Umweltverbände sind mehr als enttäuscht
Aus den Anhörungen zur 2. Offenlage zur angedachten Neuausweisung von ca. 150 neuen Wohnbauflächen im Regionalplanungsraum Düsseldorf gingen vor allem die Vertreter*innen der Umweltschutzverbände Anfang des Jahres mehr als enttäuscht hinaus. Sie fühlten sich schlichtweg in ihren Gegenargumenten nicht wahrgenommen.
Bedarfsberechnung überzogen
Was jedoch der Bedarf in unserem regionalen Raum wirklich ist, wird zusehends unklarer. Inzwischen werden die – wie wir meinen – überzogenen Hochrechnungen der Bezirksregierung zum Wohnungsbedarf auch von einzelnen Städten und Gemeinden in Frage gestellt. Im Fall der Stadt Krefeld führte dies sogar zu einem kompletten Schwenk. Aufgrund neuer städtischer Berechnungen werden nun – begrüßenswerter Weise – keine neuen Krefelder Wohnbauflächen im Regionalplan ausgewiesen. Modifizierungen gab es auch für die Landeshauptstadt Düsseldorf. Aber für den Kreis Mettmann oder die Stadt Wuppertal gab es – abgesehen von Einzelfällen – kein Einlenken.
Die Bürgerproteste nehmen zu – Einwände werden ignoriert
Mittlerweile gründeten sich mehrere Bürgerinitiativen und es gab auch bereits einige Demonstrationen, z. B. in Wuppertal.
Unverbauter Blick in die bergische Landschaft ist gefährdet, Artikel von Claus-Günther Conrads in der Wuppertaler Rundschau, Frühjahr 2020
In der letzten Anhörung am 17.02.2020 wehrte die Verwaltung Bedenken und Einwändungen mehrfach mit 3 Standard-Antworten ab, die wir Grüne als Schutzbehauptung einstufen:
- Detaillierte Abwägung erfolgt auf kommunaler Ebene im Flächennutzungsplan (FNP) und in den örtlichen Bebauungsplänen.
- Die Kriterien sind wie in Stein gemeißelt und nicht diskutabel.
- Die Einwendungen werden in das Protokoll aufgenommen und dem Planungsausschuss / Regionalrat zur Entscheidung vorgelegt.
Ökologische Kriterien werden systematisch unterbewertet
Mehrfach hat die Grüne Fraktion im Verfahren kritisiert, dass Biotopverbünde, kommunale Klimaschutz- oder Starkregenkonzepte unberücksichtigt blieben, weil die ökologischen Kriterien systematisch unterbewertet wurden. Von den ca. 150 vorgeschlagenen Flächen sieht unsere Fraktion lediglich etwa 30 als halbwegs unbedenklich an.
Die Bezirksregierung will jedoch nichts daran ändern; weitere Streichungen soll es nicht geben.
Zum Regionalplanänderungsverfahren “Mehr Wohnbauland am Rhein” gibt es wahrscheinlich nicht nur formale, sondern auch materielle Rechtsbedenken, wie Manfred Krause in seiner Stellungnahme während der Sondersitzung des Planungsausschusses vom 11.11.2019 deutlich machte.
www.brd.nrw.de/regionalrat/archiv/Archiv_2019/doc/PA_Sondersitzung_Niederschrift.pdf
Zudem kam die Bezirksregierung seiner Bitte um eine gutachterliche, juristische Stellungnahme zum Planverfahren und dem Übergehen von entscheidungsbefugten Beschlussgremien nicht nach. Die anderen Fraktionen im Regionalrat teilten diese Auffassung nicht.
video.brd.nrw.de/BRD/archive_high/regio2019/PA_Sondersitzung_alles.mp4
Rechtliche Bedenken und Konsequenzen
Deshalb hat sich die Fraktion entschlossen, unterstützt durch verschiedene juristische Auskünfte von Fachjuristen des Verwaltungs- und Planungsrechtes, den Rechtsweg gegen die Beschlussfassung zu beschreiten. Dabei wird sich die entsprechende Klage gegen die Regionalratsmehrheit und deren Beschlüsse richten.
