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Geplanter A3-Ausbau – CDU / SPD halten sich für nicht zuständig
Grüner Antrag zum Stop des achtspurigen A3 Ausbaus auf Antrag der CDU von der Tagesordnung genommen
Der Antrag der Grünen Regionalratsfraktion, sich für einen Verzicht auf den 8‑spurigen Ausbau der A3 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen und Hilden auszusprechen, sowie ‚die Landesregierung aufzufordern bei der neuen Bundesregierung vorstellig zu werden, um den aktuellen Bundesverkehrswegeplan in diesem Sinne zu ändern und eine Neubewertung des Ausbaus vorzunehmen bzw. von einem achtspurigen Ausbau abzusehen, wurde in der Regionalratssitzung vom 23.06.22 auf Antrag der CDU Fraktion von der Tagesordnung abgesetzt, da der Regionalrat hier nicht angeblich zuständig sei.
Augenscheinlich ist das Bemühen der anderen Fraktionen, nach Wegen zu suchen, wie man möglichst eine Abstimmung umgehen könnte, schließlich bei den Fraktionen von CDU, SPD, Freien Wählern und FDP in der Erkenntnis gemündet, dass nur eine Absetzung von der Tagesordnung wegen angeblicher “Nicht-Zuständigkeit” ihr Problem lösen kann und dokumentierten damit ihre Angst vor einer Festlegung.
Seit der Einreichung des Antrages in den Mobilitätsausschuss vom 10.03.22 hatten sich die Mitglieder dieser Fraktionen beraten und den ungeliebten Antrag immer wieder zur Entscheidung verschoben, um ihn schließlich doch nicht zu diskutieren – ihn mehrheitlich abgestimmt von der Tagesordnung zu nehmen – der eigenen Positionierung in der Sache aus dem Wege zu gehen.
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Langzeitverantwortung: Auf der Suche nach einer zukunftsorientierteren Regionalplanung
Das anhaltende Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsflächen und die ökologische Entwertung der Freiflächen gehören auch 2022 zu den nicht bewältigten Herausforderungen einer nachhaltigen Regionalentwicklung.
Die grüne Regionalratsfraktion wünscht sich daher von der Düsseldorfer Bezirksregierung, dass sie Wege ebnet, um im Regionalplan Freiflächen ökologisch aufzuwerten, bis 2050 eine funktionierende Netto-Null-Flächenkreislaufwirtschaft zu etablieren und Klimaanpassungsstrategien raumplanerisch umzusetzen.
Dazu könnten die hauptberuflichen Regionalplaner*innen entsprechende Leitfragen zum Fachbeitrag Klima für den Planungsbezirk Düsseldorf formulieren. Das nordrhein-westfälische Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz erarbeitet derzeit diesen Beitrag. Seine Veröffentlichung ist für das zweite Halbjahr 2022 angekündigt.
Die Regionalplanungsbehörde lehnt jedoch eine eigene Einschätzung zum raumplanerischen Handlungsbedarf für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung ab.
Sie wartet stattdessen auf entsprechende gesetzliche Vorgaben des Bundes und des Landes. Den angekündigten Fachbeitrag Klima wollen die Regionalplaner*innen auswerten und dem Regionalrat zur weiteren Beratung zur Verfügung stellen. Sie wollen ihn bei der Abwägung geplanter oder bereits auf den Weg gebrachter Regionalplanungsänderungen „prüfend berücksichtigen“. Dies machte sie im März 2021 in ihrer Antwort (1) auf eine entsprechende Anfrage (2) der grünen Fraktion deutlich.
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Ist veraltetes Gutachten Grundlage für Anschlussgenehmigung Kalkabbau Oetelshofen?
Aufgrund der Annahme, dass für das neue Planfeststellungsverfahren im Kalkabbau Oetelshofen veraltete Messwerte im Grundwassermonitoring ausschlaggebend für die weitere Genehmigung des Kalkabbaus waren, hat die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zwei umfangreiche Anfragen an die Bezirksregierung gerichtet, die zwischenzeitlich beantwortet wurden:
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