Schwarz-Gelbe Landesregierung vermindert Schutz unseres Trinkwassers
Die CDU/FDP Landesregierung hat im Mai 2020 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Landeswassergesetzes vorgelegt.
Pressemitteilung der Landesregierung
Sie behauptet darin “Vorrang für die öffentliche Trinkwasserversorgung”. Das Gegenteil ist der Fall.
Neben einer ganzen Reihe von “Entschärfungen” im Bereich der Landwirtschaft ist die Aufhebung des Verbotes des Rohstoffabbaus in der Wasserschutzzone die größte Gefährdung für unser Wasser.
Was bedeutet die Aufhebung des Verbotes z.B. für den Kiesabbau am Niederrhein?
Rund um die Entnahme von Grundwasser aus dem Wasserwerk, werden Wasserschutzzonen ausgewiesen. Sie sollen das Wasser vor negativen Einträgen schützen. Unter anderem auch im weiteren Umfeld mit der sogenannten
Wasserschutzzone IIIB. In diesen Wasserschutzzonen wurde bisher der Kiesabbau verboten. Sowohl in den Trinkwasserreserve- wie auch in Trinkwassergewinnungsgebieten.
Mit dem Kiesabbau gehen die schützenden Deckschichten verloren, große Mengen Wasser werden aus diesen Seen verdunstet und diese tragen auf ewig auch nicht mehr zur Grundwasserneubildung bei.
Das ist angesichts der Klimaveränderung nicht angesagt, da sich der Wasserbedarf der Landwirtschaft erhöhen wird.
Verrat an der nächsten Generation
Die Langzeitschäden an den Trinkwassergebieten können noch nicht wissenschaftlich erfasst werden, da diese Jahre bzw. Jahrzehnte brauchen bis dies sichtbar wird. Wegen der überragenden Bedeutung von sauberem Trinkwasser wird deshalb das sogenannte Vorsorgekonzept in der Wasserwirtschaft angewendet. Dieses wurde jetzt mit der Aufhebung des Verbotes von Abgrabungen in der Wasserschutzzone IIIB gekippt.
Wir bewerten dies als einen Verrat an der nächsten Generation.
Was tun wir?
Wir informieren Sie/ Euch und die Öffentlichkeit auf dieser Seite weiter
Weiterführende Links:
Stellungnahme der Naturschutzverbände
Ausführlicher Artikel GRENZLANDGRÜN zum Umgang mit der Ressource Wasser
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