Zu einer weiteren wichtigen Entscheidung hat die GRÜNE Fraktion im Regionalrat Düsseldorf einen Änderungsantrag eingebracht:
Änderung des Regionalplanes Düsseldorf im Gebiet der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen (Kraftwerksfolgenutzung und Siedlungsraumentwicklung)
Was wird aus dem Gelände des Kohlekraftwerks Frimmersdorf?
Dazu haben wir beantragt, den Beschlussvorschlag zu ergänzen:(….) mit der Ausnahme, dass die Flächen Frimmersdorf 3,4,und 5, sowie die Fläche Rommerskirchen(Rhein-Kreis Neuss, Gemeinde Rommerskirchen) nicht weiterverfolgt werden.“
Grundsätzlich steht die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN der Umnutzung des Kraftwerkstandortes Frimmersdorf positiv gegenüber, mit Ausnahme der Flächen Frimmersdorf F3, F4, und F5, sowie der Fläche Rommerskirchen. Insgesamt muss man den Eindruck bekommen, dass gerne RWE bei seinen nachvollziehbaren Kraftwerksfolgenutzungsplänen und die örtlichen Behörden die Gunst der Stunde nutzen wollen, zahlreiche weitere neue Gewerbegebiete im Freiraum auszuweisen. Dies sehen wir in Absprache mit den örtlichen Grünen Fraktionen kritisch.
Für die Fläche 3 sollte eine Umwidmung in ein Gewerbegebiet ermöglicht werden, wodurch eine landwirtschaftliche Teilfläche zukünftig teilversiegelt werden kann. Zudem grenzt die Fläche östlich an den Welchenberg, in dessen ein Hintergrund sich ein Waldstück anschließt, dessen Willibrodus-Brunnen ein kulturhistorisch wertvolles Merkmal darstellt.
Bei der Fläche F4 handelt es sich um einen allgemeinen Freiraum und Agrarbereich, der direkt an die renaturierten Erft-Auen angrenzt, weshalb wir eine Umwidmung in ein Gewerbegebiet aus Gründen des Hochwasserschutzes ablehnen.
Der Bereich der Fläche 5 ist bislang für eine Folgenutzung Wald vorgesehen, was wir besonders unter Berücksichtigung des Waldzustandsberichtes des Jahres 2020 und den notwendigen Maßnahmen zur Anpassung an den fortschreitenden Klimawandel auch zukünftig so beibehalten wollen.
Weitere landwirtschaftliche Nutzflächen sollen auf der Fläche Rommerskirchen als Gewerbegebiet ausgewiesen werden können, obwohl die Umweltauswirkungen als erheblich schutzgutübergreifend prognostiziert sind. Es handelt sich um hier um schutzwürdige Böden (Parabraunerde) und gleichzeitig klimarelevante Böden mit großem Wasserrückhaltevermögen.
Leider konnten sich die anderen Fraktionen unserer Auffassung nicht anschließen, so dass nun auch diese Flächen in Gewerbegebiet umgewandelt werden dürfen, obwohl Manfred Krause als Fraktionsvorsitzender in seinem Beitrag mit eindringlichen Worten, aber in der gebotenen Kürze dafür geworben hat.
Erneut wurde die Chance vergeben Natur, Freiraum, Gewässer und kulturhistorisch Bedeutsames vor der Versiegelung zu bewahren – hier hätte etwas mehr Mut eine deutliche Strahlkraft entwickeln können!
Link zu unserem Antrag:
http://www.brd.nrw.de/regionalrat/sitzungen/2020/RR2020_83RR_TOP7_TV.pdf
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