Wie sehr es der tonangebenden CDU/FDP Koalition im Regionalrat auf das „Durchpeitschen“ des endgültigen Regionalplanänderungsbeschlusses noch rechtzeitig vor der Kommunalwahl und der damit einhergehenden verstärkten Diskussion um ökologische Fragen ankam, zeigte der Versuch, noch zu Beginn der Corona-Krise vor allem die Regionalratssitzung am 02.04.2020, koste es was es wolle, stattfinden zu lassen. Erst nach heftigem Protest unserer Fraktion wurde die Sitzung letztlich doch abgesagt.
Die Regionalratsmehrheit beabsichtigt eine Sondersitzung des Regionalrates am 8.5. durchzuführen, um unbedingt die Regionalplanungsänderung zur Wohnbaulandentwicklung definitiv zu entscheiden. Wir hielten es für sachgerechter, die Sitzungsfolge im Juni unter optimalen Sicherheitsbedingungen durchzuführen.
Es wird jetzt wahrscheinlich geschehen, was die Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP um jeden Preis verhindern wollten: Die 1. Änderung des Regionalplanes zu Wohnbauflächen entlang der Rheinschiene wird zu einem Thema in der kommunalpolitischen Auseinandersetzung werden!
Verwandte Artikel
Regionalrat beschließt 18. Änderung (Windenergie) des Regionalplanes
Klever Reichswald soll zweiter Nationalpark in NRW werden
Der Reichswald bei Kleve ist als eines der Gebiete in NRW für einen zukünftigen zweiten Nationalpark in der Diskussion. Deswegen hat sich die grüne Fraktion für die Herrausnahme von Windvorranggebieten im Reichswald eingesetzt.
Eine Ausweisung als Nationalpark und die Nutzung für Windkraft schließen sich aus.
Weiterlesen »
GRÜNE Forderungen an die neue Leitentscheidung 2023
GRÜNE Forderungen an die neue Leitentscheidung 2023
Am 15.06.23 hat das Wirtschaftsministerium NRW (MWIKE) die Arbeitentwürfe zur neuen Leitentscheidung 2023 im Braunkohleausschuss (BKA) vorgelegt. Unsere Regionalratsfraktion Düsseldorf hat sich eingehend mit den Leitsätzen des Arbeitsentwurfes der Landesregierung NRW auseinandergesetzt.
Den vollständigen Antrag dazu haben wir Ihnen verlinkt.
Weiterlesen »
Geplanter A3-Ausbau – CDU / SPD halten sich für nicht zuständig
Grüner Antrag zum Stop des achtspurigen A3 Ausbaus auf Antrag der CDU von der Tagesordnung genommen
Der Antrag der Grünen Regionalratsfraktion, sich für einen Verzicht auf den 8‑spurigen Ausbau der A3 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen und Hilden auszusprechen, sowie ‚die Landesregierung aufzufordern bei der neuen Bundesregierung vorstellig zu werden, um den aktuellen Bundesverkehrswegeplan in diesem Sinne zu ändern und eine Neubewertung des Ausbaus vorzunehmen bzw. von einem achtspurigen Ausbau abzusehen, wurde in der Regionalratssitzung vom 23.06.22 auf Antrag der CDU Fraktion von der Tagesordnung abgesetzt, da der Regionalrat hier nicht angeblich zuständig sei.
Augenscheinlich ist das Bemühen der anderen Fraktionen, nach Wegen zu suchen, wie man möglichst eine Abstimmung umgehen könnte, schließlich bei den Fraktionen von CDU, SPD, Freien Wählern und FDP in der Erkenntnis gemündet, dass nur eine Absetzung von der Tagesordnung wegen angeblicher “Nicht-Zuständigkeit” ihr Problem lösen kann und dokumentierten damit ihre Angst vor einer Festlegung.
Seit der Einreichung des Antrages in den Mobilitätsausschuss vom 10.03.22 hatten sich die Mitglieder dieser Fraktionen beraten und den ungeliebten Antrag immer wieder zur Entscheidung verschoben, um ihn schließlich doch nicht zu diskutieren – ihn mehrheitlich abgestimmt von der Tagesordnung zu nehmen – der eigenen Positionierung in der Sache aus dem Wege zu gehen.
Weiterlesen »