Landesentwicklungsplan oder die Rolle rückwärts
Was sind unsere Hauptkritikpunkte?
Die CDU/FDP-Landesregierung will den Landesentwicklungsplan (LEP) nur 1 Jahr nach seinem Inkrafttreten 2017 zurückdrehen. Der unter Rot-Grün verabschiedete LEP von 2017 soll durch die neue Landesregierung in wesentlichen Punkten geändert werden.
Zahlreiche Ausnahmen für die Inanspruchnahme des Freiraums geschaffen
Zahlreiche Ausnahmen wurden geschaffen, um eine weitreichende Nutzung im Freiraum zu ermöglichen. Die Landesregierung plant im LEP die Streichung eines Grundsatzes, der konkrete Ziele zum Flächensparen enthält, den 6.1 – 2 Grundsatz Leitbild “Flächensparende Siedlungsentwicklung.“ Hierbei geht es um weiteres Bauland für kleinere Ortschaften, Betriebserweiterungen ohne Größenbeschränkung bis hin zu gewerblichen Tierhaltungsanlagen, die jetzt im Freiraum ermöglicht werden.
Die ersatzlose Streichung des Grundsatzes, den Flächenverbrauch bis 2020 auf 5 Hektar pro Tag zu begrenzen und langfristig in der Summe zu stoppen, steht sinnbildlich für eine ganze Reihe sachgrundloser, ideologiegetriebener Änderungen von Schwarz-Gelb.
Selbst der Umweltbericht zum LEP geht davon aus, dass verschiedene geplante Änderungen zu einer intensiveren planerischen Inanspruchnahme des Freiraumes führen werden.
Das alles wird zu einem massiven neuen Flächenfraß führen.
Gewerbliche Nutztierhaltung im Freiraum wieder zugelassen
Besonders kritikwürdig ist die Änderung, industrielle Stallanlagen im Außenbereich wieder zuzulassen. Die bisherigen Regelungen bedeuteten dabei keineswegs ein generelles Verbot von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich. So sind landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen gemäß § 201 BGB und § 35 BauGB zulässig. Der unter Rot-Grün verabschiedete LEP NRW schränkt diese Zulassung nicht ein und stärkt somit die landwirtschaftliche Tierhaltung gegenüber der gewerblichen Nutztierhaltung.
Abbaggern von Kies und Sand wieder leichter möglich
Auch beim Abbau nicht-energetischer Rohstoffe, wie zum Beispiel Kies, ignoriert die Landesregierung die Interessen von Mensch, Natur und Heimat. Weitreichende Folgen für den Niederrhein wird die beabsichtigte Änderung bei der Rohstoffsicherung haben. Hier wird für die Kiesindustrie das Einfallstor, zu Lasten von Mensch und Umwelt, weit aufgemacht!
Abgeschafft bzw. wesentlich im Gesetz abgeschwächt werden soll die Steuerung der Abgrabungstätigkeit durch Konzentrationszonenplanung. Bisher können sie nur auf den vom Regionalrat ausgewiesenen Flächen zum Abbau von Rohstoffen erfolgen. Das heißt, nur hier darf die Kiesindustrie abgraben.
Erwartet werden durch diese Regelungen, dass die konfliktträchtige Rohstoffgewinnung nach § 35 BauGB auch außerhalb dargestellter Abgrabungsflächen möglich wäre. Das hätte zahlreiche neue Anträge zur Folge.
Eine sinnvolle Steuerung der Regionalplanung in konfliktarme Räume wäre nicht mehr möglich.
Dem Raubbau wäre Tür und Tor geöffnet!
Windenergie wird ausgebremst
Mit dem Windenergieerlass hat Schwarz-Gelb ebenfalls ideologiesch begründet die grundsätzlichen Einschränkungen der Windenergie vorangetrieben. Das soll auch im LEP fortgesetzt werden. Windenergieprojekte der Zukunft sollen 1500 Meter Abstand zur Wohnbebauung einhalten (außer bei Repowering-Projekten), auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen deutlich erschwert und die Verpflichtung der Regionalplanungsebene zur Ausweisung von Vorranggebieten geschwächt werden.
Diese Maßnahmen gefährden die Akzeptanz für die Windenergie und die Energiewende und verlagern Konflikte auf die kommunale Ebene.
Dies bedeutet für uns nicht, wichtige und schützenswerte Waldbestände für die Windenergie zu öffnen. So hat sich die grüne Regionalratsfraktion schon frühzeitig als erste Regionalratsfraktion aus Gründen des Wald- und Naturschutzes gegen die Ausweisung eines großen Windenergiegebietes im Reichswald bei Kleve ausgesprochen.
Alles in Allem ein großer Rückschritt für die Natur und den Klimaschutz.
Die GRÜNE- Regionalratsfraktion lehnt daher die beabsichtigten Änderungen im Landesentwicklungsplan ab.
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