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Klage der Städte zum Landesentwicklungsplan (LEP) erfolgreich

Schwarz-Gelbe-Landesregierung fällt mit LEP vor dem Oberverwaltungsgericht durch

Unzäh­li­ge Kies­gru­ben und Bagger­lö­cher haben bereits große Teile der einzig­ar­ti­gen nieder­rhei­ni­schen Kultur­land­schaft zerstört.

Jahr­zehn­te­lan­ger Protest dage­gen war bisher wenig erfolg­reich. Der angeb­li­che Bedarf der Kies- und Baustoff­in­dus­trie galt als unum­strit­ten. Dabei ist bis heute nicht geklärt, ob es der Rohstoff­in­dus­trie um regio­na­le, euro­päi­sche oder gar globa­le Bedar­fe geht oder welche Rolle die kreis­lauf­ori­en­tier­te nieder­län­di­sche Rohstoff­po­li­tik bei der nord­rhein-west­fä­li­schen Bedarfs­be­rech­nung spielt.

Klage der Krei­se und Städ­te erfolgreich!

Das könn­te jetzt anders werden, denn am 3. Mai 2022 hat das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter eine umstrit­te­ne Verlän­ge­rung der Reser­ve- und Auswei­sungs­zeit­räu­me für ober­flä­chen­na­he Boden­schät­ze für unwirk­sam erklärt. CDU/FDP hatten diese Verlän­ge­rung im Koali­ti­ons­ver­trag im Juni 2017 verein­bart. Mit der „Verord­nung zur Ände­rung der Verord­nung über den Landes­ent­wick­lungs­plan“ vom 12. Juli 2019 erhöh­te die Landes­re­gie­rung den zu sichern­den Versor­gungs­zeit­raum für Locker­ge­stein (Kies, Sand, Ton) von 20 auf 25 Jahre, für den Kalk­ab­bau von 30 auf 35 Jahre.

Die Versor­gungs­zeit­räu­me im Landes­ent­wick­lungs­plan (LEP) sind verbind­li­che Grund­la­gen für die Bedarfs­be­rech­nung und damit für die Anzahl und Größe der im Regio­nal­plan auszu­wei­sen­den Abbau­ge­bie­te. Bislang stellt der Geolo­gi­sche Dienst des Landes NRW regel­mä­ßig fest, wieviel Sand und Kies abge­baut werden. Aus diesem so genann­ten Moni­to­ring leitet die Behör­de durch Fort­schrei­bung den Bedarf an dem jewei­li­gen Rohstoff für die kommen­den Jahre ab.

Mögli­che Folgen der dama­li­gen schwarz-gelben Ände­run­gen für die Düssel­dor­fer Regio­nal­pla­nung haben wir hier beschrie­ben. Das “Akti­ons­bünd­nis Nieder­rhein­ap­pell” hat eine Themen­sei­te zum Sand- und Kies­be­darf zusammengestellt.

Große Absatz­men­gen – bedeu­ten großen Nach­schub für weite­re Abbauflächen

Die Verlän­ge­rung hätte zur Folge gehabt, dass am Nieder­rhein hunder­te Hekt­ar zusätz­li­cher Kies­gru­ben entstan­den wären. Die vom Kies­ab­bau betrof­fe­nen Krei­se Wesel und Vier­sen, sowie die Kommu­nen Kamp-Lint­fort, Neukir­chen-Vluyn, Rhein­berg und Alpen hatten sich nach einem entspre­chen­den Rechts­gut­ach­ten mit einem Normen­kon­troll­an­trag gegen die Anhe­bung der Versor­gungs­zeit­räu­me gewandt. Die Anhe­bung entspre­che nicht den Anfor­de­run­gen des Raum­ord­nungs­ge­set­zes, weil es die Landes­re­gie­rung versäumt habe, den Bedarf in eige­ner Verant­wor­tung und Abwä­gung zu ermitteln.

Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter bestä­tig­te die klagen­den Kreis und Kommunen

Die Landes­re­gie­rung habe gegen das Abwä­gungs­ge­bot versto­ßen, verfü­ge über keine belast­ba­ren Erkennt­nis­se zum tatsäch­li­chen Rohstoff­be­darf und habe in ihrem Verlän­ge­rungs­be­schluss die Belan­ge, die der Planungs­si­cher­heit der abbau­en­den Betrie­be entge­gen­ste­hen, nicht hinrei­chend berücksichtigt.

Die Regio­nal­rats­frak­ti­on Düssel­dorf begrüßt das Urteil

Dazu Manfred Krau­se, Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der: “Das Urteil könn­te sich womög­lich als ein Meilen­stein auf dem Weg zu einem maßvol­len Rohstoff­ab­bau inner­halb einer nach­hal­ti­gen Kreis­lauf­wirt­schaft in NRW erwei­sen.” Die grüne Regio­nal­rats­frak­ti­on hat die Düssel­dor­fer Bezirks­re­gie­rung gebe­ten, die recht­li­chen Folgen des Urteils für die zukünf­ti­ge Landes- und Regio­nal­pla­nung zu bewerten.

Antrag: _LEP_Kies_fin.pdf

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