Nach der Durchführung mehrerer Veranstaltungen zu dem Arbeitsentwurf und den Leitlinien des neuen Regionalplanes ist die Fortschreibung des Regionalplanes leider ins Stocken geraten.
Methode zur Bedarfsberechnung von CDU und SPD nicht akzeptiert
CDU und SPD-Fraktion haben die von der Bezirksregierung Düsseldorf ambitionierte Methode zur Flächenberechnung im Gremium des Regionalrat nicht mitgetragen. Für die Bedarfsberechnung der Darstellung von allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Gewerbe- und Industrieflächen (GIB) im Regionalplan sollte ein Verteilungsschlüssel mit 4 gleich gewichteten Komponenten benutzt werden:
Für den allgemeinen Siedlungsbereich (ASB):
- Zentralörtliche Gliederung in der Region
- Bevölkerungsanteil einer Gemeinde an der Gesamtbevölkerung des Kreises
- Tatsächliche Baufertigstellungen in der Vergangenheit (Kreisanteil)
- Arbeitsplatzdichte (Kreisanteil)
Für die Gewerbe- und Industrieflächen GIB:
- Inanspruchnahme der letzten 10 Jahre
- Prüfung der Inanspruchnahme (Ausreißer etc.?)
- Inanspruchnahmen multipliziert mit Planungszeitraum (20 Jahre)
- minus Brachflächenabschlag (25 %) = Handlungsspielraum
Das Echo der Kommunen war großenteils negativ
Trotz der vorherigen Gesprächsrunden mit den Kommunen gab es nach dem Bekanntwerden der Vorlage zahlreiche Einwendungen der zu “kurz” Gekommenen.
Hoffnung auf ein “Mehr” wird von Gutachten des Landes erwartet (leider ist dies so zu erwarten). Das Bedarfsgutachten liegt inzwischen vor, allerdings ist der bisher nicht absehbar, wann der Ausführungserlass des Landes hierzu vorliegen wird.
Es fehlen außerdem die Fachbeiträge der Landwirtschaftskammer und des LANUV. Die zu berücksichtigende Windpotentialstudie ist jetzt im Internet eingestellt, aber noch für den Regionalplan zu adaptieren.
Deshalb können die zeichnerischen Darstellungen und damit aber auch der Entwurf eines neuen Planes, erst nach Vorliegen der o.a. Unterlagen und der notwendigen Einbindung der Kommunen erstellt werden. Aus diesem Grund verzögert sich die nächste Runde für den Planentwurf.
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Dazu haben wir beantragt, den Beschlussvorschlag zu ergänzen: (….) mit der Ausnahme, dass die Flächen Frimmersdorf 3, 4 und 5, sowie die Fläche Rommerskirchen (Rhein-Kreis Neuss, Gemeinde Rommerskirchen) nicht weiterverfolgt werden.“
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