah­ren “Mehr Wohn­bau­land am Rhein” gibt es wahr­schein­lich nicht nur forma­le, sondern auch mate­ri­el­le Rechts­be­den­ken, wie Manfred Krau­se in seiner Stel­lung­nah­me während der Sonder­sit­zung des Planungs­aus­schus­ses vom 11.11.2019 deut­lich machte.

www.brd.nrw.de/regionalrat/archiv/Archiv_2019/doc/PA_Sondersitzung_Niederschrift.pdf

Zudem kam die Bezirks­re­gie­rung seiner Bitte um eine gutach­ter­li­che, juris­ti­sche Stel­lung­nah­me zum Plan­ver­fah­ren und dem Über­ge­hen von entschei­dungs­be­fug­ten Beschluss­gre­mi­en nicht nach. Die ande­ren Frak­tio­nen im Regio­nal­rat teil­ten diese Auffas­sung nicht.

video.brd.nrw.de/BRD/archive_high/regio2019/PA_Sondersitzung_alles.mp4

Rechtliche Bedenken und Konsequenzen

Deshalb hat sich die Frak­ti­on entschlos­sen, unter­stützt durch verschie­de­ne juris­ti­sche Auskünf­te von Fach­ju­ris­ten des Verwal­tungs- und Planungs­rech­tes, den Rechts­weg gegen die Beschluss­fas­sung zu beschrei­ten. Dabei wird sich die entspre­chen­de Klage gegen die Regio­nal­rats­mehr­heit und deren Beschlüs­se richten.

Wie sehr es der tonan­ge­ben­den CDU/FDP Koali­ti­on im Regio­nal­rat auf das „Durch­peit­schen“ des endgül­ti­gen Regio­nal­plan­än­de­rungs­be­schlus­ses noch recht­zei­tig vor der Kommu­nal­wahl und der damit einher­ge­hen­den verstärk­ten Diskus­si­on um ökolo­gi­sche Fragen ankam, zeig­te der Versuch, noch zu Beginn der Coro­na-Krise vor allem die Regio­nal­rats­sit­zung am 02.04.2020, koste es was es wolle, statt­fin­den zu lassen. Erst nach hefti­gem Protest unse­rer Frak­ti­on wurde die Sitzung letzt­lich doch abgesagt.

Die Regio­nal­rats­mehr­heit beab­sich­tigt eine Sonder­sit­zung des Regio­nal­ra­tes am 8.5. durch­zu­füh­ren, um unbe­dingt die Regio­nal­pla­nungs­än­de­rung zur Wohn­bau­land­ent­wick­lung defi­ni­tiv zu entschei­den. Wir hiel­ten es für sach­ge­rech­ter, die Sitzungs­fol­ge im Juni unter opti­ma­len Sicher­heits­be­din­gun­gen durchzuführen.

Es wird jetzt wahr­schein­lich gesche­hen, was die Mehr­heits­frak­tio­nen von CDU und FDP um jeden Preis verhin­dern woll­ten: Die 1. Ände­rung des Regio­nal­pla­nes zu Wohn­bau­flä­chen entlang der Rhein­schie­ne wird zu einem Thema in der kommu­nal­po­li­ti­schen Ausein­an­der­set­zung werden!

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